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(d. h. die Gerechtigkeit Branntwein zu brennen) lagen auf 4 Häusern (u. a. auch auf dem Gasthvf „Zum Schwarzen Rotz"). Dafür sind 8 Thlr. bezahlt worden. Die Quittung lautet: „Ein Hundert und Drey und Sechzig Thaler: 12 Gr. incl. 8 Thaler vom Brandtwein Blasen hat der Bürger meister H. Haake, und der Stadtrichter H. Mirsch, zu den König!. Preußl. Contributions Geldern an Kopfs Gelds vom Städtel an mich baar bezahlet, so hiermit bescheinige. Elstra, d. 28. Dec. 1745. Johann Gottlieb Lehmann, Pachter." Das sind umgerechnet nochmals 587,87 Mk. Nun hatte aber das Stabilem Elstra bei den Einquar tierungen beim „Lehngut Elstra 63 Scheffel, 2 Viertel 3 Mätzen Hafer" geholt, um die „Fouragebedürfnisse" der Truppen zu befriedigen. Der Pachter Lehmann verlangt dafür natürlich Bezahlung. Nach langem Streit bezahlt dann auch die Stadt im Jahre 1747 diesen Hafer mit 86 Thalern 12 Groschen. Das sind wiederum 367,56 Mk. Es kommt noch etwas hinzu. Beim 1. Durchmarsch ist in Elstra „der König!. Preußl. Obrist von Rusch mit sei nem Rcgimente schwartzer Husaren in Stäötlein drey tage lang gestanden". An ihn hat die „Elstraische Bürgerschaft Ein hundert Species Ducaten als ein Douceur (mehr oder weniger erzwungenes Geschenk) vor gehaltenes gutes Commando und um Plünderung abzuwenden gezahlet!" 100 Species Ducaten sind 275 Thlr. oder 1056 Mk. Für- wahr, schüchtern im Nehmen ist jener Obrist Rusch nicht gewesen! Friedrich der Große schrieb aber dazu noch für den da maligen „Kreiß Budissin" eine besondere Kontribution aus. Um einer „militärischen Execution", wie sie Friedrich der Große bei Nichtbezahlen angedroht hat, zu entgehen, nah men die Landstände des Kreises Budissin bei den größeren Städten und Stiften eine große Schuldsumme auf. Am 6. Januar 1746 wurde diese Schuldsumme auf die mit der Zahlung rückständigen Gemeinden verteilt. Elstra mußte 1388 Thlr. 4 Gr. bezahlen, und zwar 1000 Thlr. an den Rat der Stadt Lauban und 388 Thlr. 4 Gr. an „Gottes Andächtige Jungfrau, Jungfrau Cordula Sommerin, des Fürst!. Gestiffts und Jungfräul. Closters Marienstern Hocherwehlte Abbatissin und Domina!" Umgerechnet ergibt dies die stattliche Summe von 5330,40 Mk. Demnach hat das Stüdtlein Elstra zum 2. Schlesischen Kriege beitragen müssen: 7365 Thlr. 20 Gr. - 28 251,67 Ni. 1. Einquartierungslasten 5442 Thlr. 16 Gr. - 20 889,84 M. 2. Kopfsteuer 163 „ 12 „ - 597,87 M. 3. Haferschuld an das Rittergut 96 „ 12 „ - 367,56 Ni. 4. Douceur an Obrist Rusch 275 „ — „ - 1056,—M. 5. Kontributionsbeitrag 1388 „ 4 „ - 5 330,40 M. Doch diese Zahlen gewinnen erst die rechte Bedeutung, wenn man damit die Größe von Elstra zur damaligen Zeit vergleicht. Nach dem Kvpfsteuerverzeichnis hatte Elstra ohne Kinder 450 Einwohner oder 184 Haushaltungen. Demnach kommt auf jeden Einwohner eine Schuld von 62,78 Mk. oder auf jede Haushaltung im Durchschnitt l.53,54 Mk. Dieses Geld mußte die Stadt Elstra aufbringen: wie hoch sich die Kriegskosten der Herrschaft, d. h. des Rittergutes belaufen, darüber wird keine Auskunft gegeben- Doch damit ist die Rechnung noch keineswegs abge schlossen. Auf dem Stadtgericht Elstra erscheint am 27. Mai 1746 der Leinweber und Bürger Gottlob Schmied und der Schlosser und Btirger Gottlob Putzcka. Ersterer hatte 4 Husaren im Quartier gehabt und verlangt Ersatz, da er „1 Schffl. 2 Viertel Hafer und 12 Gebund Heu von den Seinigen hergeben müssen." Der letztere sagt aus: „er habe weder Heu noch Hafer Zuschuß vom Rathe allhier bekomm. Wäre vom Stadt Richter Joh. Carl Mirisch vertröstet (worden), ihm auch Zedöel auf 2 Schffl 2 Vtl Hafer und ohngefehr auf 22 Gebund Heu Zugestellt worden. (Er habe) Allein nichts erhalten. Daher ihm seine auf den Boden ge legene Gerste, welche ohngefehr auf 3 Schffl ausgemacht haben würde, von den Preußl. Husaren verfüttert und da diese alle gewesen, von ihm die Hafer-Schütten aus der Scheune zur Fütterung herausgegeben werden mußte. Er habe dann hernach noch ausgedroschen, aber aus Zwo Strohe noch nicht 1 Metze bekommen. Beyde erinnern zu sammen, wie es ihnen beyden ergangen, so wären noch sehr viele, die gleiches gelitten und nichts bekommen." Wie hoch sich nun noch der private Schaden beläuft, darüber kann man nichts Bestimmtes sagen. Ich glaube aber nicht zu hoch zu greifen, wenn man den gesamten Schaden, den Elstra durch diesen Krieg erlitten hat, auf rund 30 000 Mark schätzt. * vachtdkrnnveidot lür Oie Löpler Aus dem Stadtgerichtsbuch zu Elstra von 1800, Sol. 4 Elstra, den 6. December 1800. Nachdem sich der am 30. Sept. 1797 dem Handwerk der Töpfer zu Elstra bekannt gemachten Weisung, daß jeder Meister alles Nachtbrennens bey 20 gr. Strafe das erste mahl im Kontraventionsfalle, und so fort bey doppelter, drey und vierfacher Ahndung, gänzlich sich enthalten, und im Sommer höchstens um 10 Uhr, im Winter aber um 9 Uhr mit dem Abbrennen zu Ende seyn, auch ehe und bevor er Feuer macht, solches dem iedesmahligen regie renden Herrn Bürgermeister, gebührend anmelden solle, ohn- erachtet zu Tage gelegt, daß diesen allen von gedachten Hand werk bishero gerade entgegen gehandelt, und dadurch, wegen zu besorgender Feuersgefahren die Einwohner hiesiger Stadt schon in manche Unruhe und Bekümmerniß versetzt worden: als wird das Handwerk derer Töpfer zu Elstra hiermit noch- malcn von Gerichtswegen ernstlichst angewiesen und bedeutet, daß jedes lnclivicluum desselben sich alles Nachibrennens von Oslo der beschehenen?ublicstion an, gäntzlich enthalten, zum Abende mit dem Abbrennen, bey kunkk Tiislorn Strafe zum Feuer Geräthe, fertig und zu Ende, und bey jeden Contr-r- ventions - Falle gewärtig seyn, daß diese Strafe, exclusive derer dabey auflaufenden Unkosten, sofort und ohne die ge ringste weitere Nachsicht, durch rechtliche Zwangsmittel, daferne es nöthig wäre, herbey getrieben werden solle. Wie denn auch hiernächst jeder Meister besagten Töpferhandwerkes insonderheit bedeutet und angewiesen wird, daferne er mit dem Abbrennen zu der festgesetzten Zeit nicht fertig werden, und zu Stande kommen könnte, solches dem jedesmahligen regierenden Herrn Bürgermeister anzumelden, vor die Tüchtigkeit und Aushaltung des Brennofens mit seinem Vermögen zu haften, mit dem Feuer selbst vorsichtig und behutsam umzugehen, und vorzüg lich bey Einsteckung derer Flächse alle nur mögliche Aufmerk samkeit snzuwenden, damit durch seine oder der Seinigen Fahrlosigkeit Niemanden Schade und Nachtheil zugezogen werde. Solches alles ist obgesetzten Dato et dem Handwerke derer Töpfer zu Elstra behörig publiciert, und von ihnen, nachdem sie sämtlich mit einem deutlichen 3s zu erkennen ge geben, daß sie alles sehr wohl verstanden, mit uns zugleich eigenhändig unterschrieben worden, sctum loco, snno ärcque, ut suprs. Ephraim Gottfried Otto, Stschrbr. Meister: Johann Gottlob Richter. Meister: Christian Friedrich Franke. Meister: Gottlob Oßang. als Meister: Johann Gottfried Hempel. Gottlieb Putzke. Gottlob Näther. Johann Carl Manick. Johann Gottlob Richter. Friedrich Franke. Johann Gottlob Springsklee, Stadlrichter. Johann Christian Wehner, Scabinus.