48 L. Gelöbnitz der Kirchcnvorstcycr. Ich gelobe vor Gott, des mir befohtenen kirchlichem Dienstes stets mit gewisserhafter Sorgfalt und in Neber- einstimmnng mit den Ordnungen der Kirche zu warten und mit Treue darauf zu achten, daß Alles ordentlich und ehr lich zugehe in der Gemeinde zu deren Besten. — Die Formnlirung des Gelöbnisses für die Mitglieder der Synode ist der Vereinbarung zwischen der ersten Synode und dem Kirchenregimente Vorbehalten. Prüfet aber alles und das Gute behaltet. 1. Thcss. 5, 21. Druck von I. C. F. Pickenhahn n. Sohn in Chemnitz.