Volltext Seite (XML)
26 Oreri^lanäOkerlsusitz j^r. 2 man elieclem in clei' O!)eslsulih clie 8tls6en I<ünktlic!i beleuchtete 28enn wir heute durch die Städte und Dörfer unserer schönen Oberlausitz wandern, dann ist es für uns selbstverständ lich, daß sie in mondscheinlosen Nächten im Hellen Lichte er strahlen. Wir vergeßen da nur zu leicht, wie sich auch hier, wie aus so vielen anderen Gebieten, die Verhältnisse gegen früher zum Besseren gewandelt haben; denn ehedem gab es keine aus Gemeindekosten unterhaltene öffentliche, ,,allgemeine" Straßenbeleuchtung. Ehedem mußte man, wollte man nicht in mondscheinloser Nacht im Dunkeln durch die Gassen und Straßen gehen, eine Handlaterne oder Fakel tragen, oder man ließ sich, vornehme Damen und Herren pflegten dies zu tun, solche vorantragen. Nur bei gewissen Ereignissen, z. B. bei Ausbruch von Schadenfeuern, bei Aufruhr, fürstlichen Be suchen, Stadtfeierlichkeiten, traf die Stadt Vorkehrungen für eine öffentliche Beleuchtung. Da flammten die sogenannten Leuchtpfannen auf, auch Pech- oder Feuerpfannen genannt. Sie waren aus Eisenblech hergestellt und über Manneshöhe an den Eckhäusern der Straßen angebracht. Der Brennstoff, den der Rat lieferte, bestand aus kienigen Holzstücken, Pech kränzen und anderem helleuchtendem Material. Zum Anzün den waren die Bürger der Eckhäuser verpflichtet; sie hatten den Brennstoff jederzeit gebrauchsbereit zu halten, ebenso die zum Anzünden erforderlichen Leitern. Die Beaufsichtigung die ser Einrichtung besorgten ein oder mehrere Bürger. Zittau besaß u. a. Städten derartige Leuchtpfannen. Zn Bautzen verlangte im Dreißigjährigen Kriege, im Jahre 1620, die Bürgerschaft die Anbringung von Pechpfannen. Es ist erklärlich, daß man eine derartige Beleuchtung als ungenügend erkannte; doch dauerte es sehr lange, bis eine Ver änderung dieser Verhältnisse eintrat. Da hörte man, wie man in verschiedenen großen ausländischen und inländischen Städten, so in Paris, London, Amsterdam, Kopenhagen, Hamburg, Berlin, Hannover (das war bis 1700 erfolgt) eine regelmäßige Straßenbeleuchtung durch Laternen mit Rüböllampen einge führt habe, und man ahmte dies nach. Freilich Jahrzehnte schwanden dahin, bis endlich, teilweise erst im 19. Jahrhundert, dies allgemein erfolgte. Zn Bautzen beriet am 18. November 1773 der Rat über die Beleuchtung der Stadttore'). Da kam folgendes zur Sprache: „Da gegenwärtige Zahreszeit, die langen Nächte, eintreten und einige Zahre daher über großen Unfug unter den inwendi gen Toren, wo alles finster und verbauet ist, von den Personen, die ohne Laterne daselbst durchzugehen haben, geklaget worden, und woselbst sich auch allerhand liederliches Gesindel versteckt halten kann, so wird in Überlegung zu nehmen sein, ob nicht Magistratus amplissimns (— Ein Hochedler Rat) die we nigen Unkosten darauf, daß unter den inwendigen Toren wenig stens eine Laterne mit einer Öllampe angebracht und die Mo nate November, December, Zannar und Februar von dem bereits bestellten Lampenputzer, sobald es finster wird, mit an gezündet und besorgt werden möchten, zu verwenden, belieben wolle." Der Rat erkannte die ^Wichtigkeit dieses Antrages an, „dahero diese Laternen des allernächsten anzuschaffen, mit ') Ratsprotokoll von diesem Tage im Bautzener Stadt archive. Docht zu besorgen und von dem geordneten Lampenputzer, so bald es finster wird, angezündet werden sollen." Später wurde in Bautzen ein Laterneninspektor ernannt. Hier erhielten Straßen und Plätze — aber nur die der inne ren Stadt — die erste öffentliche Beleuchtung am 23. Decem ber 1786, am Geburtstage des Kurfürsten und späteren Königs Friedrich August des Gerechten. Da brannten zum ersten Male 222 Laternen. Zn den Vorstädten wurde die Beleuchtung erst vom Zahre 1838 an allmählich eingeführt. Von anderen Oberlausitzer Städten sei erwähnt, daß Pulsnitz noch im 18. Zahrhundert, Zittau 1813, ^Weißenberg 1887 die Straßen beleuchtung einführten. Auch in der Oberlausttz wurden nicht sofort alle Stra ßen und Plätze gleich stark mit Licht versehen; das richtete sich nach ihrer Benutzung, einzelne, weniger besuchte, entbehrten auch ferner der Beleuchtung. Erst nach und nach wurde das anders. Es hatte nach dem Ausbau der Einrichtung z. B. nach 1817 Zittau: 331 und nach 1863 Pulsnitz: 16 Laternen. Zur Zeit des Vollmondes sparte man das Licht, eine Ge pflogenheit, die man auch in unseren Tagen noch bisweilen beobachten kann; es unterblieb auch manchmal in den kurzen Sommermonaten. Sonst brannten die Flammen entweder die ganze Nacht hindurch oder nur während bestimmter Nacht stunden. Da die Laternen eine sorgfältige Beachtung und um ständliche Bedienung erforderten, so erhielten die Laternen wärter besondere Vorschriften. Zn Bautzen hatte der oben erwähnte Laterneninspektor bei Antritt seines Amtes folgen den Eid') zu leisten: „Zch — schwöre hiermit zu Gott, dem Allmächtigen, einen wahren leiblichen Eid, daß ich als angestellter Inspektor der zu nächtlicher Erleuchtung der Stadt Budissin eingeführten Laternen, über die hierzu eingehenden Gelder sowohl als über die Ausgabe richtige Rechnung führen, und solche nach Ab lauf jeglichen Zahres einreichen, diese eingehenden Gelder und den erhaltenen Vorschuß, zu nichts anderm, als zur Anschaf fung des Ols und übriger bei dieser Anstalt bestimmten oder obrigkeitlich anzuordneten Ausgaben, keineswegs aber etwas davon, noch von dem damit angeschafftcn Ole bei Vermeidung der in dem 26. September 1706 publicierten Konstitution vom unvertramen Gute nno vcr unterm 7. December >761 er gangenen Erläuternngs-Mündate, welches beydes anjetzo vor gelesen worden, festgesetzten Strafen in meinem Nutzen vei wenden und veruntreuen, den Lakernenwärtern das zur An füllnng ver Laternen benötigte Ol in den Zeiten, wo solche an gezündet werden, nebst den Dochten täglich übergeben, darauf, daß dieselben solches wirklich in die Laternen füllen und damir sparsam und getreu umgehen, auch sonst sich allenthalben der ihnen erteilten Znstruktion gemäß bezeigen, genaue Obsicht führen, und überhaupt alles, was zum Besten dieser Anstalt gereichet und mir dabei oblieget, treu und gewissenhaft tun und verrichten will. So wahr mir Gott helfe und sein heiliges 2Dort durch Zesum Christum. Amen!" Viele Zahrzehnte lang hatte man die Laternen mit Rüb- öl gespeist; dann, vor allem seit der Mutte des vorigen Zahr- hunderts, traten an seine Stelle mehr und mehr Petroleum, Gas und schließlich Elektrizität. So erhielten z. B. Zittau 1866, Löbau 1867, Bautzen 1868 Gasanstalten. ") Zn einem Sammelbande verschiedener Eide im Bautze ner Stadtarchive. S. 175.