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S. Jahrgang Nr. 24 Mitteilungsblatt der Gesellschaft fürfAnthropologis und Nrgejchichts,der Gbsriaufitz-Bautzen, dse Mittelstslls für Hsimatfoejchung im Mark graftum Gberlausitz (Bautzen, 6tisberstraj)s 3S), der Gesellschaft für Heimatkunde, Hoyerswerda sowie des Verbands» „Lufata" der Huirboldt-, Fortbildungs- und Gebirgsversine der Gberlausitz. Hauptschriftleitung Gtto Marx, Reichenau, 6a., unter Mitwirkung bewährter Heimatfchriststeller. Manuskripten ist Rückporto beizusügen, da jonst ein Anspruch auf Rücksendung nicht besteht. Anberschtigter Nachdruck aus der „Gbsrlauhtzer Hsimatzeitung" wird strafrechtlich verfolgt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Bezieher und Inserenten Reichenau, 6a. "Postscheckkonto: Leipzig Nr. 27 534. Bankverbindung: Gewerbebank und Girokasfs Reichenau Nr. IS. Gberlausitzer Dank, Abteilung der Allgemeinen Deutschen Lrsdit-Nnstalt, Zittau. 27. November (Neblung) 1927 .Blätter für ^?eimclikunöe. Scdristleitung unö Geschäftsstelle in 'Neichenau.Sa. k?t»nnspneck)erNr.2iS Gefcbieyte Diiucf u.Verlog.Älwin Marx (Jn^.0sto9stai^) Süülaufttzer- Nachrichten, Reichens VorfprueO zum so. Stiftungsfeste des Vereins „(Zlobus" am 12. Oov. 1427 von IZruno Wünscke Ms unser löerrgott einst in grauer Vorzeit spracd: „Ls werde!" Oa sckuf er neben Sonne, Mond und Sternen unsre Lrds, Oie sicb bis jetzt, trotz aller bökeren Naturgswalten In ikrer altbekannten §orm als kugel Kat erkalten. Nack dieser kugel kier, dem Lrdball, den wir (Zlobus nennen, Nuck ein Verein den Namen fükrt, zu dem wir uns bekennen, Oer (Zlobus itt's, der seine Mannen um sicb versammeln iaht, vamit er beute feiern kann sein 60. Wiegenfest. klein war die Zakl seiner Llieder am ersten Stiftungsfeste, lösut ist das Lausend voll, meine kocbverekrten Säfte Lind trotz natürlicben Nbgangs mekren sicb unsere Neik'n, Lin IZeweis, datz der (Zlobus auk richtiger §äkrts muh sein. Ziekt §rükling ein und der Wanderplan tritt in Kraft, vann eurer (Zlobus auk neue Neisegelegenkeit sckafkt, Mancb stilles Sleckcben keimatlicber Lrds ward gefunden Und auck in fremden Legenden gab's krok verlebte Stunden. Cr ist nickt nur ein guter §ükrsr auk den weisen, sslucb in der engen ISeimat will er seins Kunst beweisen, Oas Wirken seiner vaukolonne ist weit und breit bekannt, Ruf seinem löockwaldturms zeigt er geliebtes löeimatland. Wie scbön ist es, einmal bekreit von alltäglicben Sorgen Mit kröklicken Menscben kinein in den lackenden Morgen vurck blükende Ruen am murmelnden Sacke bergwärts zu ziekn, Oben auk lustiger lööke loknt ein Rundblick unser Vsmükn! t des Sommers plan zu Ende, fällt das Laub, die Winde wekn, (Zibts alljäkrlicb in dem Raume kier ein krokes Wiedsrsekn. I Was uns kierorts wird geboten, sei's im Wort, im Bild, im Lied, Wissenschaft und Unterkaltung abwecbselnd vorüberziekt. Wie im Winter, so im Sommer ist der (Zlobus kiiksbereit, )sder soll ibn darum acbten mit ein wenig vankbarksit, Nickt nur immer kritisierend kinter seinem Nucken stekn, Selbst mit raten und taten, dann wird's sicber besser gekn. Laßt uns, die wir kier versammelt sind, nun vor allen vingen Unserm lieben (Zlobus zum (Zeburtstag einen Slückwunscb bringen. So wie jetzt, mög immerdar ibn ein guter Sükrer leiten, lkm unsrer „Seimat Seil" bis in allerfernste Zeiten. Sitten und Gebräuche in unserer Gegend im 16. Jahrhundert bei den Oberlausitzern Wenn wir vier Jahrhunderte zurückgehen und das da mals pulsierende Leben unserer oberlausitzer Gegend be trachten, so stoßen wir auf Sitten und Gebräuche, die uns heute fast lächerlich erscheinen wollen. Und doch gewähren sie uns einen Einblick in das Denken und Fühlen der Volksseele. Wenden wir uns zunächst dem Luxus zu, welcher wiederholt die Veranlassung zu besonderen Verordnungen wurde. Einfacher Sinn und Sittlichkeit prägen sich in den Kleidertrachten aus und Hoffahrt und Unsittlichkeit ebenso, aus der Art und Weise, wie Festlichkeiten abgehalten wer den, vermag man zu ermessen, ob die Prunksucht zum tief eingreifenden Schaden eines Volkes geworden war. Die oberlausitztschen Bauern mußten 1538 durch ein Polizeigesetz angehalten werden, in ihrem Luxus die ge ziemenden Schranken nicht zu überschreiten. Um nur einigermaßen die damals gerügten Überschreitungen ken nen zu lernen, mögen einige Stellen aus dem angeführten Gesetz herbeigezogen werden. Es wird in ihm darauf hin gewiesen, daß durch die „Köstlichkeit der Kleidungen bei den Gebauersleuten auf'm Lande" nicht nur eine Unter scheidung des Standes nicht mehr erkannt werden könne, sondern daß auch durch sie eine „merkliche schmelerung der Nahrung und andere nachteilige ergerung bei der Obrigkeit und manniglich" erfolge. Besohlen wird, daß der Bauersmann und die Arbeitsleute oder Tagelöhner auf dem Lande zu ihren Röcken, welche nicht anders, denn zu den halben Waden gehen dürften, nur oberlausitztsche gewöhnliche Tuche nehmen sollten. Für die Beinkleider finden wir etwas bessere Stoffe gestattet. Die Ärmel der Wämse sollten ungeschlitzt und nicht groß und wett ge macht werden. Ferner wurden Gold, Silber, Perlen und Seide zu tragen verboten, ebenso die gestrickten Kragen an Hemden „sie setndt mit golden oder seiden ausgestochen." Nicht gestattet waren Straußfedern von „außlendischen, frembden Gevögel oder seidene Hosenbenüer und auöge-