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250 Gbevlausitzsv Helmatzsitung Nr. 16 von Hunderten gesungen, bildete den Gipfel des Festes. Tanz und gesellige Unterhaltung hielt die Gäste noch lange beisammen, und mit einer gewissen Wehmut trennte man sich von der gastlichen Stätte. Möge dem alten Hause auch ferner Heil beschicken sein. Dreieinhalb Jahrhundert Rumburger Braugerechtigkeit Heuer jährt sich der Tag, an dem die Rumburger ihre Braugerechtigkeit erhielten, zum dreihundertfünfzigsten Male. Es ist das ein Jubiläum von ganz besonderer Be deutung, nicht nur wegen des hohen Alters — denn es sind immerhin über ein Drittel Jahrtausend —, sondern wegen der hervorragenden Stellung, die das „Mältzen und Breuen" in der damaligen Zeit im Rumburger Lande ein nahm. Es war ja nicht nur „das Städtlein Rumburg", das dieses hohe Privileg zugesprochen erhielt, sondern eben der ganze Rumburger Kreis, und zu dem gehörte außer Stadt und Schloß Rumburg noch eine stattliche Zahl von nord böhmischen Ortschaften, wie Böhmisch-Kamnitz, Hainspach, Schluckenau, Letschen, Kreibitz, St. Georgenthal. Ja, da seinerzeit die Ober- und Niederlausitz mit zu Böhmen ge hörte, zählten zu Numburg auch mehrere theutej sächsische Orte. Genannt seien nur Wehrsdorf, Seifhennersdorf, Leutersdorf, Schirgiswalde. Gemessen wurde allgemein nach „Bautznisch Maß". An dem Jubiläum wird deshalb nicht nur ganz Nvrdböhmen teilhaben, sondern es wird ein Echo finden auch in dem benachbarten sächsischen Grenzlanö, und es wird dadurch an alte Bande erinnert, die einstens zwischen Sachsen und Böhmen enger waren als heute. Unzertrennbar mit der Geschichte des Rumburger Brauwesens verknüpft ist der Name des Herrn Christoph von Schleinitz, des Besitzers der Herrschaft Tollenstein, die weit bis nach der sächsischen Oberlausitz hereinreichte und auch die Stadt Rumburg mit einschloß. Dieser von seinen Untertanen hochgeschätzte Mann hat für die wirtschaftliche Entwickelung seines Landes ungemein viel getan. Er war der Gründer des durch seinen Bergbau später berühmt ge wordenen Dorfes Tollenstein. Und wenn er den Ausbau des Brauwesens in sein Wirtschaftsprogramm mit auf nahm, so zeugt das von der Bedeutung des Bierbrauens in damaliger Zeit. Im Jahre 1572 hatte er zusammen mit seinem Bruder Haubold Rumburg das Stadtprivileg verliehen, sieben Jahre später j1579) gab er ihnen mit anderen Freiheiten zusammen die Brauberechtigung und legte damit den Grund zu dem Aufschwung des Rumburger Braugewerbes, das dann zu den berühmtesten in ganz Böhmen gehörte und die Entwickelung der Stadt Rumburg außerordentlich gefördert hat. In der Urkunde, in der der Stadt gleich zeitig ein Saal- und ein Weinschank zugestanden wird, heißt es von den Rumburgern: „Sie haben ihr Meltzhaus wie sie bishero im brauch gehabt, das sollen sie und ihre Erben zu ihrem Nutz und frommen gebrauchen." Und wei ter: Sie haben auch „frey und macht in ihrem gemeinen Brauhause und Pfann-, Gersten- oder Weißbier alter Ord nung nach zu brauen, und zwar sollen sie jährlich mit Brauen anfangen Bartholomäi und wieder aufhören zu Ostern. Sie sollten aber nur „Trenckbier" brauen, nicht aber „Lager- und Mertzenbier". Auch durften sie ihr Bier nur in der Stadt verschenken. Einfuhr von Bier war ver boten. War das Bier ausgegangen, so sollten sie „bei der Herrschaft und nirgendtes anderswo sich bieres Zuerholen. Würde ihnen aber zugelassen anderswo vier zu erlangen und einzuführen, so sollen sie der Herrschaft von jeder« Vhaße frembden biere funff weiße groschen zu reichen schul dig sein, walpurgis und Michaelis. Ebenso sollten sie der Herrschaft von jedem Scheffel Rumburger Maß einen hal ben weißen Groschen Sackgeld und von itzlichem gebrau einen scheffel Treber aufn Hoff Rumburgk andtworten und vor die Metze von ieöerm girsten Maltze vier weiße Gro schen auff Walpurgis." Zu rascher Blüte gelangte das Rumburger Brauwesen dadurch, daß die umliegenden Dörfer ihr Bier in der Stadt zu holen verpflichtet wurden. So wird ausdrücklich von den beiden Dorfschaften Oberhennersdorf und Nieder ehrenberg gesagt, daß sie mit „Bierkeuffen, auf Kirmessen, Hochzeiten, Teuffen, kirchen, Rockengengen (Spinnabenden) und Lollationen nirgends anderswo denn im Stedtlein Rumburgk bieres Zuerholen verpflicht sein." Nur für den Fall, „daß die burger zu Rumburg ihres eignen bieres oder der Herschafft bier, welches die Rumburger Zuschro ten pflegen, mangelten" durften sie bei ihrer Herrschaft „bieres zuerholen". Außer dieser 350-Jahrseier kann Rumburg in diesem Sommer aber auch noch eine 200-Jahrfeier begehen. Am 25. Juni waren 20ll Jahre vergangen, daß die Stadt ihre wichtigsten Rechte, die ihr der Graf Eusebius von Pötting am 4. Oktober 1657 erteilt hatte, durch Kaiser Karl VI. neu bestätigt erhielt. Die Herrschaft Numburg hatte in zwischen nämlich wiederholt ihre Besitzer gewechselt und war durch Heirat an Franz Eusebius von Pötting gekom men, der Kämmerer und Vizekanzler im Königreich Böh men war. Eine wie hervorragende Rolle das Brauwesen in Rumburg seinerzeit spielte, erhellt daraus, daß bei allen Verkäufen der Herrschaft Rumburg immer auch „Schloß Rumburg mit dem Breuhause und der Malzdörre" aus drücklich genannt wird. In der Urkunde vom 25. Juni 1729 nun heißt es: „Erstlichen sollen die Jetzige und Nach kommende Rath, Vurgerschasst und gantze Gemeinde Mei nes Städtleins Rumburg Einen freyen, jedoch Jährlich auf gewisse Zeit und Maß bestimmten Brau-Urbar haben, dergestalt und also, daß in Ihren Gemeinden oder eigenen Brauhäusern und Pfannen, Gersten und Weitzen, doch allein Tranckbier, soviel sie dessen zur jeglicher hernach be nannten Zeith Vertreiben mögen, zu breuen und dasselbe in dem Städtlein allein zu Verkauffen und auszuschänken Recht und Macht haben." Die Zeiten waren genau fest gesetzt. Der Kaiser bestimmte nämlich, „daß sie jährlich vierzehn Täg vor dem Fest Sanct Galli in ihrem Brew- Hause unterzinden und Bremen den darauff folgenden Sanct Galli Tag aberallerst und nicht ehender solches vor her» gedräutes Bier anzuzapfen und auszuschänken an fangen und wiederumb auf den Tag Sanct Georgi selbigen Jahres mit ihrem bis dahin geführten Gebrau und Bier schank aushören und sodann die übrige Zeith der Herr schafft Bier zu schrotten und auszuschenken in alle weeg schuldig und verbunden sein und verbleiben sollen." Das Brauwesen nahm einen raschen Aufschwung, und es bildete sich bald eine „Mältzer- und Bräuer-Zunft". Und die Bewilligung der Zunfartikel durch Kaiser Leopold im Jahre 1703 bildete den dritten Markstein in der Geschichte des „von nralts halbjährig brauberechtigten Stadtls Rum burg". Die 33 Zunftartikel deckten sich im wesentlichen mit denen der „Meltzer und Bierbräuer der königl. Neuen Stadt Prag". Wie berühmt die Rumburger Brauerzunft war, geht daraus hervor, daß sich bereits fünf Jahre später die Brauer und Mälzer in Chursachsen und der Ober- und Niederiausitz um die Mitmeisterschaft in derselben bewar ben. Unter Kaiser Karl VI. wurde das böhmische Brau wesen durchgreifend organisiert, und es mußten sich die verschiedenen Braustätten zu sogen. Laden zusammen schließen. In Nordböhmen gab es vier Laden: Leitmeritz, Dux, Böhmisch-Leipa und Rumburg. Zu letzterer gehörten 13 Orte des Umkreises. Die Durchführung dieser Neuein teilung stieß aber auf Schwierigkeiten, weil dadurch alle kleineren Zünfte aufgehoben wurden. Es bedurfte wieder holt energischer Vorstellungen durch die Negierung, um