Volltext Seite (XML)
Nr. Gberlaufltzer Helmalzettung Nachfolgern die beiden Herrschaften von Friedland allein aus verwaltet wurden. Schon unter den letzten Bibersteinern, die bereits Protestanten waren, hatte die Lutherische Lehre auch in den Herrschaften Friedland und Seidenberg mehr und mehr Eingang gefunden und nnter den ebenfalls prote stantischen Herren von Reöern befestigte sich diese immer mehr. Als die protestantischen Stände Böhmens dein streng katholisch gesinnten Kaiser Ferdinand den Zweiten den wegen seiner kurzen Regierung als Winterkönig bezeich neten Friedrich von der Pfalz als den von ihnen erwähl ten König von Böhmen gegenüberstellten und es zwischen diesen beiden zum Kampfe kam, stand auch der damalige Herr von Friedland, Christoph von Redern, als Prote stant auf Friedrichs Seite. In der Schlacht am Weißen Berge bei Prag 1620, 8. November, soll auch Christoph von Redern wider den Kaiser gefochten haben und nach deren für Friedrich von der Pfalz verhängnisvollem Ausgange geflüchtet sein. Da er der erlassenen Aufforderung, in Prag zur Rechtferti gung zu erscheinen, nicht nachkam, wurde er von dem sieg reichen Kaiser aller seiner Güter verlustig erklärt und des Landes verwiesen. Die Herrschaft Friedland war vom Kaiser schon 1622, 16. Juni, an Albrecht Wenzel von Waldstein (Wallenstein), dem kaiserlichen Generalissimus, verkauft worden, die Herrschaft Setüenberg aber, mit ihr also auch Dorn- Hennersdorf, wurde unter Sequestration und Administra tion des Kurfürsten von Sachsen Johann Georg gestellt (dem 1635 schließlich die ganze Oberlausitz zufiel, die ihm verpfändet gewesen war) und im Jahre 1626 dem Christian Fretherrn von Nostitz käuflich überlassen (Mende, Seiden berg, S. 36). Im Besitze der Familie von Nostitz (am 2. August 1679 in den Reichsgrafenstand erhoben) blieb die Herr schaft Seideuberg bis zum Jahre 1694, in welchem Jahre sie am St. Johannistage durch Kauf an Hans Haubold von Einsiedel überging. Als im Jahre 1815 die Oberlausitz geteilt wurde und Seidenberg mit an Preußen fiel, wurde der Name der ehemaligen Herrschaft Seidenberg in Standesherrschaft Reibersdorf umgewandelt, wozu das Rittergut Dorn- Hennersdorf heute noch gehört. Besitzer: Der erste bekannte Besitzer des ganzen Dorfes war Georg von Gers dorff aus dem Hause Großhenners dorf 1498. Sein Großvater Johann von Gersdorff, Besitzer von Großhennersdorf, früher von Kemnitz b. Bern stadt, erwarb nicht nur den größeren Teil von Seitendorf (außer den klösterl. Anteilen), um 1418 von Heinrich dem Ersten von Kyaw auf Reibersdorf und Hirschfelde, sondern von Georg von Maxen auch Friedersdorf, das er 1501 an Adam von Kyaw auf Gießmannsdorf verkaufte. Sein Vater Nickel von G. hinterließ ihm Seitendorf, das er 1496 tauschweise an das Kloster Marienthal aütrat und dafür die Güter, die das Kloster in Olbersdorf b. Zittau besaß, erhielt, die er sofort wieder an die Cölestiner auf Oybin weiter verkaufte. (Knothe, Laus. Mag., Band 75, S. 28.f Einen kleinen Teil von Seitendorf (das Vorwerk neben der Mühle) hatte er sich vorbehalten, verkaufte aber diesen 1498 um 70 Schock Groschen an Aöqm von Kyaw auf Gießmannsdorf. Kurz vorher muß er Dornhenners- dorf erworben haben. Nach ihm waren die von Hoberg (auf Wiesa) Be sitzer von Dornhennersdorf. Ein Hencze v. H. wird um 1516 erwähnt. (Schönfelöer, Marienthal, S. 103.) Seine Söhne waren Hans, Hieronymus und Christoph v. Hoberg auf Wiesa, die Dornhennersdorf an die Brü der Matthias, Melchior, Hans und Bernhard 2SS v. Gersdorf aus dem Hause Niederrudelsdorf verkauf ten. Sie wurden 1537 damit belehnt, besaßen aber schon vorher das Gut, da 1536 Mathes v. G. „zu Doruhenuers- dvrf" das Gut Zentendorf b. Penzig, wie es sein Vater besessen, an Wolf v. Nostitz auf Ullersdorf b. Niesky ver kaufte. Im Jahre 1554 erhielten die Brüder Christoph, Andreas und Bernhard, die Söhne des Matthias, nach dem Tode ihres Vaters „die Lehn" über Dornhennersdorf von dem Lehnhofe zu Bautzen, 1559, 18. März, von Friedrich v. Redern auf Friedland neu be lehnt. Christoph v. G. erkaufte Rennersdorf um 1567 von Siegmund v. Schwanitz. 1565, 16. September, suchten Bern hard v. G. und seine Brüder um die Lehn im Dorfe Dorn hennersdorf nach. Nach dem Tode ihres Bruders Andreas v. G. auf Zwecka wurden Christoph unh Berhard von G. zu Nieüer-Nennersöorf und Dürrhennersdorf mit Zwecka belehnt. Ihr Gut Dornhennersdorf verkauften sie an Hans von Kar raß, der 1574 von einem Einwohner von Weigsdorf, Hans Pradel, Scholtes zu Nieder - Weigsdorf, verklagt worden war, 36 Mk. zu zahlen versprach. Seine nach Seitendorf eingepfarrten protestantischen Unterthanen scheinen den Katholiken Settendorfs mancherlei Schwierig keiten bereitet zu haben, wie aus einem Schreiben der kaiserlichen Kanzlei aus Prag an den von Redern ersicht lich ist: Edler gestreng: besonders lieber Herr und Freund: Es beschwert sich bey uns die Ehrwürdige und Andächtige Jungfrau Abbatissin zu Marienthal wieder den Edlen Ehrenfesten Hansen von Karas zum Dürrenhennersdorf, ob er wohl mit seinen Unterthanen gegen Seitendorff und datzselben Kirchspiel gewidmet und gehörig, sie auch zu- sambt ihren Vorfahren ihr Begräbnis- und Kirchenrecht daselbst hätten: verwegerten sie sich doch nicht allein der Kontribution zu einem angefangenen Bau (des Kirch turmes) und deren deßfalls auf ihre Teil angeschlagenen Roboten, sondern es würde auch von ihme Karras um etliche Jahre her dem Pfarrer seinen Decem oder Jn- trada vorenthalten; dadurch sie und ^r zu Unkosten und Schaden verursacht würder. Weil aber daßelbe ihnen zu sondern Nachtheilen gereichen thut, als hat uns gedachte Abbatissin umb Einsehen alles Fleißes angelanget und ge beten: öerowegen so ist ein Namen und anstatt dero Röm. Kays. Majestät, unsers allergnädigsten Herrn, unser be- fehlich: „Daß ihr bei dem Karraßen Anordnung und Ver fügung thut, damit die Unterthanen und Verwandten des Kirchspiels Seittendorf wider alles Herkommen nicht mo- testirt, sondern dabey erhalten, das, was sich gebühret zu erleiden, des angefangenen Baues, von ihme und seinen Unterthanen unverwegerlich erleget und dem Pfarrer sein Decem zusambt den aufgeloffenen Schaden und Unkosten zum schleunigsten richtig gemacht, damit sie zu ferneren Klagen nicht verursacht werden. In dem geschieht der Kayserl. Maj. gnädiger Wille und Gesinnung. Geben Prag, den 29. November anno 1571." (G. Zteschank, Set tendorf 1896, S. 21-22.) Einen Teil seines Gutes hatte er um 2252 Tlr. an Hieronymus v. Bolbitz verkaufen müssen. Er ist 1586 gestorben. Seine Witwe Katharina geb. von Gers dorff erhielt durch Erbvergletch für eingebrachte 300 Tlr. Ehegeld und 2 Bauerngüter das erforderliche Bauholz zur Herstellung eines Hauses und den halben Zuwachs des Sommergetreides vom Stammgute. (Knothe, Laus. Mag., Band 75, S. 25.) Der damalige Lehnsadel hatte zur Zeit, als die Hof haltung ihres Oberlehnsherrn und das adelige Hvfgericht ihren Sitz in Friedland hatten, regen Verkehr mit dieser Stadt und benutzte als Absteigequartier den am Markte gelegenen Gasthof zum Roß. Die Besuche der edlen Herren und Damen mögen dem Ansehen des Gasthofes zuträglich, der materielle Wert dagegen mag aber dadurch beetn-