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30 Nach Annahme der Statuten erklärte der Vorsitzende unter den Aus brüchen lange anhaltenden Jubels: „Der allgemeine deutsche Lehrerverein ist konstituiert!" Dresden wurde trotz seines Widerspruchs zum Vorort ernannt und als Zeit und Ort der nächsten Versammlung Nürnberg und die Michaeliswoche des folgenden Jahres bestimmt. aä III. Nach Erledigung dieser Vereinsangelegenheiten wurde die Berufung eines deutschen Lehrertages in Anregung gebracht, gründlich besprochen und in 4 Paragraphen festgesetzt. Auf Grundlage eines von Zschetzsche ausgearbeiteten Antrages an die Nationalversammlung sollte die Beratung über den Teil der Grundrechte, welcher die deutsche Erziehung und Schule betrifft, ausgesetzt bleiben, bis darüber ein deutscher Lehrertag gehört worden sei. Mitglieder des Lehrertages seien die nach einem bestimmten Wahlmodus (nach welchem etwa 200 Abgeordnete zusammengekommen sein würden) gewählten Vertreter der Universitäten, der Gymnasien, Realschulen, Fachschulen und Elementarschulen ganz Deutschlands. Aufgabe des Lehrer tages sei: die Entwerfung einer allgemeinen deutschen Schulordnung, in welcher die leitenden Grundsätze der deutschen Erziehung und des Unter richts festzustellen, der Organismus der Schulen zu bestimmen, über die Verhältnisse der Schule zu Staat und Kirche, wie über die Bildung und äußere Stellung des Lehrerstandes Vorschläge zu machen wären. Dieser Lehrertag würde — nahm man an — in höchstens sechs Wochen seine Arbeiten vollenden können und die Kosten (Gewährung von Diäten) würden von der Reichsregierung oder von den besonderen Staaten zu tragen sein. (Die Petition würde zahlreich unterschrieben und abgeschickt, hatte jedoch so wenig Erfolg als die vom Konrektor Hiecke in Merseburg ver faßte und vom Konrektor vr. Lipsius im Namen der am 17., 18. und 19. Juli zu Leipzig versammelten Gymnasiallehrer nach Frankfurt ge schickte, der sich noch mehrere Lehrervereine anschlossen. Die Angelegenheit war zwar ganz schön eingeleitet, aber „der Drang der Umstände" machte sie unausführbar.) all IV. In bezugaufdieOrganisation der deutschen Volksschule hatte vr. Köchly aus den verschiedenen Verhandlungen und Beschlüssen, Petitionen und Adressen deutscher Lehrerversammlungen allgemeine Grund züge zusammengestellt, welche nach reiflicher Besprechung aller einzelnen Punkte schließlich in folgender Fassung angenommen wurden: ZI. Die einheitlich vom Kindergarten bis zur Hochschule aufwärts gegliederte, auf gemeinsamer menschlich-volkstümlicher Grundlage beruhende deutsche Volksschule tritt als eine mit den übrigen Staatsanstalten gleich berechtigte und gleichverpflichtete in den Gesamtorganismus des Staates ein. Z 2. Die selbständige Leitung der einigen Volksschule geschieht dem nach — unter gesetzlich festgestellter Berücksichtigung der Lehrervereine und Schulsynoden — durch ein besonderes Ministerium der öffentlichen Volks erziehung, dessen Mitglieder — Erziehungsräte —, sowie die Kreis- und Bezirksschulräte, nur aus wirklichen Schulmännern bestehend, die verschie denen Arten der Volksschule vertreten. Z 3. Unmittelbar und ausschließlich unter dem Ministerium stehen