10 bei Anschaffung von Geräthen der unter u bezeichneten Arten die geleisteten und gelieferten Arbeiten, Baumateria- licn, Gerüche und anderen Gegenstände ab- und zu über nehmen, k. durch den Vorsitzenden beziehentlich dessen Stellvertreter alle aus städtischen Lassen zu bezahlenden Rechnungen über in den dein Ausschüsse unterstellten Zweigen der städtischen Verwaltung geleistete Arbeiten und gelieferte Gegenstände aller Art zum Zeichen der Richtigkeit der berechneten Löhne der Nichtigkeit der Stückzahl und beziehentlich des Gewichts oder Maßes, der Richtigkeit der Preisbestimmung und der Preiswürdigkeit des Gelieferten nach der Signirung dieser Rechnungen durch den städtischen Bauverwalter, soweit letzterer bei Leistung und Lieferung jener Arbeiten beziehent lich Gegenstände concurrirt hat und vor der Passirlich- machung feiten des Rathsvorstands zu attestiren, l. bei ausbrechenden Schadenfeuern hier den städtischen Fcuer- wehrcommandantcn zu unterstützen, zur Abwendung der Gefahr von den städtischen Gebäuden das Erforderliche, soweit es den Anordnungen des städtischen Feuerwehr- commandanten nicht zuwiderlänft, zur Ausführung zu bringen, die Verproviantirung der auswärtigen Feuerlösch mannschaften zu besorgen und die den einzelnen Anführern der hiesigen Feuerwehren obliegende Verproviantirung der hiesigen Feuerwehrmannschaften zu überwachen, in. die Verlösung der Marktbudenstände und die Vereinnah mung der Marktstättegclder zu controlircn. Die Ausführung der Beschlüsse des Ausschusses liegt dem Vor sitzenden beziehentlich dessen Stellvertreter ob. Doch kann der Aus schuß mit Einwilligung der letzteren zur Vornahme bestimmter Hand- lungeir ein für allemal oder für einzelne Fälle ein oder mehre andere Mitglieder beauftragen. Zu II, 3. Der Gasanstalts-Ausschuß besteht aus je 3 Mit gliedern des Stadtrath und der Stadtverordneten und ist bei Anwesen heit von wenigstens 3 Ausschußmitgliedern außer dem Vorsitzenden beziehentlich dessen Stellvertreter beschluß- und handlungsfähig.