Volltext Seite (XML)
Festen und ebenso an den gewöhnlichen Sonnabenden mar „punkt 12 Uhr mittags" Feierabend zu machen. Die Ver sammlungen der Zünfte hießen früher „Morgensprachc", später Quartale. Der Tag der Morgensprache war für das ganze Handwerk ein hoher Feiertag. Wie noch heute schloß sich auch damals au die geschäftlichen Verhandlungen ein geselliges Beisammensein mit Freibier, und es muß dabei oft recht hoch hergegangen sein, denn die Chronik berichtet in diesem Zusammenhänge von Tätlichkeiten nnd Bestrafungen. Weitere „Willküren" betrafen die Sicherheit der Stadt. In frühester Zett versah die Gesamtheit der Bürger „in Wehr nnd Waffen" die Verteidigung der Stadt. Den Bür gern ivar das Waffentragen allgemein erlaubt. Nur bei der Morgensprachc mußten sie ohne „tödliche Wehre" er scheinen. Die Landbewohner mußten die Waffen, wenn sie zur Stadt kamen, beim Torhüter niederlegen. Aus der be waffneten Bürgerschaft entwickelten sich später die Schützengesellschaften. Auch die Polizeistunde war der da maligen Zeit nichts fremdes. Damit die Nachtruhe ge währleistet wurde, sollte „kein Bürger oder Bewohner iiber Abends 9 Uhr im Bierhause beim Trünke sich be finden". Mit Nachtschwärmern, die „Nachtgeschrey nnd Plöcken auf den Gassen" verübten oder „in Bierhäusern Unfug, Zank, Stänkerei, Ranffen und Schlagen" anfangen, hatten sich die Sicherheitsorgane reichlich herumzuärgern. Man verfuhr mit ihnen ziemlich energisch. Acht Tage Turm waren die „willkürliche" Strafe. Eine ergötzliche Lektüre sind die Willküren über die öffentliche Gesundheitspflege und zur Förderung ehrbarer Sitte. Den kranken Löbauern standen der Stadtphysikus nnd der Bader, mitunter auch der — Scharfrichter zur Verfügung. Der Löbauer Bäder war wegen seiner Kunst berühmt, sodaß man ihn oft nach anderen Städten berief. So brachte man 1487 zum Bader Philipp den unschuldiger weise gefolterten Zittauer Ratsherrn Jentzsch zur Kur, den er auch vollständig wiederherstellte. 1767 hatte nach Berge mann der Scharfrichter Oette einen so starken Zulauf von Leuten, die bei dem „Doktor" Heilung suchten, daß die Barbierinnung dagegen Beschwerde erhob. Da er, was bei seinem sonstigen Berufe wahrlich nicht wundernimmt, einen Bürger zeitlebens zum Krüppel gemacht hatte, wa ren die Beschwerden schließlich auch von Erfolg. Der Reinlichkeitssinn der alten Löbauer scheint nicht allzu berühmt gewesen zu sein, was schließlich aus den allgemeinen Verhältnissen der mittelalterlichen Stadt zu erklären ist. Wiederholt bestimmte der Rat, daß „niemand bei den Rvhrbütten waschen, Leder noch unfläthig Ding dabey einweichen, noch die Rosse daraus tränken, auch kein Gefäß darinnen spühlen solle, bei Strafe eines Schockes." Im 16. Jahrhundert fehlte es noch in den mei sten Häusern an Aborten, sodaß „die widerlichsten Dinge auf den Straßen lagen". „Es ist ein trefflicher Übelstand, daß man den Mist oder Dünger das gantze Jahr über vor den Thüren liegen hat, wovon dann fremde Leute gantz spöttlich reden nnd Nrtheilen." „Jnmassen denn auch den Fleischern allen Nnflath des geschlachteten Viehes, Ein geweide und anderes, welches mehrmals heßlichen Gernch und llnrath zu erregen pfleget, vor die Hausthüren nnd auf die Gasse zu schütten, sowohl das Ausgießcn von den Fenstern, es sey am Tage oder des Nachts. . . bey Strafe verboten seyn soll." Neben unsäglichem Elend machte sich maßloser Luxus breit. Eine Kleiderordnnng von 1657, also kurz nach Be endigung des 80 jährigen Krieges, richtet sich gegen den überhandnchmenden Gebrauch von Gold- und Perlen schmuck, kostbarer Stoffe und Pelzwerk. Die Frauen soll ten auch „die zu weit entblößten nackten Hälse abstellen". Bon den Kanzeln wurde unzählige Male wider „die leidige Hoffarth und Nebermnth in Kleidungen bei Frauen und Jungfrauen" gepredigt. Geholfen haben die Ermah nungen und Anordnungen nichts, denn 1688 wurde die Kleiderordnung wesentlich verschärft, „da alle die heil samen Satzungen und Staütväterliche Vermahnungen freventlich hintangesetzt worden sind." Vor allem scheint bet Hochzeiten und Ktndtaufen über mäßiger Aufwand getrieben worden zu sein. Deshalb waren Hochzeitsordnungen aufgestellt, die sich der Bräuti gam acht Tage vor der Hochzeit vom regierenden Bürger meister zu holen hatte. Hochzeitsgeschenke konnten ge geben werden, doch „nach Vermögen", und „daß es zu keinem Schimpf gereiche". Sollte bei einer Hochzeit ge tanzt werden, so mußte man vorher bei dem Bürger meister gegen eine Entschädigung um Überlassung des Tanzhauses nachsuchen, als welches der Marstall diente. „Die nun Lust dazu haben, sollen sich fein ordentlich mit einander hinauf verfügen, allda einen züchtigen, ehrbaren Tanz ohne unziehmlich Verdrehen und einziges Ein springen halten, bey Strafe des Gefängnisses." Nach dem Tanze kehrte man wieder ins Hochzeitshaus zurück und blieb daselbst bis zur „Beilegung". Genau vorgeschrieben war die Zahl der Taufpaten und Gäste, der Wert der Geschenke an Wöchnerin und Täufling und Größe und Beschaffenheit der „Kolätzchen" fein Gebäck). Weiter mußte der Rat Verbote gegen das Spiel und das übermäßige Trinken erlassen. „Kaum haben sich zwei oder drei Män ner ntedergesetzt, wird auch alsbald Würfel- und Karten spiel angefangen, wodurch dann nicht allein die Leute schändlich ums Geld gebracht, sondern auch der ewige all mächtige Gott übel und gräulich dabey gelästert." Die Un sitte muß ein recht verbreitetes Übel gewesen sein, denn 1688 konnte man von den Strafgeldern einen Beichtstuhl errichten. In den Bierhäusern war auch „das verdrießliche Tabakschmaußen und das überflüssige Branntweinsauffen" verboten. Zuletzt sei eine kleine Enttäuschung erwähnt, die die guten Löbauer in den Napoleonischen Kriegen erfahren mußten. Der bekannte Geschichtsschreiber, Nentmann Preusker, ein Löbauer Kind, berichtet darüber folgendes: Bei der Ankunft der Kosaken eilten zahlreiche Enthusia sten ihnen als ersehnten Rettern Deutschlands entgegen: doch der Freudentaumel ließ bald nach, da die Kosaken nach der ersten Begrüßung ihren Verehrern gewöhnlich die Stiefel auszogen und ihnen dafür ihre zerrissenen überließen. . . . Die gute alte Zeit hatte, wie dieser kurze Zeitspiegel zeigt, doch auch recht unangenehme Seiten. . . . Einweihung des Weges durch die Ritterschluchl am Oybin Der Gebirgsvsrein Oybin nnd Hain übergab den von ihm angelegten neuen Zugangsweg zum Berg Oybin durch die Ritterschlucht am 26. Juli mit einer schlichten ein drucksvollen Feier dem öffentlichen Verkehr. Außer den Mitgliedern des Vereins hatten sich zahlreiche Kurgäste und Vertretungen der Gebirgsvereine Neugersdorf und Zittau eingefunden. Am König-Albcrt-Dcnkmal begrüßte der Vereins vorsitzende, Hotelier E. Byhahn, alle Erschienenen und besonders das Vereinsehrenmitglied, Herrn Pastor i. R. Sanppe, und die auswärtigen Vertreter. Der Gebirgs verein freue sich, nach Jahren langer Vorarbeiten mit dein neuen Weg eine bequeme Zngangsmöglichkeit für den OyVinbesnch geschaffen zu haben, durch den die Benutzung eines Teils des allgemeinen Stnfenweges wegfalle. Der Gebirgsvercin habe mit der Anlage dieses Weges einen neuen Beweis seines steten Dienens nm die Zugä'ngig- machung der Schönheiten der Oybiner Gebirgswelt geben wollen und hoffe nun auch um recht rege Benutzung des Weges.