Volltext Seite (XML)
92 Darauf sprach Schulvorsteher I. Stangenberger-Hamburg über „die Aufgabe der Volksschule zur Hebung eines nationalen Ge sanges in Schule, HauS und Leben". Redner führte aus: Die Schule erzieht und unterrichtet für das Leben und dieser Grundsatz muß auch beim Gesangunterricht berücksichtigt bleiben. Künstlerische Leistungen können von der Schule nicht gefordert werden, aber man soll das Streben darnach lebendig machen. Es werde kein Gesangstück eingeübt, was nicht von un zweifelhaft poetischem und musikalischem Werte ist. Die Technik soll nicht Zweck sein, sondern Mittel. Die Musik soll nicht bloß Vergnügen au Tonspiel und Wohlklang sein, sondern soll veredelnden Eindruck aufs Herz geltend machen. Nach kurzer Debatte, in der Gymnasiallehrer Hermann- Braunschweig sich dafür ausspricht, daß das Volkslied mehr Pflege in der Volksschule finde und in Beziehung mit andern Unterrichtsfächern gesetzt werde, spricht die Versammlung ihre Zustimmung zu den Ausführungen des Referenten aus. Bei der dritten und letzten Hauptversammlung hielt der frühere Leip ziger Lehrer, nun Buchhändler, E. Wunderlich Vortrag über „die nor male Ausstattung der Volksschule betreffs der Lehrmittel". Refe rent verbreitete sich über die Sätze: Die Ausrüstung der Volksschule mit Lehrmitteln ist eine normale, a) wenn sie nach lediglich pädagogischen Ge sichtspunkten geschieht, b) wenn sie jedes Fach in entsprechender Weise berücksichtigt. Zur Herbeiführung derselben ist sorgfältiges Studium der Lehrmittelkunde erforderlich. Es empfehle sich zur Versorgung von größeren Schulorgauismen die Aufstellung spezialisierter Voranschläge aus längere Zeiträume. — In der Debatte glaubte Credner, daß bei den Lehrmitteln Billigkeit und Zweckmäßigkeit den Ausschlag zum Ankauf geben müßten, übrigens der Lehrer sich mit Rücksicht auf die Gemeinden auf das Not wendigste beschränken solle. Den Ausführungen des Referenten stimmte die Versammlung im allgemeinen zu. Den Beschluß in Vorträgen machte Mittelschullehrer Cassau aus Lüneburg, welcher „über die Einrichtung von VolkSfortbildungsschulcn" sprach. Das Thema gab dem Referenten Anlaß, sich über den materiellen Zug, der durch unsere Zeit geht, des wei teren zu verbreiten. Die Quintessenz seines Vortrags war: Die für die Volks bildung auf den heutigen öffentlichen obligatorischen Volksbildungsanstaltcn, den Volksschulen, angesetzte Zeit reicht nicht aus, vielmehr ist die Loslösung von den öffentlichen Votksbildungsanstalten mit dem vollendeten 14. Jahre als verfrüht anzusehen. Es kann dem Übel nur gewehrt werden durch Verlängerung der für die Aneignung der notwendigen Bildung angesctztcn Zeit. Dieses geschieht, soweit nicht höhere Anstalten in Frage kommen, auf obligatorischen Volksfortbildungsschulen für beide Geschlechter, so daß deren Besuch gesetzlich geordnet ist. Mit diesen Schulen sind zweckmäßig zusammengestellte Volksbiblivthcken, welche vorwiegend belehrende Werke enthalten, zur Benützung für die Zöglinge zu verbinden. — Wegen Kürze der Zeit konnte die Angelegenheit nicht eingehend behandelt werden; Magnus-Frohse und Vollmer-Equort traten der Sache näher. Die Versammlung erkannte die Berechtigung obiger Sätze an.