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74 «Dbevlausltzer Helmatzeltung Nr. 5 Häuser durchaus auffs ueue mit besonderer Genehmhal- tuug, und aufs Gnädiger Obrigkeit eygene Unkosten hin- wiederumben, auffgebauet, und einem jeden Würth mit nachfolgenden neuen Kaufs Brieffe, zugeschrieben, und ein- geräumet worden; Welches denen Nachkömmlingen zur Nachricht, und be sonderen Merckmahl, allhier ins Schöppenbuch eingetragen worden, den 24. Februar Anno 1749. * Nach Maschek, Neichenberg und der Jeschken-Jsergau, ein äußerst lesenswertes Buch, dem auch die übrigen ge schichtlichen Angaben entnommen sind, war der erste Clam- Gallas, Christian Philipp, ein einsichtsvoller Mann, der die tyrannische Willkür der Beamten nicht mehr walten ließ, wie seine Vorgänger. Dieses wird auch durch das Schöp penbuch bestätigt, denn verschiedene, wenigstens wichtigere Aktenstücke sind teils in Tschernhausen, teils in Friedland von ihm selbst unterzeichnet, ein Zeichen dafür, daß er sich selbst überzeugte, was auf seinen Besitzungen vor sich ging. 1797 kaufte Josef Z., Nr. 21 von der Gräfl. Herrschaft „ein Stückl Huttung", „am Waldigen" genannt <im Volks mund „Wallchen"). Die Herrschaft dingt sich dafür einen jährlichen Grundzins von 40 Kreuzer aus. 1803 ersteht Gottfried Z. an gleicher Stelle ebenfalls ein Stück Land. Bei den Abmachungen heißt es hier: Wenn in der Folge auf diesem Grunde ein Haus erbauet werden wollte, so muß der Besitzer dieses Grundes zuvor die Ge nehmigung beim Gräfl. Amte einholen und dann hat er davon 10 Kreuzer Spinnergeld und 12 Tage Handrobott zu verrichten, oder letztere in Geld ab zulösen. Bemerkenswert ist bei diesen in der Friedländer Amts kanzlei abgeschlossenen Verträgen das häufige Vorkommen von lateinischen juristischen Fachausdrücken (16 in einem Aktenstück), mit denen das Schriftstück wie gespickt ist. Wieviel mögen die schlichten Dorfbewohner, welche zur da maligen Zeit doch meist des Lesens und Schreibens über haupt nicht oder doch nur wenig mächtig waren, von diesem Kanzleiöeutsch verstanden haben, wenn ihnen das Schrift stück zur Unterschrift vorgelegt wurde. * Mit einem Ehe-Kontrakt aus dem Jahre 1780 mag die Reihe der Dokumente geschlossen sein. Im Namen des öreyeinigen Gottes Ist heut unter gesetzten dato und Jahr, in den ehr baren Gerichten Hohenwalö folgender Heurats Contract zwischen dem ehrbaren Wittiber Josef R., Weber und Gärtner alda. Eins und zwischen der tugendsamen There sia, des verstorbenen Franz Anton H., gewesenen Fleisch hauer in dem Dorf Schönwalden Wratislauer Herrschaft nach gebliebener Wittib, Andertheils vollzogen worden: der gestalt und als Pto 1. Es verspricht ernennter Wittiber und Bräutigam seine künftige Braut und Ehegattin zu lieben, sie zu hal ten und zu versorgen, gleich wie seinen eigenen Leib, auch soll sie über all sein etzig als künftig erwerbendes Vermögen eine vollkommene Hauswirthin seyn Ein wel ches sie Braut im gleichen zu thun angelobet, nicht nur ihme, sonder auch seine 3 Kinder zu lieben, diese vor leiblichen anzunehmen, erziehen und versorgen helfen, dann der Wirtschaft so vorzustehen, wie es einer wahren Mutter und Ehewirthin zuständig ist. Pto. 2. Verspricht er, Wittiber, seinen 3 Kindern erster Ehe, Namen Sohn Joseph, Tochter Veronika und Tochter M. Anna, jeder a 10 Schock Muttertheil, zusammen 30 Schock Ao. 1787 baar in die Waisenkasse zu erlegen. Wobei so gleich angemerket wird, wenn eines von diesen 3en mit Tod abgehen sollte, dann diese 30 Schock Mnttertheil samt der künftig anwachsenden Interesse, einstens den übrigen zween in gleiche Theilung bleibe Pto. 3. Wird der Sterblichkeit gedacht: Wenn nun er, Wit tiber, und Bräutigam über kurz oder lang mit Tod ab gehen sollte, so soll ihr Braut Theresia die Wirtschaft verbleiben, so lang ihr gefällig, und sie solche zu Erzie hung und Ernährung der Kinder, so sie sind 1er oder 2 ter Ehe nötig hat. Im Fall nun nach den Willen Got tes in 2 ter Ehe auch männliche Erben erzeugt würden, so ist einem von den männlichen Erben es seye erster oder anderter Ehe, welchen er Vater für tüchtig zu seyn anerkennen wird, die Wirtschaft zu überlassen, wobei er alles ein sorgfältiger Vater, für alle übrigen Kinder sel ber Wirtschaften zu verschaffen, nach Möglichkeit sich wird angelegen seyn lassen. Nach seinem Ableben wäre sie Wittib, samt den Kindern I ter und anderter Ehe, zu all und jeden Vermögen und Berlassenschaften gleiche Erben. Da nun 4 lens Ihr Jungfrau Braut nach seinem Tode ein gleiches Kindertheil vermacht wird, im Fall sie sich auch nicht ver erbten, so soll auch Er Wittiber nach ihren Ableben, es sey über kurz od. lang, ein gleicher Erbe zu demjenigen seyn und verbleiben, was einstens nach dem Ableben ihrer Mutter Namens Maria Theresia S>, von ihrem Hausgarten zwey Grundstücke Fibiger genannt Sann Fleischbank, auf sie Braut an Kindertheil aüsfallen möchte, sie hätten sich vererbt ober nicht vererbt. Zu mehrerer Beschallung dessen hat sich der Bräuti gam, die Braut, und die hiezu erbethenen Zeugen jedoch diesen ohne alles Nachtheil eigenhändig unterschrieben, und nach erhaltener Hochgräfl. Amts Konfirmation von Wort zu Wort in das Gerichtsprozessen einverleibt worden. So geschehen den 10. May 1786. Ambrosius Seibt, Joseph Rieger, Bräutigam. Tärtner in Hohenwald: Maria Theresia Setmacherin, Theresia Helmichin, Brautmutter. Wittib und Braut. Johann Gottfried Stürz, Scholtes in dem Dors Mühlscheibe, Reichen berger Herrschaft. Daß dieses dergestalt verabredet worden, bescheinigen hiebey Hohenwald snno A ckis ul suprs Johann Wentzel Zücker, Scholtes Anton Nörig I Geschworene - Godfried Rieger j ^eichworene. Konfirmation. Gegenwärtiger Ehckontract, welcher nach vollzogener Priesterlicher Einsegnung erst seine Rechtskräften erreichet, wird von Amtswegen ratificiret. Friedland den 28. Juny 1786. Johann Bretschneider, Amtsverwalter. Ich habe mich mit Absicht darauf beschränkt, das Leben, wie es sich in dem stillen kleinen Bergdorfe Hohenwald, und mit geringen Abweichungen wohl auch in allen übrigen Ortschaften der Herrschaften Friedland und Reichenberg von 1600 bis 1800 abgespielt hat, nur anhand des Schöppen buches zu schildern. Wer sich noch eingehender über die Vergangenheit die ses, wie der angrenzenden Dörfer beschäftigen will, der sei aus das im Selbstverlag des Verfassers erschienene Büch lein von Josef Schubert, Friedland: Geschichte von Olbers dorf, Hohenwald, Christiansau und Dittersbach hingewiesen. Dresden. Naturschutztag. In Dresden findet vom 23. bis 26. Mai 1929 der 3. Deutsche Naturschutztag statt, auf deni diesmal die wichtigen akuten Fragen des Natur schutzes durch hervorragende Sachverständige behandelt werden. Die Tagung wird vom Landesverein Sächsischer Heimatschutz, Dresden-A., Schießgasse 24, vorbereitet, an den auch alle Anfragen zu richten find,