Zubehör gilt in der Regel die von dem Erwerber zu ent richtende Erwerbungssumme. Ist eine solche nicht bestimmt oder nicht ^angezeigt worden, oder entspricht sie nach Ansicht des Stadtrats nicht dem wirklichen Werte des Grundstücks, so ist der Zeitwert durch den Stadtrat, nach Befinden nach Gehör von Sachverständigen, festzusetzen. 8 9. Gegen eine derartige Festsetzung des Zeitwertes kann der Abgabenpflichtige innerhalb 14 Tagen schriftlich oder mündlich unter Angabe der Gründe und Beweismittel bei dem Stadtrate Widerspruch erheben. Gegen die hierauf erfolgende Entscheidung des Stadt rats stehen dem Abgabenpflichtigen die in Verwaltungs sachen zulässigen Rechtsmittel zu. Wird gegen eine Wertfeststellung Widerspruch erhoben oder ein Rechtsmittel eingewendet, so ist die Abgabe erst mit dem Zeitpunkte der rechtskräftigen Festsetzung der letzteren zahlbar. Die Kosten einer Abschätzung durch Sachverständige hat der Abgabenpflichtige zu tragen, dafcrn er nicht durch seinen Widerspruch oder sein Rechtsmittel eine Herabsetzung der Abgabe in dem von ihm beanspruchten Umfange er reicht. 8 10. Was in den KZ 3—9 für Grundstücke bestimmt ist, findet auf Berechtigungen der in 8 1 Absatz 1 bezeichneten Art sinngemäße Anwendung. 8 11- Dieses Regulativ tritt mit dem Tage seiner Bekannt machung in Kraft. Bon diesem Zeitpunkte ab verlieren alle früheren Be stimmungen über die Entrichtung von Besitzwechsclabgaben ihre Geltung. Zschopau, am 1. Juli 1904. Der Stadtrat. (D. 8.) Mudolpk, Bürgermeister. Die Stadtverordneten. lH. 8.) Weber, 1. Vorsteher.