8 Der Gottesacker in der Stadt Zschopau ist Eigenthum der dasigcn Kirchengemeinde und werden auf demselben alle im Weichbilde der Stadt Zschopau und im Gebiete der Gemeinden Gornau uud Pvrschcudvrf, sowie des Rittergutes Schlößchen-Porschendorf Verstorbenen ohne Unterschied des Glaubens beerdigt. Das mit zur Parochie gehörende Dorf „Witzschdorf" hat seit dem Jahre 1878 seinen eigenen Gottesacker. 8 2. Die nächste Aufsicht über den Gottesacker steht deni Todtenbettmeister zu, die Oberaufsicht und die Aufrechterhaltung der borgeschriebenen Ordnung dagegen dem Pfarramte und dem Kirchenporstande. Ueber die Rechte und Obliegenheiten des Todtenbettmeisters bestimmen das Nähere die ihm ertheilten Vorschriften. 8 Die ganze Gottesackerfläche zerfällt in sieben Abtheilungen, die durch die Ziffern I, Ik, III, IV, V, VI, VII bezeichnet sind. 8 4. Die Grabstellen sind entweder einfache (Reihe-) Gräber — I. Klasse; gelöste Grabstellen — II. Klasse; oder Erbbegräbnisse — III. Klasse. 8 K- I. Klasse. Einfache, sogenannte Reihegräber. Die einfachen Gräber befinden sich in den Abtheilungen II, III, IV, V, VI und VII mit Ausnahme der am untern Kreuzwege in Abtheilungen II, V und VI gelegenen Gräber. Siehe W 13 und 20. Dieselben werden in den dafür bestimmten Abtheilungen der Reihe nach znr sofortigen Belegung »ergeben, so, daß kein Grab im Voraus gelöst oder reservirt, auch nicht ausgemauert und umfriedigt werden darf. 8 6. Der Preis dieser Grabstellen richtet sich nach dem Grade der Beerdigung und werden abgelassen für die Kirchengemeindemitglieder