Nr. 899 II. Zufolge der durch Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 12. Juni dss. Js. — Nr. 624 II (4. — der Königlichen Kreishauptmannschaft ertheilten Ermächtigung wird der vor stehende 5. Nachtrag zum Ortsstatut für die Stadt Zschopau genehmigt und hierüber diese Bestätigungs - Urkunde ausgefcrtigt. Zwickau, am 21. Juli 1899. Königliche Kreishauplmcinnschafl. (K 8.) v. Welck. Strehle.