' ° — in — 32 — wurde gesetzt: Der Staat besoldet die Lehrer in angemessener Weise aus Staatskassen und hat auch für die anderweiten Bedürfnisse der Schule zu sorgen. Um den gefaßten Beschlüssen größeren Nachdruck zu geben, wurde beschlossen, dieselben durch eine Deputation bei dem Schulausschusse des Reichstags mündlich bevorworten zu lassen. Als Deputierte wurden Rektor Kell*) aus Leipzig, Lehrer Schmitt ans Fränkisch-Crumbach und Lehrer Treuttel aus Alzey gewählt, welchen zugleich die Aufgabe wurde, den Anschluß des nach Frankfurt a. M. zum 15. Oktober 1848 ausgeschrie benen Kongresses an den allgemeinen deutschen Lehrerverein zu vermitteln. (Auch dieser vom 16.—21. Oktober 1848 abgehaltene Lehrerkongreß (Präs. Jul. Kells bezweckte die Beseitigung der den Lehrern mißlichen Be stimmungen des Z 18 (Beaufsichtigung der Schule und Stellung der Lehrers und des damit zusammenhängenden Z 19. Am 17. Oktober abends fand die Zusammenkunft eines Ausschusses des Kongresses mit dem Schul ausschusse des Reichstags statt; der Unterredung war es hauptsächlich zu danken, daß nach der letzten Lesung der Grundrechte am 15. Dezember 1848 manche Punkte Berücksichtigung gefunden hatten.) Den letzten Gegenstand der Verhandlungen am dritten Sitzungstage bildete eine von einer starken Minorität beantragte, umfassende „Aus sprache" über die Stellung der Schule zur Kirche. Der Erguß der Herzen war ein sehr verschiedener; mit Geist und Kraft wurden die verschiedenen Standpunkte vertreten. Zuletzt wurde über alle Anträge abgestimmt; das Resultat war wie folgt: Antrag Philipp Wackernagel: 1. a) Die Volksschule ist kirchliche Anstalt. 4 Stimmen für. b) Sie ist vom Staate unabhängig. 11 St. für. 2. a) Die Volksschule ist notwendig Konfessionsschule. 7 St. für. d) Der sogenannte allgemeine Religionsunterricht bleibt von der selben ausgeschlossen. 12 St. für. 3. Das Verhältnis des Volksschullehrers zur Kirche wird nach Maß gabe der jedesmaligen Verfassung der letztem bestimmt. 5 St. für. Antrag Köhler-Dessau: In Beziehung auf den Religionsunterricht und andere der Kirche zu leistende Dienste setzt sich die Schule — auf gründ eines freien Vertrags zwischen Kirche und Staat — mit den kirchlichen Gemeinden in angemessenen Verkehr. 17 St. dafür. Antrag Hönicke: Der konfessionelle Unterricht ist ausgeschlossen. 92 St. für, 11 gegen. Antrag Bechthold, Hasenzahl, Lips und Roth: Die seither bestandenen Konfessionsschulen werden in Kommunalschulen verwandelt. 81 für, 17 gegen. Nachdem noch verschiedene Fragen dem künftigen Vororte zur Bear beitung übergeben worden waren, „wurde schließlich vom Präsidenten der *) Julius Kell, vormals Rektor zu Kirchberg, Schriftsteller für das Volk, dessen Jugend und dessen Lehrer, Abgeordneter für die zweite sächs. Kammer, starb am 28. Mai 1849 zu Leipzig.