Nachträge aus offiziellen Ft Kien stück en; Ergänzungen und Berichtigungen. Zu pau. 6, 37 und 54. Daß im Königreich Sachsen der Besuch der allgemeinen deutschen Lehrerversammlung verboten worden sei, ist Herrn Oberschulrat Berthelt unbekannt. Aus gründ des sächsischen Vereinsgesetzes war es den Lehrern nur verboten, einem deutschen Lehrervereine anzu gehören. Zu xug. 35. Die Nürnberger Versammlung erfreute sich der besonderen Huld des im April 1849 vom König Maximilian II. von Bayern mit dem Portefeuille des königlichen Hauses und des Auswärtigen betrauten Ministers von der Pfordten, der die versammelten Lehrer einer Zuschrift würdigte, deren Inhalt mit Freuden ausgenommen wurde. Um der Freude Ausdruck zu geben, erhob sich die Versammlung und beschloß, an den Herrn Minister ein Dankschreiben abgehen zu lassen. Vom März 1848 bis Januar 1849 war Pfordten Kultusminister in Sachsen gewesen, wo er „auf eine für Sachsen ewig unvergeßliche Weise für das Schulwesen gewirkt hat". (S. 35 der bei Schmidt in Fürth erschienenen Protokolle zur zweiten allgemeinen deutschen Lehrerversamm lung.) Durch seine Teilnahme an der Lehrerversammlung 1848 in Dresden gewann er sich die Herzen der Lehrer im Sturm. Die über die dortselbst stattgefundenen Verhandlungen erschienene Schrift be richtet S. 114 u. ff.: Der Vorsitzende (Zschetzsche), einen Redner unterbrechend: Ich muß den geehrten Redner bitten, seinen Antrag einen Augenblick zurückzuhalten, da Se. Excellenz der Herr Staatsminister v. d. Pfordten einige Worte an die Versammlung zu richten wünscht. vr. v. d. Pfordten betritt den Referentenplatz und richtet folgende Worte an die Versammlung: „Meine Herren, gestatten Sie mir, meine Ansichten über Ihre Verhandlungen Ihnen kund zu thun; es drängt mich, einige Worte freundlicher Begrüßung und zugleich des Abschieds an Sie zu richten. Schon gestern konnte ich leider nur einige Stunden bei Ihnen