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Im Jahre 4844 T. F. Gebler und F. G. Horn und Sohn, 1847 Gotthold Gebler und Sohn, 1858 F. A. Hauptmann, 1860 Gebler und Schubert, 1862 F. A. Gebler, 1866 Ang. Horn, 1868 Friedrich Wilhelm Kunath und August Schöne, 1879 Leberecht Petzold, 1886 Fr. Emil Petzold, und in Großröhrsdorf 1889 Wiegand Gebler. Diese Firmen fabrizieren heute außer den früheren Leinen- und Blau druckstoffen alle Arten von Leinen- und Baumwollwaren, z. B. Drelle, Rucksackstoffe, Wattierleinen, Segeltuche, Post säcke, Indanthrenstoffe, Schürzen-, Blusen- und Kleiderstoffe, Bcrufskleider, Hand-, Wisch-, Tisch- und (Mundtücher, Frot tierwaren usw. Ihre Betriebe entsprechen technisch den neuesten Ansprüchen. (Meist betreiben sie außer der Weberei, weniger ohne sie, die Färberei, Druckerei, Appretur und Konfektion. Lurlcknitt aur V/eblaal einer 8«Nkilabrik 8. Das Weben der Bänder ist so alt wie die Kunst des Webens überhaupt. Es fehlte nicht an Versuchen, die Technik des Handwebenö zu verbessern. Aus alten Abbilvungen erkennt man die verschiedensten Hilfsmittel und Vorrichtungen früherer Zeiten zur Fertigung von Bändern. Entscheidend für die Baiwweberei war die Erfindung besonderer Bandwebstühle, die ein gleichzeitiges Weben mehrerer Bänder nebeneinander ermöglichen. Während bei ven eingängigen Bandwebstühlen (Posamentierstühlen), mit denen man nur ein Band weben kann, der (Webschützen, auch (Webschiffchen genannt, mit der Hand zwischen die geteilten Kettenfäden, dem Webfach, hin- durchgestcckt wird, befinden sich beim mehrgängigen Bandweb stuhl soviel (Webschützen wie Bänder in einer Gleisenführung am Schläger (Lade). Das (Webfach wird mittels Tritthebel mit den Füßen gebildet und die Schützen mittels einer Schub vorrichtung mit der Hand durch das (Webfach geprellt. Solche Stühle nennt man S ch u b st ü h l e zum Unterschied von den (M ü h l st ü h l e n , bei denen die Fachbildung, die Schützen bewegung und das Anschlägen des Schusses durch die Lade mittels Wellen, Zahnrädergetriebe, Hebel und Exzenter geschieht. In Bewegung gesetzt wurden solche Stühle entweder durch Kurbelstangen, verbunden mit einer hölzernen Griffstange, die auch von Frauen und Kindern betätigt wurde oder durch Wasserantrieb. Die Erfindung solcher Bandwebstühle hat zu damaliger Zeit nicht nur Staunen und Bewunderung, sondern bei klein mütigen Menschen auch Angst und Aufruhr hervorgerufen, weil man befürchtete, es könnten Arbeiter brotlos gemacht werden. So läßt es sich verstehen, wenn in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts der Danziger Rat den Erfinder eines vier- bis sechsgängigen Bandwebstuhles heimlich ermorden ließ. Aus denselben Gründen wurde die Bandmühle im 17. Jahrhundert in Deutschland, Holland und den spanischen Niederlanden ver boten. Es half aber nichts; sie tauchten immer wieder auf, bis" sie durch Verbote nicht mehr zu unterdrücken waren. Gegen Ende des 17. Jahrhunderts war die Bandweberei der Posamentierer in Radeberg vorhanden. Der sächsische Kur fürst Georg II. privilegierte am 23. April 1679 den Rade bergern wegen des herrschenden ArbeitSmangsls und der Not lage, „daß darinnen ans den neucrfundenen und in Ilnßerm Lande vor kurzer Zeit bey Ilnßerer Manufaktur alhier ein geführten Bandmühlen, Flvretseidene, Wollene und Lein Bandt alleine, und an keinem anderen Orte mehr in Unßern Landen . . . auf solchen oder dergleichen (Mühlen . . . gefer- tiqet . . . werden. Es soll aber dieses Privilegium ... uff zehn Jahre zum Versuch gemeiner, hernach aber Ilnß . . ., Unßern Erben und Nachkommen Vorbehalten, solch Privilegium zu vermehren, vermindern auch wiederumb aufzuheben ..." Kurfürst Georg II. starb im folgenden Jahre. .Ob er oder sein Nachfolger dieses Privilegium aufgehoben hat, läßt sich nicht nachweisen. Jedenfalls ivurde von George Hans 1680 die Bandweberei in Großröhrsdorf eingcführt. Sie hatte nun im Rödertale Fuß gefaßt. Noch im Jahre 1680 wurde sic von Urban Philipp, im folgenden Jahre von (Matthes Philipp, 1698 von (Martin Philipp und 1700 von George Haase aus genommen. Die ersten Bandwebstühle in Großröhrsdorf konnten nur Schubstühle gewesen sein, weil damals die (Mühlstühle ver boten waren. Kaiser Leopold erließ am 19. Februar 1685 auf Grund einer Klage der Kölner Bandmacher ein Verbot, nach dem im Heiligen Römischen Reiche keine (Mühlenarbeit, gleich viel ob von Gold, Silber, Seide, Floret oder anderem Zeug, geleistet werden durfte. Kaiser Karl VI. verlangte in seiner Verordnung vom 9. Februar 1719 noch die Beschlagnahme der (Mühlstühle und verbot den Verkauf aller auf (Mühl stühlen hergestellten Bänder. Auch August der Starke hat auf Vorstellungen der Dresdner und Leipziger Posamentierer-Innun gen am 29. Juli 1720 die beiden kaiserlichen Erlasse von 1685 und 1719 neu bekannt gemacht und sie nochmals am 17. (Mai 1747 bestätigt. Die Verbote halfen nichts. Das Ausland, besonders Holland und die Schweiz, schickte masten weise (Mühlstühlenbänder auf die deutschen Messen, sodaß solche Bänder selbst die Posamentierer kauften, um sich ihre Kunden zu erhalten. In den Jahren 1740—1760 vermehrten sich die Bandstühle in Großröhrsdorf in außerordentlicher (Weise. Begünstigt wurde diese Blütezeit durch das Fehlen der Schweizer, holländischen und französischen Konkurrenz während und nach dem 1. und 2. Schlesischen Kriege. Daher erfolgte bei der Regierung Anfang 1753 eine Anzeige. Darauf be richtete der Radeberger Amtsverweser Christian Ludwig (Müller der Regierung im (März 1753 eingehend. Er gibt eine klare Beschreibung der im Rödertale vorgesundenen Stühle ab, die nur Schubstühle sind und höchstens 10—12 Gänge hätten, während die (Mühlstühle, wie man ihm gesagt habe, durch ein Rad in Bewegung gebracht werden. In einer gemeinsamen Sitzung des Leipziger Rates mit Bandhändlern am 21. Mai 1753 wurde berichtet, daß die Großröhrsdorfer nur Handstühle haben, auf denen die Arbeiter sitzen und die Schützen mit der Hand hin- und herwerfen, zugleich aber auch mit den Füßen arbeiten müssen, was alles bei den (Mühlstühlen wegfalle, da sie vom Master getrieben würden. Wenige Tage