Volltext Seite (XML)
wählte. Daber ließ sich die Commun durch zwei Gemeinde älteste vertreten. Allein seit dem am 27. und 28. Nov. 1828 . . . abge schlossenen Vergleich zwischen Herrschaft und Bürgerschaft, der am 29. Juni 1829 vvn der Hohen Oberamtsregierung zu Budissin confirmiret warb, ist für ausreichend erachtet worden, daß der Rathsstuhl mit 1 Bürgermeister, 1 Stadtrichter, 3 Senatoren und 1 Stadtschreiber, der Jura studiert habe, beseht werde. . . ." Justiz- und Verwaltnngssachen wurden nun getrennt. Die ersteren erledigte das Stadtgericht, die letzteren be sorgte der Stadtrat. — Im Jahre 1840 war Carl Gottlieb Sc mbdner Bürgermeister, Stadtschreiber war der Advokat Karl Hartmann aus Pulsnitz. Er bekleidete zu gleich provisorisch den Posten eines S t a d t r i ch t e r s. Senatoren waren Karl Gottlieb Richter, Karl Gottlieb Eberhard und Karl Gottlieb Wildgrube. Die Ober gerichte wurden von der Herrschaft ausgeübt. Ihr Ge richtsdirektor war Conrad Eduard Rüger aus Dresden. Vom Freibier der Schtttzengefellschaft Die Elstraer Schühengesellschaft besaß einst große Be deutung. Selbst der Landesherr nahm sie gelegentlich in seine Dienste. Sv wissen wir aus Urkunden, daß im Jahre 1740 Friedrich August II., König in Polen und Kurfürst von Sachsen, das Städtlein auf Ansuchen der Schützengesell schaft mit einem 4. Jahrmärkte begnadigt hat, und zwar in Ansehen der ihm von der Schützengilde geleisteten wert vollen Dienste. Elstra gehörte damals dem Kammerherrn nnd Gegenhändler der Oberlausitz, Hans Ernst von Knvch. Dieser hatte das Gesuch der Schützengesellschaft beim Lan desherrn erfolgreich unterstützt. Der neue Jahrmarkt wurde 14 Tage nach Petri Kettenfeier oder nach dem 1. August abgehalten. Das übliche Stättegeld der Fieran ten, Händler nnd Schausteller floß in die Kasse der Schützengesellschaft. Bei meinen Nachforschungen im Hanptstaatsarchiv kam mir auch ein vergilbtes Aktenbündel in die Hände, das vvn den gesuchten Freibieren der Schtttzen- geselisch ast zu Elstra Anno 1728 berichtet (Lo- cat 9566). „König Friedrich August vvn Pohlen, Herzog zu Sachßcn" sAngüst der Starke) wird darin vvn den Elstraern gebeten, „daß ihren beydcn Schützenkönigen, wie auch an anderen Orten üblich, verstattet werden möchte, einiges ohne Bier st en er frey abzubrauen. ..." In der Eingabe heißt es u. a.: ...... Wann dann nun zu Elstra bereits unsere Vor fahren dergleichen Schützengesellschaft ebenfalls aufgerichtet, wir auch diese Übungen in Büchsen Schüßen noch beständig evntiuuiren lfvrtsetzen), gleichwohl aber dergleichen Ergöz- lichkeit hiesigen armen Orthe . . . (schwer fällt). Wie doch in vorigen Zeiten nach Anzeigen und Bekräftigung derer Alten 50, 60 und 70-jähriger Bürger würklich geschehen nnd (Steuerfreiheit des Bieres) verstattet worden, da doch das keine Meile vvn hier gelegene Städtlein Pulßnitz dergleichen Begnadigung zu genießen hat. . . . Wir haben zwar keine Konzession oder Privi legium über dieses F r e i b i e r r e ch t. .Doch ist es zu vermuten, daß unser Städtlein die Begnadigung früher in Händen gehabt hat (Verlust der Urkunde bei einem Stadtbrand), indem nicht allein schon vor alten Zeiten eine ordentliche große Bogelstange, so mit vielen Kosten erbaut morden ist, bey dem darnach bemelten (- genannten) Schütz ent eiche gestanden und wir dergleichen wieder aufznrichteu gesonnen, inzwischen wir uns nach denen aus gesetzten Scheiben mit allen Fleiße und Ernst exerciren zu dem auch die hiesige Schützenbrüder oder Gesellschaft ihre ordentlichen vormahls auf gerichteten Leges (Gesetze) nnd Articul (Satzungen) produ- ciren (vorzeigen) kann- Überdies nach alter Bürger eydtlichen Depositionen (Zeugenaussagen) die vorigen sogenannten Schützenkönige allerdings jährlich zwey steuerfreie Biere abgebrauet haben. Der Begnadigungsbrief ist bei einem der vielen hier er littenen Brandschäden in Rauche mit aufgegangen, wie andre bei dem Städtlein gehabte alte Nachrichten. Und da nun auch hiesiges armes Städtchen, sonst ohne Die fast von aller Nahrung entblößet, zudem durch die letzterm Anno 1717 abermahls nns betroffene große Feuersbrunst, wobei auch unser Gotteshaus durch die Flammen mit aufgegangen, vollends in die äußerste Ar- muth gesetzt worden, gleichwohl nebst anderen obliegenden Pflichten und Schuldigkeiten, zugleich auch die dem Lande anbcfvhlene Übung im Büchsenschießcn allhier nicht unter bleiben möchte, die hierbei nötigen Kosten, Mühe und Fleiß nicht ersparen wird Zu besserer Aufmunterung dieses löblichen Werkes den beiden Schützen, so sich jährlich bei den beiden Scheiben in Schüssen am besten halten, die bei anderen Orten gnädigst bewilligte Biersteuerfreiheit, wie auch in vorigen Zeiten geschehen, ebenfalls genießen zu lassen. . . ." Die Biersteuer machte den ansehnlichen Betrag von 6 Talern 5 Groschen 4 Pfennige aus. Der Landesherr/ August der Starke, befiehlt hierauf dem Landeshauptmann nnd Gegenhändler der Oberlnusitz, Erasmus Leopold v v n Gerßdvrf, „das Suchen zu erwegen, ob dergleichen vör dem gewöhnlich gewesen. . . ." Später werden noch der Landeshauptmann im Markgrafentum Oberlausitz, der Kammerher, Kammer- und Bergrat Jacob Eckardt von Wöbe s er zu Räckelwitz und Loga sowie Christoph Ernst von Gersdorf zu Piskowitz, Gegenhändler im Markgrafentum Oberlausitz mit der Berichterstattung beauftragt. Wie die Sache ausgegangen ist, erzählen leider die Akten nicht. Aber der Landesherr wird wohl für die dur stigen Schützenbrüdcr, die doch nur zur Ehre des Fürsten übten nnd schossen und dabei ihre ach so schnell vertrock neten Kehlen sich jährlich bloß ein einziges Mal wieder anfeuchten wollten, wohl Verständnis gehabt und in Gna den das Gesuch huldvollst bewilliget haben, da er ja auch der Dienste der Elstraer Schützengilde hin und wieder be durfte. * va§ Ztadtwappen Die Urkunde über die Verleihung des Stadtwap pens an die Stadt Elstra vom 18. September 1528, die heute «och im Ratsarchiv bewahrt wird, hat folgenden Wortlaut: „Wir Ferdinand von Gottes gnaden zu Hun- garn, Vöhem, Dalmatien, Croatien, etc. König. Jnfant zu Hispanien, Erzherzog zu Oesterreich, Marggraff zu Mehren, Herzog zu Luzenburg und in Schleßien, Marg graff zu Lausitz etc. Bekennen und thun kundt, genen aller Männiglichen, daß uns die Ehrenvesten, unsre lie ben getreuen, Wolff und Hanß von Ponigkau Gebrüder zu Elstra mit fleiß in Unterthänigkeit ange langt und gebethen, daß wier demselbigen Ihren Städt lein Elstra im Marggraffthum Ober-Lausitz gelegen ein Wappen genediglich zu geben gerührten,- Als haben wier ange sehen genandter Gebrüder demüthige Bitt, auch betracht die Dienst, so sie Uns künfftig thun sollen nnd mögen, und den Bürgermeistern Rathmannen und Gemein ob- gedachtes Ihres Städtlein Elstra mit diesen nach ge schriebenen Wappen nüd kleinodt begnadet und zugegeben. Alß nehmlich einem Schildt mit abgetheilten Far ben, oben rot, und unten gelb, in welchem Schildt eine grüne Linden unten im gelben Fe löt mit sieben Wurzeln, und aufs derselben Linden oben ein Ala st er im rothen Fe löt, wie