47 anzeigen und darauf fernere Entschließung erwarten will; so wahr mir Gott helfe, durch Jesum Christum, seinen Sohn, unsern Herrn! 0. Formular zu dem Eide der Lehrer an evangelisch lutherischen Schulen. (Volksschule.) Ich dl. kV schwöre hiermit zu Gott w. In Ansehung der Religion, daß ich bei der in hiesigen Landen angenommenen reinen Lehre der evangelisch-lutheri schen Kirche, wie solche in der heiligen Schrift enthalten, in der ersten ungeänderten Augsburgischen Consession und in den beiden Katechismen Or. Luthers erklärt und dargestellt ist, beständig ohne Falsch verbleiben, bei dem mir au'fgetra- genen Unterrichte nichts derselben Zuwiderlausendes lehren, und dafern ich mich in meinem Gewissen gedrungen fühlen, sollte, mich zu einer andern Confession zu bekennen, solches ohne Anstand bei meinen Vorgesetzten anzeigen und darauf fernere Entschließung erwarten will; so wahr w. 0. Formular zu dem Eide der in LvanFvliei« beauf tragten Staatsmiulster und des Präsidenten des evangelischen Landesconsistoriums. Ich N. N. schwöre hiermit zu Gott, daß ich bei der in hiesigen Landen angenommenen reinen Lehre der evangelisch-lutherischen Kirche, wie dieselbe in der heiligen Schrift enthalten, in der ersten ungeänderten Augsburgischen Confession dargestellt und in den übrigen symbolischen Büchern der evangelisch-lutherischen Kirche wiederholt ist, beständig ohne Fatsch verbleiben, die evangelisch-lutherische Kirche in ihren Rechten schützen und wahren, und dafern ich mich bewogen fühlen sollte, zu einer andern Confession mich zu bekennen, solches ohne Anstand dem Collegium der in LvanAstieis beauftragte» Staats minister anzeigen und deren Entschließung darauf erwarten will; so wahr w.