Nach der Gründung der Freiwilligen Schützenkompanie glaubten viele Handwerker, nunmehr ihrer militärischen Ver pflichtung der Stadt gegenüber ledig zu sein. Wer darin irrten sie sich. Der Stadtrat belegte die mit Geldstrafe, die ausblieben, wenn ihr Stadtviertel an der Reihe war, mit Armbrust oder Muskete im Zwinger zu schießen. Man nannte diese Zwangsschützen „Harnischschützen" und bezeichnete die Dienstjahre als „im Harnisch stehen" H. Drei Jahre dauerte für jeden jungen Bürger diese Verpflichtung. Außer dem hatte jede Innung regelmäßig Vertreter zum Schießen abzuordnen. Im Jahre 1586 bestimmte der Magistrat in den Schüt zenartikeln, daß alle ansässigen und unansässigen Bürger bis zu ihrem 60. Jahre aller vier Jahre, wenn das Viertel, dem sie angehörten, an der Reihe stehe, an dem Schießen nm das Königreich (Königsschießen) teilznnehmen und eine Einlage von <2 gr. ans die beiden Königsscheiben. zu berichtigen hatten. Auch mußten sie mit der Viertelsfahnc am Auszüge teilneh- men "). Diese Verpflichtung ist erst 1787 aufgehoben worden. Lekönge öe; König; aus öer lckwarren oöer rieKckeib« Aus Cornelius Gurlüt: „Beschreibende Darstellung älterer Bau- uud Kunstdenkmäler Sachsens" (A. 235 H Rep. VII. II. e. 5. 3. ") Rep. VII. II. e. 7 Vol. Bl. l7. Die wöchentlichen städtischen Schießen verlegte der Magi strat im Jahre 1722 vom Sonntage auf den OUontag — da liegen sie heute noch — und machte durch Anschlag an der Ratskellertüre den Bürgern seine auf das Schießwesen ge faßten Bestimmungen bekannt. Um die Schußfreudigkeit der Bürger zu erhöhen, begabte der Stadkrat schon lange vor 1577 die guten Schützen mit Geldpreisen, mit Tuch zur Kleidung (Beingewand), sowie mit reichlichen Bierspenden und veranstaltete jährlich ein Festschießen auf der Garnbleiche 1 Lum Lekönge öe; König; auk öer kck«o»«n kck«ib« Aus Cornelius Gurlitt: „Beschreibende Darstellung älterer Bau- und Kunstdenkmäler Sachsens" S. 236 vor dem Gerbertore, die deshalb den Namen Schießbleiche be kam. Hier stand auch das erste hölzerne Schießhaus. Diese Festschießen wurden zu eigentlichen Volksfesten für die ganze Stadt, für vornehm und gering, alt und jung, Männer und Frauen. Als die große Wasserflut vom Jahre 1552 das