Vorwort. Es ist Tatsache, dast der evangelisch-lutherische Laie, auch der gebildete, sich vielfach in einer erstaunlichen Un- Wesenheit befindet bezüglich der Glaubenslehren seiner Kirche. An-s dieser Unwissenheit resnltiren zum guten Theil die schiefen und verkehrten Urthcilc, die man so oft fällen hört über die Kirche, ihre Diener, ihre Gebräuche, ihre Lehre. Jedermann wird uns aber zngeben, daß es wenigstens für alle Kirchenvorsteher und Synodalmitglieder eine Ehren pflicht ist, orientirt zu sein in dem, was die Kirche lehrt, der sie angehören, die sie vertreten, deren Ehrenämter sie bekleiden, für deren Bestes zu wirken sie durch ein gesetzlich borgeschricbencs Gelübde sich feierlich verpflichten. Auch kann der evangelisch-lutherische Laie nur dann, wenn er die zu Recht bestehenden Glaubenslehren seiner Kirche genau kennt, sich darüber klar werden, ob er so zu dieser Kirche steht, daß er eine Wahl als Kirchenvorsteher oder Synodaler annchmen kann, ohne mit seinem Gewissen, niit seiner Ueberzeugnng, mit seinem Rechtsgefühl in Wider spruch zu gcrathen. Es ist ferner für jeden evangelisch-lutherischen Laien, sei cs, das; er sich von der Kirche lossagen und sie bekämpfen,