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Gderlaufltzer Helmatzeltung Ar. 4 schlechtes. Nach dem Tode des letzten Biberstein, 1581, ver kaufte sie 1558 Kaiser Ferdinand an Friedrich von Redern. Christoph von Redern entging als Anhänger des „Winterkönigs" nur durch die Flucht über die Grenze, nach der Schlacht am weißen Berge bei Prag, dem Tode. Seine Besitzungen wurden von Wallenstein käuflich erworben, der aber nur zweimal in Friedland gewesen sein soll. Nach seiner Ermordung erhielt Generallieutenant Mathias Gallas, dem die Geschichtsschreiber die Hauptschuld an dem Sturze Wallensteins zur Last legen, vom Kaiser Ferdi nand den Zweiten die Herrschaften Friedland und Reichen berg „zu seiner wohlverdienten Gnaden Ergötzlichkeit erb lind eigentümlich". Gallas betrat seine Besitzungen selten und starb 1647. Seine Söhne und Enkel kümmerten sich, wie er, nicht um die Verwaltung ihrer Güter und über ließen alles ihren Amtleuten, die die gräfl. Untertanen bis aufs äußerste aussogen und hart bedrückten. Der schlimmste unter diesen Amtsleuten war obengenannter Platz von Ehrenthal, von dem später noch die Rede sein wird. Nach dem Aussterben der Gallas, 1757, ging die Herrschaft an den Freiherrn, späteren Grafen von Elam über, unter der Bedingung, den Namen des ausgestorbenen Geschlechts weiterzuführen. Da die Numerierung der Häuser in Hohenwald erst zu Ende des 18. Jahrhunderts vorgenommen wurde (Hausnummern treten im Schüppenbuche 1792 zum ersten Male auf), so machte sich eine Anführung der benachbarten Grundstücke und ihrer Besitzer nötig. Einen lehrreichen Einblick in das kärgliche Leben der damaligen Bewohner Hohenwalds bietet der sogenannte Beilaß, d. i. das, was mit dem Grundstück an den neuen Besitzer übergeht. Gegenstände, die man heute als Ge rümpel bezeichnen würde, wurden für wichtig genug ge halten, gewissenhaft aufgeführt zu werden. So heißt es in einem Kaufe aus dem Jahre 1697: „Bey diesen Kretscham verbleibet 1 Wagen vnd eine Wagen Kette, 1 Pflug vnd 2 Eyden, 1 ruhrHacken, 1 Futterbank sambt der Schneiden, 2 Krautfässer, 2 Dingergabeln sambt einnem Dingerhacken, 1 Grabscheidt, 1 Holzaxt, 1 Krauthubel vndt auch einen Spänhubel, ein Pfärde Sattel, eine How Leine, 1 How- gabel, 2 Bierfässer, 4 Bier Kännel, 1 Schliefstein, 2 Tische, einen Lähn Schämel, 1 Dach Letter, das How vnd Grumet, 9 Bäthe Krauth, 40 Stück Brätter, 5 Schock Schwarten dan auch 1 Schock Rockenstroh neben waß noch an Körner darin, 20 Garben SommerKorn vnd Schock gärste, 2 Schock Haber wie dan 2 Stände in der Kirchen ein manns vnd 1 Weiberstand." In einem andern aus dem Jahre 1781: „Ist bei diesen Garten: 1 Holtz Axt, 1 Rode Hau, ein Kühe Faß, 1 Ähren Retter, 2 Flegel, 1 Ofengabel, 1 Dün gergabel, 1 Bänkel, 1 Lahnschemel, 1 Tisch in der Stuben, so gut als solches vorhanden." Während aber sonst unter Beilaß nur Gegenstände aufgeführt werden, welche der Haus- und Feldwirtschaft dienen, werden in einem Kaufe im Jahre 1783 außer solchen noch genannt: 1 Weberstuhl, 1 Breiter und 1 schmaler weberzeug, 1 Schöör Rahme samt den Latten und 1 Satz Pfeifen, 1 sogenanntes Pochklotz nebst Keulen, und zwar so gut als solches vorhanden ist. Dieser Beilaß läßt darauf schließen, daß hier die Weberei stärker betrieben wurde, als in anderen Häusern. Was aber im Beilaß keines Kaufes fehlt, das sind 2 Stände in der Pfarrkirche zu Wittig, nämlich ein Mannsstand und ein Weiberstand. Interessant zu lesen ist auch in vielen Fällen das „Aus gedinge", welches besonders seit der Mitte des 17. Jahr hunderts häufig in Kaufkontrakten vorkommt, und unter welchem man Rechte zu verstehen hat, welche sich der Ver käufer dem Käufer gegenüber sicherte. So dinget sich in einem Falle der Verkäufer aus: Freye Herberge und Hausraum zu beholzen und beleuchten beim Würthe, so lange es ihm gefällig, und sie sich mit einander vertragen können. Alsdann behält er die Her berge in dem angebauten Stübel Zeit Lebens. Item jähr lich 1 Viertel Korn, und 1 Viertel Gerste. Ferner 1 Küche Beetel, 56 Viertel Lein zu säen nebst des Käufers ohne Entgelt mit zu säen. Wenn Verkäufer mit Tode abgehet, und die Wittib bleibt, so behält sie wenn sie im Stübel bleiben will, die Herberge beim Würthe weil sie lebet. Auch ein Viertel Sommer Korn, 1 Viertel Gerste, 1 Küche Bee tel und 56 Viertel Lein mit zu säen, nebst des Käufers. Ferner wird auch hierbey mit angemerket, daß nach Ab leben des Käufers, wenn die Wittib nicht im Stübel blei ben thut, der jetzige Käufer als Würth, das angebaute Stübel um einen billigen Preis zu kaufen bekommen soll, und vor andern den Vorzug haben. Nota: Wie denn Ver käufer noch eine unverheiratete Tochter hat, und die Eltern abstürben, ehe sie Heyratete, so behält sie ihre Herberge beym Würthe, weil sie ledig ist, wenn sie aber Heyratete, höret solches auf. Unter Ausgedinge wird 1790 erstmalig der Kartoffel Erwähnung getan, was als Bestätigung dafür gelten kann, daß diese neue Feldfrucht 1744-45 durch Brandenburgische Soldaten im Reichenberger Bezirk eingefuhrt woroen sein soll. Ein dunkles Kapitel offenbart sich uns, wenn laut einem Kauftontrakt Ao. 1687 die Gerichten auf dem Hoch- waldt anstadt der gnädigen Obrigkeit des verlaufsenen Hans Krauses Erbgarten verkaufen. Nach Beendigung des 30 jährigen Krieges wurde von der Böhmischen Siattyaite- rei die Austilgung des Protestantismus bis zu einer be stimmten Frist angeordnet. Welche Gewaltmaßnahmen hierzu notwendig wurden, ergibt sich aus dem Umstande, daß die Stadt Reichenverg damals etwas über 1000 Ein wohner zählte, von denen sich nur gegen 30 zum Katholi zismus bekannten. Aus den beiden Herrschaften Friedland und Reichenberg sollen im ganzen gegen 7000 Personen ausgewandert sein. Ihre Grundstücke wurden von der Obrigkeit eingezogen und später wieder an katholische Zu zügler verkauft. In jedem Kaufe wird ein Bürge genannt, welcher für die vom Käufer eingegangenen Verbindlichkeiten haftet. Als „Pön" sind bei Nichteinhaltung des Kontraktes vom schuldigen Teil, je nach der Höhe der Kaufsumme, an die Obrigkeit 2 bis 20 Schock und an die Gemeinde 56 bis 1 Fatz Bier zu entrichten. War die vereinvarte Kaufsumme zu den „unterschied lichen" Terminen, welche meist auf die Tage Maria Licht meß und St. Gally fielen, voll bezahlt, dann wurde meist auf derselben Sette wie der Kauf, im Schöppenbuche die „Lossage" in folgender Form erteilt: Ich Ntckol B. bekenne für mich meine Erben vndt Ein nehmer das ich von Hans Z. die gantze Summa für seinen garten welchen er mir abgekaufft bahr vndt Richtig emp fangen vndt in meinen Nutz vndt frommen gewendet sage demnach Hans Z. seinen garten quitfrey ledig vndt loß von im nichts mehr zu fordern noch den meinen gestatten zu mahnen. Geschehen in den gerichten zu Honwalde im beysein Bartol Krusch Scholz Jacob Köther Hans Zicker geschwo rene Schöppen vndt Eltesten. Von 1703 an sind alle Eintragungen vom Herrschafts inspektor Platz von Ehrenthal (Ambtma) unterzeichnet. Dieser behandelte die gräflichen Untertanen mit einer Härte, daß er der Sage nach bis zum jüngsten Tage im Hemmrichberge Steine sägen muß. Noch lange nach seinem i. I. 1722 erfolgten Tode lebte von ihm im Volksmunde der Spruch fort: „Platz von Ehrenthal, der Menschheit Qual, der Gott belogen, die Welt betrogen und die Bauern ausgesogen." Um 1710 kam das Dorf Wittig (sowohl Ober- als Niederwittig) in seinen Besitz, wo er sich 1715 das Haus Nr. 71 als Herrenhaus erbaute. Sein Vorhaben, sich