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"" - - - - - — 74 — ist für die Entwickelung des deutschen Schulwesens nicht nur nützlich, sondern auch notwendig", debattiert wurde. Sämtliche Redner (Rektor Fröhlich aus Rastenberg, Lüben, Lange, Rektor Seyffarth aus Luckenwalde, Schuldirektor Hölscher aus Hildesheim, Regierungsrat Kummer aus Bern, Schulinspektor Backhaus-Osnabrück, Lehrer Schütz- Magdeburg, Lehrer Schlottcrbcck-Wismar, Petsch, Pfeiffer - Hof, Dittes-Gotha und Schnell) wünschten Verwirklichung der These, nur gingen die Ansichten über Organisation und Kompetenz ziemlich weit aus einander. Schließlich wurde These 1 angenommen und die in den übrigen Thesen enthaltenen Ratschläge über die Einrichtung derselben gutgcheißen. In der zweiten Hauptversammlung erhielt zunächst I)r. W. Lange das Wort über „die Fundamentalsätze der heutigen erziehlichen Theorie und Praxis". Redner führte aus: Es giebt eine doppelte Erziehung, eine naturgemäße und eine aä boo. Die erstere habe fünf Fundamcntalsätzc: 1. Erziehung zur Humanität, die als Keim in jedem Menschen liegt, und 2. Erziehung zur Individualität nach Geist und Kör per; 3. Entfernung der störenden Einflüsse; 4. Üben der Kräfte, um nicht bloß zu empfangen, sondern auch zu Produzieren; 5. harmonische Entwick lung aller Kräfte. Die Erziehung aä boo tritt auf 1. als christlich-religiöse, die nicht auf sittliches Thun sich richtet, sondern auf ein Thun um äußern Lohnes willen, 2. als einseitig nationale, 3. als leerer Formalismus, 4. als Materialismus. — Schnell, Lüben, Dittes, Tiedemann, Seyffarth, Panitz, Kippcnberg und Pfeiffer machten zustimmende Bemerkungen. Riecke erhielt hierauf das Wort zur Erstattung seines Referates „über die Pflicht des Staates, seine Armen zu erziehen". Nach umfänglichen Erörterungen über Anstalts- und Familienerziehung und Auf gäbe des Staates (Panitz, Petsch, Backhaus,SchulinspektorDenhard Kassel, Schuldirektor Schöne-Leipzig, Schulrat vr. Drescher-Sachsen Hausen (s. pax. 22), Schütz-Magdeburg, Thomas-Leipzig, Inspektor vr. Brüllow-Bcrlin, Bornemann, Pfeiffer, Hildebrand-Kassel, Ernst Wien, Waisenhausinspektor Stern aus Seesen) wurden folgende Anträge angenommen: 1. Die Erziehung und der Unterricht der armen, bezw. Waisenkinder ist eine Pflicht, die die Gemeinde und hilfswcisc der Staat zu üben habe. Als Mittel hierzu werden die Familienerziehung und der Unterricht in öffentlichen Schulen, ausnahmsweise die Unterbringung in Waisenhäusern mit wenig zahlreichen Zöglingen anerkannt. 2. Es soll keine völlige Trennung der Waisenkinder von ihren Angehörigen stattfindcn. 3. Der Unterricht der Waisen erfolge in einer öffentlichen Schule. 4. Die Waisenkinder sollen keine Uniform tragen. 5. Die Waisenkinder sollen zur Bekanntschaft mit der Natur geführt werden. Nebenversammlungen tagten 1. für Kindergärten: Lehrer Dietrich aus Breslau hielt einen Vortrag über organische Verbindung des Fröbelschcn Kindergartens mit der Volksschule; 2. für Naturwissen schaften und Mathematik: 4 Sitzungen; Exkursion nach dem Habichts wald. (I. C. B. Hoffmann-Freiberg, Debbe-Bremen.) Außerdem wurde