Volltext Seite (XML)
Gbsrlaufihsr Helmatzeltung Är.4 4f veulzchr Spar - sirämienanleike 1919 1. Die Anleihe beträgt Fünf Milliarden Mark in Fünf Millionen Anleihescheinen zu Einruusend Mark, rllckzahlbar'innerhalb 80 Jahren nach untenstehend« m Tilgungsplane. Sie ist eingeteilt in fünf Reihen (^, 8, E, v, 8) Jede Reihe enthält 2500 Gruppen (I bis 2500), jede Gruppe 400 Nummern (1 bis 400). 2. Halbjährlich findet eine Gewmnvcrloiung nach untenstehendem Gewinnpläne statt. 3. Vom 1. Januar 1940 an steht dem Inhaber das Recht zu, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Jahre die Rück zahlung zum Nennwert zuzüglich des Zuschlags von 30 Mark für jedes verflossene Kalenderjahr unter Äbzug von 10 v. H. des Gesamt betrages zu verlangen. 4. Sollte vor dem 1. Januar 1930 eine neue gleichartige Spar-Prämienanleihe zur Ausgabe gelangen, so haben die Inhaber der Stücke dieser Anleihe das Zeichnungsvorrecht. 5? Die Inhaber der Stücke genießen die untenstehenden Steuerbegünstigungen. jedoch in jeder Ziehung nur einmal gewinnen. Die Gewinne werden von dem auf die Verlosung folgenden 1. März oder 1. September an die der ersten Verlosung vom i.April1920an unterAbzug von lO v.tz.ausgezahlt. Tilgungsplan: Gewinnplan: 5 Gewinne zu M 1000000 — M. 5000000 5 n n 500000 --- 2 500000 5 n 300000 — n 1500000 5 200000 1000000 10 150000 n 1500000 20 100000 — n 2000 000 50 50000 --- n 2500000 100 25000 2500000 200 10000 2000000 300 n 5000 ---- 1500000 400 n 3000 1200000 400 n 2000 800000 1000 1000 1000000 Im ganzen jedes Halbjahr 250V Gewinne über zusammen 25 OVO 000 Mark. Gewinnverlosungen finden am 2. Januar und 1. Juli jedes Jahres, erstmals im März 1920,statt. Bei jeder Verlosung werden 2500 Gewinne im Gesamtbeträge von Fünfundzwanzig Millionen Mark gezogen. Die gezogenen Gruppen und Nummern gelten für sämtliche fünf Reihen. Sic werden im „Deutschen Reichsanzeiger" bekanntgemacht. Ein mit einem Gewinn gezogenes Stück nimmt auch ferner an den Gewinnziehungcn bis zu seiner Tilgung teil. Ein und dasselbe Stück kann In den Jahren Tilgung Bonns jährliche Stückzahl jährlicher Gesamtbetrag Mark jährliche Stückzahl im einzelnen Mark jährlicher Gesamtbetrag Mark 1920-1929 50000 50000000 25000 1000 25000000 1930-1939 75 000 75000000 37500 1000 37500000 1940-1949 100000 100000000 50000 1000 50000000 1950-1959 75 000 75000000 37500 2000 75000000 1960-1999 50000 50000 VOO 25000 4000 100000000 Die Tilgungsauslosungen finden am 1. Juli jedes Jahres, erst mals am 1. Juli 1920, im Anschluß an die Gcwinnverlosung statt. Zur Feststellung der zu tilgenden Stücke (50000, 75000 oder 100000) werden jedesmal 4, 6 oder 8 Nummern gezogen. Die gezogenen Nummern gelten für alle Gruppen und Reihen. Sie werden im „Deutschen Reichsanzeiger" bekannt gemacht. Jedes gezogene Stück wird zum Nennwert zurllckgezahlt mit einem Zuschlag von 50 Mark für jedes bis zur Fälligkeit verflossene Jahr: die Stücke jeder zweiten qezogenenNummcr erhalten außerdem den imTilgungsplan angegebenen Bonus. Die Tilgungssummen mit Zuschlag und Bonus werden von dem auf die Auslosung folgenden 29. Dezember an gegen Aushändi gung des Stückes ausgc zahlt. Steuer - Begünstigungen. s) Befreiung eines Besitzes bis zu 25 Stück von der Nachlaßsleuer und bezüglich derselben Stücke von der Erbanfallsteuer. Keine Nachlaß oder Erbansallsteucr für die aus den Namen Dritter bei der Reichsbank oder anderen vom Reichsminister der Finanzen noch zu benennenden Stellen auf fünf Jahre und mehr oder auf Todesfall hinterlegten Stücke (bis 10 Stück für jede einzelne dritte Person). l>) Der Vermögcnszuwachs, der sich aus dem Besitze dec Anleihestückc gegenüber dem bei der Erwerbung der Stücke anzunehmenden Vermögens» wert ergibt, unterliegt nicht der Besitzsteuer (Permögenszuwachssteucr). Der Uberschuß des Deräußerungswcrtes über den Tilgungswert bleibt frei von der Kapitalertragssteuer. c) Die dem Besitzer der Stücke aus Grund der vorstehenden Bestimmungen zustehenden Leistungen sowie der aus dem Verkauf der Stücke erzielte Gewinn unterliegen im Gcwinnjahre weder der Einkommensteuer noch der Kapitalertragssteuer. 0) Bei jeder Art der Besteuerung werden die Anleihescheine bei einer Stückzahl bis zu 50 Stück höchstens zum Nennwert, vom zwanzigsten Jahre ab zum Kllndigungswertc bewertet. Zeichnungsbedingungen: 1. Annahmestellen. Zeichnungi-siellen sind die Reichabank und die im offiziellen Zeichnungsprospekt ausgesllhrten Geldinstitute. Die Zeichnung«» können aber auch durch Vermittlung jeder Dank, jedes Bankiers, jeder Spar kaff« unk Kreditgenoffenschaft erfolgen. — Zeichnungen werden von Montag, den 10 . bis Mittwoch.den LO.Nooember 1919 mittags 1 Uhr entgegengeuommeu. F r U h e r e r Z e i ch n u n gssch l utz bleibt Vorbehalten. 2. Zeichnungspreis. Der Preis fiir jedes Spar-Prämieustück beträgt !000 M. Hiervon sind 500 M. in Deutscher Reichsanleihe zum Nennwert berechnet und 500 M. in bar zu begleichen. Die mit Zanuar-Zuli-Zinsen ausgestatteten Reichsanleihestücke sind mit Zins scheinen, fällig am 1. Juli 1020, die mit April-Oktober Zinsen ausgestatteten Stücke mit Zinsscheiuen, fällig am I. April 1920, einzureichen. Den Eiuliefereru von 50^ Reichsanleihe mit April-Oktober-Zinsschcineu werden auf ihre alten Anleihen Stückzinseu fiir 90 Tage ----- 1,25 vergütet. 8. Gicherheitsbrstelluttg. Bei der Zeichnung hat jeder Zeichner eine Sicherheit von lO^Io des gezeichneten Betrages mit 100 M. für jedes Prämienstück in bar zu hinterlegen. 4. Zuteilung. Die Zuteilung findet tunlichst bald nach dem Zeichnuugsschlutz statt. Vie Art der Verteilung bestimmt das Reichsfinanzministerium. 5. Bezahlung. Die Zeichner sind verpflichtet, die zugeteilten Beträge di» zum 29. Dezember d. I. zu begleichen. Die Begleichung hat bei derjenigen Stelle zu erfolgen, bei der die Zeichnung angemeldet worden ist. Sollen Schuldbuchforderungen zur Begleichung verwendet werden, so ist sogleich nach Erhalt der Zuteilung ein Antrag auf Ausreichung von Schuld verschreibungen an die Rcichsschuldenverwaltung, Berlin 8XV 68, Oranienstraße 92—94, zu richten. Der Antrag mutz einen auf die Begleichung der Spar-- Prämienstiicke hinweisenden Vermerk enthalten und spätestens am 20. Dezember d. Z. bei der Reichsschu'.denverwaltung eingeheu. Vordrucke zu solchen Anträgen mit Formvorschrifteu sind bei allen Zeichuungs-und Vermittlungsstellen zu haben. Daraufhin werden Schuldverschreibungen, die nur zur Begleichung von Spar Prämienstücken geeignet sind, ohne Zinsbogen ousgereicht. Die Ausreichung er folgt gebührenfrei und portofrei als Reichsdienstsache. Diese Schuldverschreibungen sind spätestens bis zum 20. März 1920 den in Absah I genannten Zeichnungs- oder Vermittlungsstellen einzureichen. ü. Ausgabe der Stiicke. Die Ausgabe der Prämienstücke erfolgt im Februar 1920; Schuldbuchqlänbiger erhalten erforderlichenfalls bis zur ersten Gewinn Verlosung im März n. I. durch ihre Vermittlungsstellen Nummernaufgabe. Zwischeuscheine sind nicht vorgesehen. 7. Umtausch der Kriegsanleihen. Die Reichsbank wird, soweit möglich, un entgeltlich Stücke von höherem Nennwert als 5lX) M. in kleine Stücke lauschen. Berlin, im November 1919. Reichsfinanzministerium Anleihe-Abteilung.