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44 soll ein Bischof unsträflich sein, Eines Weibes Mann. (A. C.) Das ist Gottes Geschöpf und Ordnung, daß der Alaun zum Weibe geneigt sei, das Weib zum Manne. So nun die göttliche Ordnung und die angeschaffene Art niemand ändern mag noch soll, denn Gott selbst, so folget, daß der Ehestand durch kein menschliches Statut oder Gelübde mag abgethan werden. (A.) Wie das Verbot von der Ehe zwischen Gevattern un recht ist, so ist dies auch unrecht, daß, wo zwei geschieden werden, der unschuldige Theil nicht wiederum heirathen soll. tS. A.) 23. Von weltlicher Obrigkeit. Von Polizei und weltlichem Regiment wird gelehrt, daß alle Obrigkeit in der Welt und geordnete Regiment und Gesetze gute Ordnung von Gott geschaffen und eingesetzt sind und daß Christen mögen in Obrigkeit-, Fürsten- und Richter-Amt ohne Sünde sein, nach kaiserlichen und andern üblichen Rechten Urtheil und Recht sprechen, Nebelthäter mit dem Schwert strafen, rechte Kriege führen, streiten, kaufen und verkaufen, aufgelegte Eide thun, eigenes haben, ehelich sein re. Denn das Evangelium lehret nicht ein äußerlich zeitlich, sondern ein innerlich ewig Wesen und Gerechtigkeit des Her zens und flößet nicht um weltlich Regiment, Polizei und Ehestand, sondern will, daß man solches alles halte als wahrhaftige Ordnung und in solchen Ständen christliche Liebe und rechte, gute Werke, ein jeder nach seinem Beruf, beweise. Derhalben sind die Christen schuldig, der Obrigkeit unterthan und ihren Geboten gehorsam zu sein in allem, so ohne Sünde geschehen mag. Denn so der Obrigkeit Ge bot ohne Sünde nicht geschehen mag, soll man Gott mehr gehorsam sein denn den Menschen Apostelgesch. 5, 29. (A.C.)