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Im Anschluß daran möchte ich einige der gesetzlichen Bestimmungen über die Jagdbarkeit einzelner heimischer Vögel anführen, damit einesteils der Jagdberechtigte an die Grenzen seiner Abschutzberechtigung erinnert wird und andererseits der Nichtjäger zur Überführung derjenigen unverständigen Schützen beitragen kann, die aus reiner Schießlust Lücken in unseren Vogelbeständen verursachen, die nie zu ergänzen sind. Während unsere Kleinvögel, Mei sen, Kleiber, Baumläufer usw. völlig geschützt sind (Aus- nehmen von Nestern ist selbstverständlich dem Abschuß gleichgestellt, und gilt für den Nichtjäger ebensoviel wie un berechtigter Abschuß auf fremden Revieren), dürfen Reb hühner und Wachteln in den Monaten September bis No vember und Wachholderörosseln sKrammetsvögel) von Ende September bis Dezember erlegt werden. Ferner sind über das ganze Jahr geschützt: Seeadler, sämtliche Bussarde, Graugänse, Zwergreiher, Große Rohrdommeln, Turtel- und Hohltauben, Schwarzspechte, Weiße Störche, Schwarzstorch und sämtliche heimische Eulenarten. Es ist bedauerlich, daß der Fischreiher und verschiedene andere Wasservögel keine oder nur geringe Schonzeiten haben, völlig unerklärlich ist es aber, daß Kranich und Uhu (der Kranich hat nur eine Schonzeit von Mai bis Juni) freigegeben sind und damit der Vernichtung schutzlos gegenüberstehen. Jeder einzelne sollte daher diesen Vögeln seinen Schutz entgegenbringen und uns diese Naturdenkmäler der Vogelwelt erhalten helfen! G. Liebmann. Merkblatt für Altertumsfunde im Bereiche der Preußischen Oberlausitz Bei den verschiedensten Erdarbeiten szum Häuser-, Straßen- und Brückenbau, beim Pflügen, Bäumesetzen, Stöckeroden und dergl.) werden oft alte Gefäße, merkwür dig geformte, bearbeitete Steine (Steinbeile oder sog. Don nerkeile), Tonscherben, grünspanige Geräte, verrostete Eisengegenstände, Skelette und anderes mehr gefunden. Alle diese Funde unterliegen der gesetzlichen An meldepflicht. Die Finder (Erdarbeiter, landwirtschaft liche Gehilfen, Bauführer, Eigentümer usw.) sind zur so fortigen Meldung an den Amtsvorsteher verpflichtet, falls sie sich nicht unter Umständen strafbar machen wollen. Der Amtsvorsteher leitet die Fundmeldung an den Staatlichen Vertrauensmann für kulturgeschichtliche Bvdenaltertiümcr weiter. Die Heimatsorschung sollte aber nicht nur mit Hilfe von Gesetzeskraft gefördert werden, sondern sich der frei willigen Mitarbeit aller erfreuen. Darum wendet sich dieser Ausruf an den Heimat sinn aller Oberlausitzer. Jedermann sollte daran denken, daß die Bodenaltertümer für die Erforschung der Gesamtgeschichte der Heimat von außerordentlicher Bedeutung sind. Selbst der unscheinbarste Fund (Scherben usw.) ist ein Dokument, eine Urkunde, die über Jahrtausende Auskunft göben kann. Deshalb wird dringendst darum gebeten, auch die geringfügigsten Reste aufzubewahrcn und zu melden. Der Staatliche Vertrauensmann für die kulturgeschichtlichen Bodenaltcrtümer der Preußischen Oberlausitz. Görlitz — Gedenkhalle. Fernruf 10. Der Cinsendungslermin von Beiträgen für die „Oberlausitzer löeimatzeitung« ist stets der Montag der Wocbe, in wslcker Vie Zeitung ersckeini. XVir bitten unsere Mitarbeiter und Vis IZsricbterstatter von Vereins- berickten, diesen lag innszukalten, da sonst Verzögerungen in der Herstellung unvermeidlich sind. Werbt für die Gberlausitzer Heimatzeitung! Zum Jubiläum des Kirchturms in Waltersdorf an der Lausche Zweihundert Juhre! — Js schun anne Zeit, Doaß de 's Durf tust behittn, Und schtulz guckst a die Gegend goar weit; Hoast vill Schtirme derbei mit derlittn. Aber derhoalbm sein immer no feste Deine dickn, sandschteenern Wände, Die de domoals goar miehsal'g und uffs beste Vautn der Burväter Hände. sUnd iech gleebe o, der Helm ubmnaus Hält o no gewieß moanchn Puff aus!) Doch mag diech dar üurt drubm, uff San du tust Lange no lussn su schtiehn, sweisn, Doaß a dir no uffte zun Lobm und Preisn Die Kurchglockn miegn giehn! 1720-1929, also 200 Jahre schon grüßt vom Eingänge des freundlichen Lauschetales der Kirchturm von Walters dorf ins weite Land,' zwar nicht, wie seine Nachbarn, so leuchtend — und eben deshalb von manchen despektierlich betrachtet —, weil er ein unverputztes Gewand hat. Er besteht aus in Natur belassenem Sandstein, der einst vor Jahrtausenden, und vielleicht schon, ehe die stolze Lausche war, hoch im Gebirge gewachsen, und der dann, nach langer Ruhepause, zu mächtigen Quadern geformt, mühselig her unter gebracht und hier zu schier ewig fest dünkenden Mauern aufgetürmt wurde. Wer kann heute noch so aufwändig und solid bauen? Der Turm hatte in seinem Jahrhunderte schon nur noch zwei ihm ähnliche Brüder im Lande rundum, einen größe ren im Wittgendorfer, wie einen kleineren im näheren Jonsdorfer Kirchturme, *) und wie schriftliche Überliefe rungen *) berichten, war sein Errichten auch damals dem Gebirgsdorfe ein riesiges Opfer. „Anno 1724" wurden die ersten „Einsammlungen des Geldes zum neuen Kirchthurmbau" gehalten. „Der 1. Um gang, den lOten Julii, brachte 18 — Reichsthaler", „der 2. Umgang, den 7. und 8. August, 11 Rthlr. 20 Groschen", der 3. am 3ten Okt. nur 8 Rthlr. 11 Gr. und der letzte von 1724 wieder 9 Rthlr. 14 Gr. 1725 wurden 14 Umgänge mit 10 Rthlr. 23 Gr. als höchstem, und 6 Rthlr. 4 Gr. als niedrigstem Opfer, gehal ten. Das nächste Jahr brachte 13 Umgänge und die Summe fiel bei einem gar bis auf 5 Rthlr. 1 Gr., bei den fünf im Jahre 1727 veranstalteten wird als tiefster Stand 4 Rthlr. 1 Groschen angegeben. Und dann heißt es gar: „Weil die Gemeinde des Gebens überdrüssig, so hat aufgehöret wer den müssen", und weiter berichtet der Auszug aus dem Kirchenbuchs: „Nachdem durch den Alt-Waltersdorffer Ge meinde Verstanden, wie auch durch die Neuwaltersdorfser Gemeinde einige Summen 1728 abgeführet, kam es so weit, da die Waltersdorfer Bauern die Fuhren beyn Thurmbau selber nicht thun wollten, und sie auch nicht gleich bezahlen kunnten, so mußte die Kirche das Geld vor sich Auslegen, welches hernach fehlte, daß die Arbeiter nicht haben bezahlt werden, und der Bau dadurch verzögert wurde. Ist aber das auch ein Wunder: Was auf den neuen Kirchthurmbau von 1725 bis 1729 Verwendet worden, beläuft sich laut des Kirch-Vaters Hans Heinrichs Pallmens Bau-Register aus 1808 Rthlr., 15 Gr., 5 und vier Fünftel Pf., und Anno 1713, den 1. May, am Tage Philippi Jakobi, wurde der Grund stein zur jetzigen Kirche gelegt, und Anno 1714, den 26ten April, am Tage Eleotis, ist allhier zum neuen Schulhause der Grundstein geleget worden." Also drei Bauten innerhalb so kurzer Zeit, bei vielleicht gegen 1300 Seelen. Das Kirchhaus erhielt wohl noch 1713 seine Weihe, es war nach Westen verlängert, also an den Bau von 1657 angefügt worden,' und nun der Turm selbst: