2. Nachtrag zum OrWtill siir die Stadt Zschopau. Der Paragraph 5 erhält folgende Fassung: 8 5. Stadtverordneten. — Deren Zahl, Wahl, Zusammensetzung nnd wechsel. (Zn KK 39—49 der Revidirten Städteordnung.) Das Stadtverordnetenkollegium besteht aus 15 ansässigen und 9 unnnsässigen wählbaren Bürgern als Stadtverordneten. Ersatzmänner werden denselben nicht beigegebeu. Als ansässige Bürger sind mir solche anzusehen, welche selbst oder deren Ehefrauen als Besitzer von im Stadtbezirke gelegenen Wohnhäusern im Grund- und Hypvthekenbuche eingetragen sind. Die vom Stadtrathe allein vorzubereitende und zu leitende Wahl der Stadtverordneten hat in einer Wahlhandlung zu erfolgen. Von den Stadtverordneten ist der dritte Theil alljährlich durch Neuwahl zu ersetzen, dergestalt, daß jedesmal das zuerst gewählte Dritttheil austritt, eventuell das Loos darüber entscheidet. Der Wechsel der Stadtverordneten hat spätestens bis znm 5. Januar jeden Jahres zu erfolgen. Verzögert sich der Eintritt der neugewählten Stadtverordneten, so haben die Ausscheidenden bis zu dessen Erfolg im Amte zu bleiben. Zschopau, nm 1. November 1888. Der ö t a d t r a t h. (1^. 8.) Arnold Krehschmar, Bürgermeister. Die Stadtverordneten. llli. 8.) Carl' tsiensek, stellvertr. Vorsteher.