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bei Begräbnis; 2. Klasse, Leichenpredigt und anstatt Lcichenpredigt, M. 1,— - - 3. - Fignral, - —,50 - 4. - Choral, - —,25 Von nicht znr Kirchengemeinde gehörenden Personen, einschließlich der ini hiesigen Bezirks-Armenhanse nntergebrachten Auswärtigen, ist für je ein Grab 1 M. 50 Pf. zn bezahlen. 8 7. Die Gräber sollen in der Länge nnd Breite mir soviel halten, das; Aie Einsenkung der Särge ohne Hindernis; und Aufenthalt vor sich gehen kann. Sie werden in drei verschiedenen Größen angelegt und zwar: erste Größe für Erwachsene, Abtheilung II, III, IV und VI; zweite Größe für Kinder von 5 bis 14 Jahren, Abtheilung Vn nnd dritte Größe für Kinder bis zn 5 Jahren, Abtheilung VI> nnd VII. Die Gräber erster Größe müssen mindestens 1,70 Meter, die der zweiten Größe mindestens 1,40 Bieter nnd die der dritten Größe mindestens 1,20 Meter tief sein. Die Tiefe ist von der Sohle des Grabes bis zur Planie der Grabstelle zu messen. 8 8. Die Grabhügel für Erwachsene sollen 1,85 Bieter lang, 0,90 Bieter breit nnd 0,30 Dieter hoch sein. Die Grabhügel für Kinder von 5 bis 14 Jahren sollen 1,95 Meter lang, 0,78 Meter breit nnd 0,25 Bieter hoch sein. Die Grabhügel für Kinder bis zn 5 Jahren sollen 1,oo Bieter lang, 0,56 Meter breit und 0,20 Meter hoch sein. Sämmtliche Grabhügel haben die Gestalt eines an den vier Seiten abgcböschten und an der Oberfläche abgeflachten Beetes zn erhalten. Die Zwischenräume zwischen den Grabreihen müssen bei Erwachsenen nnd bei Kindern von 5 bis 14 Jahren 55 Centimeter, bei Kindern unter 5 Jahren 50 Centimeter, zwischen den einzelnen Gräbern bei Erwachsenen 30 Centimeter, bei den großen Kindern 29 Centimeter nnd bei Kindern unter 5 Jahren 15 Centimeter betragen. 8 10. Zur Ausschmückung werden die Grabhügel durch den Tvdtenbcttmeistcr an den Seiten mit Rasen belegt und ans der Oberfläche mit Grassamen besät, soweit nicht die Angehörigen der Verstorbenen eine Ausschmückung beabsichtigen. (Siehe ZK 29 bis 32.) 8 11 Die Grüber der Erwachsenen dürfen in der Regel erst nach 20 Jahren, die der Kinder von 5 bis 14 Jahren nach 15 Jahren nnd die der Kinder bis zn 5 Jahren nach 10 Jahren wieder benutzt werden.