14 Dem Bürgermeister ist es jederzeit unbenommen, den Sitzungen, Verhandlungen oder Localbesichtigungen, auch der Ausschüsse, deren Mitglied er nicht ist, beizuwohnen, und an den Berathungen und Ver handlungen, jedoch ohne Stimmrecht, theilzunehmen. Zschopau, den 17. Februar 1875. (I- 8.) Der Stadtrath. H. Müller, Brgrmstr. (In 8.) Die Stadtverordneten. Moritz Werner, Bors