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7 OrenrlLnäOksrlsujiA ^Z7 Mutters Löblichen Schwesters, in Vnzüchtiger Liebe Ver mischet", dann „mit sambt dem Mensche . . . Leicht Singer weiße Entbrochen, Vnd sich mit ihr zu Beyerßdorff durch All dortigen Pfarrer Copuliren und Trauen laßen." Thomas Tieze aus Georgenthal hat „seine Brüder vndt andere Benachbarten mit Süßen worthen aufgelocket, daß sie mit sambt Ihme aufs- vndt davon gewesen." Peter Roscher aus lWarnsdorf hat „den Pachtman Eliaß Reinischen vnversehener weiße mit einem großen Prügel am Kopfs geschlagen, daß das Blut Hernach gangen, und ezliche Stunden uor Todt gelegen." Tobias Arloth aus Warnsdorf „hat bey Nächtlicher iWeille steh herüber gemacht, das auffgelegte Flachß auffm Felde angezündet und verbrennet." Man beschwert sich überhaupt, daß „sich diese entwichene Unterthanen unterstünden, den ihrigen treu verbliebenen aller- handt verdrießlicheche wiederwertigkeitten, Schmach und Un willen zuzufügen, Und wann nur einer über die Gränz kombt, außreiß zuverfolgen, ia ganz vermaßentlich mit tageS oder Nachts fewer anlegen zu bedrohen, ingleichen ihre hinterlaßene Heuser mit hinwognehmung Holz, Bretter, Oefen und Fenster zu ruiuiren, und andere mehr hochsträfliche insolentien (Ver brechen) zu verüben, auch die heilige Katholische Religion gar mit Gottlosen reden ärgerlich anzugreiffen, weder die Kirchen noch der Herrschaft und Nachbar privatschulden zubezahlen." Alle diese angeblichen Vergehen (von denen hier nur einige gebracht sind) wurden am 42. November 4654 zu sammengefaßt in einer allgemeinen Anklageschrift: „In merck en" „Das sambtliche Vnterthanen Ihre verlaßene Nahrung derer gestaldt verwüstet und öde gemacht, daß auch in Vieh- len Heußern nicht ein Nagell, noch Brett mehr zubesinden ist, allermaßen derer gar viehl wegen beschehenen ruins ganz Neuerbauet werden müßen, In dem End haben sich die Entwichenen, allernegst an die Herrschaften gesetzt, damit Sie noch bies auff Heutige Stunde bey tag als Nacht Können vurschleichen, vnd waß noch etwan an den ruinirten Heusern Uebrig, oder tauglichen fortzunehmen. Wird Uol- lents abgebrochen und in Ihre Nester getragen, gestaldten auch danach Wer verblieben, nicht in Ihren Hütten vor solchen gesellen ruhig Iu bleiben haben, Sinntemahlen Inner 2 Jahren hero iz die 42 Glitter, Gartten und Heu- ßel in dehnen 3 Herrschaften (Rumburg, Gchluckenau und Hainspach) Leider Gottes in Aschen geleget, und weg ge- brennet worden, dahero es nicht wenig forcht, schreckhen bey sämtl. denen Vnterthanen causieren thut. Waß noch mehr, so werden die Treu uerbliebenen von dehnen Entwichenen außgehönet, Verspottet und wegen der religion halber der- gestaldt Vermaledeyek, das Kein wunder mehr, das Sich ein oder andertheil an dergleichen gesellen nicht vergriffen oder rechen thut , vnd da gleich die Gn. Obrigkeit gewußt, welche wüststehende Nahrung Iubesetzen gewillet wehre, so werden die Ienigen von dehnen Treuloßen gesellen mit feuer und Ein Jagenden schreckhen, solche Wohnungen nicht zu beziehen, bedrohet. Wie es dann de facto beschehen und er folget ist, Also das Keiner mehr in dergleichen Wohnungen mit Iivang noch glitten In bringen sey." Unter dem Drucke solcher Anschuldigungen hatte Kur fürst Johann Georg I. bereits am 42. April 4654 dem Ober- lausttzer Landvoigt besohlen, „nicht allein in aufnehmung sol cher Leute behutsamb gehen, und sie entweder weiter ins Landt weisen, oder .... von ihnen Versicherung nehmen, daß Sie ruhig, ehrlich, still und friedlich leben." Ferner hatten die Oberlausitzer Grundherrschaften die Exulanten verhört und die ihnen vorgeworfenen Anschuldigungen geprüft. Ueberall war man zu der Ueberzeugung gekommen, daß die aufgesührten Schulden nicht persönliche waren, sondern solche, die auf den Gütern hafteten; zum Teil waren ste auch gefälscht, erdichtet und erlogen. Für die angeblichen Vergehen galt wohl all gemein der Satz, den der Iittauer Rat im Bericht vom 47. Januar 4655 an den Landvoigt schrieb: Sie (die Anschuldi gungen) sind „nicht werth, daß so hohen Ortes darüber einzige beschwere mit Grunde könne geführet." Schützend lag die Hand der reichen Grundbesitzer, vor allem Iittaus, aus den Exulanten. Viele von diesen hatten inzwischen in den Oberlausitzer Dörfern eine neue Heimat ge funden, hatten wüstliegende Bauerngüter erworben und waren nicht gewillt, aufs neue in Not und Armut herabzusinken. Da zog für die Exulanten eine neue gefahrdrohende Wetterwolke herauf: Am 30. Dezember 4656 wurde durch die Verreichuug der Lehn über den Gersdorfer Wald an di« Erben Hanß Leonhard Löbel, Freiherrn von Grünberg, der seit Jahrzehnten tobende Streit zwischen besten und Walhelm von Kinskys Erben über den Besitz dieses Landstückes endgültig entschieden. Am 24. März 4657 wurde der Lehnbrief aus gestellt. 4650 aber hatte bereits Maria Sophia von Löbel ihrem Gatten, dem Reichsgrafen Franz Eusebius von Pötting, kais. Rat, Kämmerer und Vizekanzler von Böhmen, die Herr schaft Rumburg als Heiratsgut eingebracht. Jetzt kam auch der Gersdorfer Wald unter die Herrschaft des Grafen. Dem war dies sehr willkommen, sah er doch jetzt eine Möglichkeit, die Exulanten seines böhmischen Besitzes in der Oberlausitz und bei ihrem Glauben zu belasten und sie doch wieder uuter seine Oberhoheit zu bekommen: Er brauchte nur in dem neuerwor benen Walde ein Dorf zu errichten (das Neue Gersdorf — Neugersdorf) und dort die Ausreißer ansiedeln! Sein dementsprechender Antrag wurde vom Landvoigt genehmigt. Bereits am 42. Mai 4657 erhielten die Herr schaften den Befehl, die Exulanten zur Ansiedelung in Gers dorf freizugeben. Der Rumburger Graf hatte dorthin schon Leute geschickt, die den Platz für den neuen Ort räumten und Holzhäuser errichteten. Vor allem die unter dem Iittauer Rate lebenden Exu lanten, die sich diesem bereits durch Eidesleistung erbnntertänig und ansässig gemacht hatten, verwehrten sich in ihrem Bitt schreiben vom 3. Juni 4657, aufs neue auszuwaudern und nochmals von vorn beginnen zu müssen, zumal „doch in den Durchblick durch die Lauben in der wachtschenke Bild: Gruner