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ber wegen der Rekrutenaushebung aus Weifa alle Mannschaf ten von 48—45 Jahr nach Stolpen mußten, wovon 42 Mann ausgehoben wurden (darunter auch mein Bruder Liebfried war, den aber der Vater für über 400 Taler wieder loskaufte.) Die übrigen mußten alle Geld zahlen, z. B. der Häusler 8 Gro schen, Begründete 46 Groschen, auch eineu Taler, auch 2 Ta ler, I Taler, und für mich mußte mein Vater 40 Taler geben. Die ansgehobenen sächsischen Rekruten (viele konnten sich wie der loskaufen) bekamen den Namen Landwehr und wurden in zwei Klassen geteilt; in erste Klasse und die Reserve. Die erste Klasse wurde sogleich equipiert und exerziert und mußte dann nach Frankreich nachmarschieren. Das Jahr 4843 hat unser Dorf (Weifa müssen liefern, ohne was noch von dem (Militär ist selbst fouragiert, geplün dert und gestohlen worden: 410 Scheffel Hafer, 36 Scheffel Korn, 207 Zentner Heu, 2200 Pfund Brot, 3 Eimer Branntwein, Bier, 2 Ochsen, 2 Schweine und 26 Kühe. Anhang: Verzeichnis dessen, was mir, Christian Gröschel (heute Hans Nr. 44), von dem russischen Militär am 42. und 43. September 4843 erpreßt und entwendet worden, als da das Lager auf meinem Garten als: 4. Kleidungsstücken überhaupt 2. an Heu insgesamt 3. Branntwein 4. Branntweinschrot l Scheffel 5. Holz, so im Lager verbrannt und Felde mit gestanden, 40 Taler — Groschen 40 „ — 8 „ — „ 5 38 Summa 74 Verzeichnis dessen, was mir Endes Unterschriebenen von russischen (Militärs am 4 2. und 43. September 484 3 erzwun gen und entwendet worden, als: 4. 4 Klafter Holz 3 Taler 6 Groschen 2. s/2 Schock Reisig — „ 48 „ 3. 4 Mandel Hafer 4 „ 6 „ 4. An Erdbirn und dergl. 4 „ 4 „ Summa 9 „ 4 0 (Wilhelm Christian Ochernal. (Heute Haus Nr.-35.) Einiges aus clek §cliu!gelcliic^te V^eilss (Aus einem Vortrag des Schulleiters Montag.) Von Gustav (W olf, (Weifa. Von einem eigenen Schulwese" (Weifas kann erst in Aus wirkung der erneuerten Schulordnung von 4773 gesprochen werden. Seit Erbauung der Kirche zu Steinigtwolmsdorf (4663) war (Weifa dorthin eingcpfarrt und cingeschult. Im Munter hatte das für die Kinder seine Schwierigkeiten. Des halb schloß man mit dem damaligen Lehrer von Steinigt wolmsdorf einen Vergleich ab, der durch ein Urteil des Ober- konsistoriumS anerkannt und 4 694 mit dem Lehrer Johann Christian Faßke erneuert wurde. Der Vertrag besagte, daß (Weifa sich während des (Winters einen Kinderlehrer für die kleinen Kinder halten dürfe, diese aber den Sommer über zum Lehrer nach Steinigtwolmsdorf in die „Information" geben solle. l?26 wurde mit demselben Lehrer vereinbart, daß er sich sede (Woche im (Winter und Sommer vier volle Tage in (Weifa einfinden und die Juaend gehörig informieren solle. Im Falle der Not, wenn er selbst nicht anwesend sein könnte, solle er ein tüchtiges „Subjektum" für die gesetzte Zeit sen den. Kinder, die an den vier Tage» fehlten, mußten an den beiden übrigen Tagen vormittags nach Steiniatwvlmsdorf zum Unterricht kommen. Sie sollten ..gratis" im Lesen und Schrei ben informiert werden. Dem Lehrer wurde ausdrücklich zur Pflicht gemacht, sich immer zur rechten Zeit einzufinden und mir dem Handhaben der Zucht fiel) mäßig zu verhalten. 4773 sprach die Steinigtwolmsdorfer Patronatsherrschaft der Gemeinde Weifa das Recht zu. daß sie sich immerwährend und ohne (Widerruf (Winters und Sommers künftig nach ihrem Gefallen einen einenen Kinderlehrer halten könne. Die Kinder brauchten nun also nicht mehr nach Steinigtwolmsdorf zu gehen, cs sei denn, daß sie „ungezwungenen (Willens" zur Er lernung der Musik oder einer anderen, ihrem Kinderlehrer nicht „beiwohnenden (Wissenschaft" geschickt werden sollten. Durch die Ausschulung wurde das Einkommen des Steinigt wolmsdorfer Lehrers bedeutend geschmälert. Deshalb versprach die Gemeinde, „in Ansehung des dem Schulmeister zu Stei nigtwolmsdorf immerwährend abgehenden Schulgeldes ein ^Kapital von 60 Talern verzinslich anzulegen und davon jedes- -nal zu (Michaelis drei Taler aus der (Weifaer Gemeindckasse ün den Steinigtwolmsdorfer Lehrer zu zahlen, ferner ihm und seinen Nachfolgern künftig bei Reparatur der Schulwohnung die zum dritten Teil ihr zukommenden Fuhren und Handlanger dienste zu tragen." Als man 4836 den Grund für die neue Schule in Stei nigtwolmsdorf zu graben begann, entstand zwischen den beiden Gemeinden ein Streit, der sich jahrelang hinzog. Es handelte sich um die Beitragspflicht Weifaö, das nichts mehr zahlen wollte. Es zählte 4837 4 44 Wirte mit 4 09 Kindern im schul pflichtigen Alter. Vom Ephorieverweser war ihm anfgsgoben worden, anteilige Baukosten für die JnstandsetznngSarbeiten an der Küsterwohnung in der Höhe zu zahlen, wie es im Gesetz über das Tragen von Parochiallasten vorgesehen war. 4 838 wurde ungeordnet, daß die Höhe der Beitragspflicht abgeändcrt und herabgesetzt werde. Damit wir aber Steinigtwolmsdorf nicht einverstanden und klagte auf Grund des alten Vertrages. Asm 7. August 4838 fand eine Ortsverhandlung wegen der BeitragSpflicht (Weifaö zum Schulneubau in Steinigtwolmsdorf statt. (Während der Verhandlung stellte (Weifa den Antrag anf Auspfarrung von der Steinigtwolmsdorfer Kirche und Grün dung einer eigenen Parochie. Die Steinigtwolmsdorfer Ver treter wollten nur dann diesem Vorhaben stattgeben, wenn sich Weifa unbedingt zur.Übernahme des Drittels der Schul neUbaukosten verstehen würde. Das (Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts sprach nun das letzte Wort. Mit der Begrüüdung, daß (Weifa, welches sich schon viele Jahre eine eigene Schule und einen eigenen Lehrer halte, keine Ur sache gegeben habe, den Bau eines größeren Schullokals in Steinigtwolmsdorf auszuführen, traf es folgende Entscheidung: (Wenn ein Kirchenbeamtcr zugleich Lehrer und das Kirchspiel in mehrere Schulbezirke geteilt ist. sind nur diejenigen Ein- aepfarrten, welche die Kirchschule benutzen, verpflichtet, deren (Wohn- und (Wirtschaftsgebäude zu bauen uüd zu unterhalten.