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Hkerlaußtzer Heimatzeltuttg worden. — Die Croaten und andere kaiserliche Truppen haben mit Feuer und Schwert zu einem im römischen Reiche und wohl hiebevor von den Türken unerhörten Exempel, erbärmlich ver derbet, fast alles, so unter ihre Hände und Gewalt kommen, nieder gehauen, den Leuten die Zungen, die Nase, die Ohren abgeschnitten, die Augen ausgestochen, Nägel in die Köpfe und Füße geschlagen, heißes Pech, Zinn und Blei und allerhand Unflath durch die Ohren, Nasen und den Mund in den Leib gegossen. Etliche durch aller hand Instrumente schmerzlich gemartert, viele theils mit Stricken aneinandergecoppelt, ins offene, freie Feld an eine Neige gestellt und mit Büchsen aus sie zu Ziel geschossen, theils mit Pferden ge schleift, das Weibsvolk, ohne Unterschied des Alters, ehelichen und ledigen Standes, nicht verschonet, die Brüste abgeschnitten, in den Büschen und Hecken, wie die wilden Tiere, in die Kinder gefallen, sie gesäbelt, gespießet und in den Backöfen gebraten, Kirchen und Schulen zu Kloaken gewachst, viel adelige Wohnungen, Städte, Flecken und Dörfer angezündet und verbrennet, mehreren anderen u. dergl. barbarischer Verübungen, so in die Feder nicht alle zu fassen, jetzt zu geschweige»." — Und N. Nie. Jacobi, der damalige Pfarrer zu Lichtenberg bei Pulsnitz, schreibt unterm 28. Juli 1632 im Kirchenbuche folgendes: „Herr, es sind Heiden als Kroaten in dein Erbe eingefallen, die haben um Lichtenberg her Blut vergossen wie Wasser. Herr, das macht dein Zorn, daß wir so vergehen und dein Grimm, daß wir so plötzlich dahin müssen! Herr, ivie lange willst du sogar zürnen und deinen Eifer wie Feuer brennen lassen? Herr, gedenke nicht unserer vorigen Missetat, denn wir sind fast dünner geworden, erbarme dich unser bald! Herr, Jesu, hils uns, um deiner Güte willen, vergib uns unsere Sünden und räche das unschuldig ver gossene Blut an deinen und unseren Feinden! — Es sind aber der Personen acht, so theils alsbald jämmerlich niedergehauen und durchschossen tot geblieben, eine Person aberfolgenden Tages zu Mittag auch verschieden. Und sind diese acht Personen den 31. Juli mit christlichen Ceremonien und einer Leichenpredigt, volk reicher Versammlung der Benachbarten, nicht ohne sonderliches Mitleid undErbarmüng ehrlich zur Erde bestattet worden, darunter sind fünf Mannspersonen und drei Jünglinge gewesen." Auch in Fischbach bei Stolpen warfen die Kaiserlichen die Brandfackel ins Dorf. Erbgericht, Kirche, Pfarrhaus und Schule, sowie viele andere Gebäude gingen in Flammen auf. — Daß unter solchen Verhältnissen die Leute an den Ausbau der in Asche liegenden Gebäude nicht sogleich denken konnten, ist wohl zu ver stehen. Die Bewohner der Dörfer und Städte waren ja vollstän dig verarmt, die Felder lagen verwüstet, überall herrschte Geld mangel, die Zinsen für geliehenes Geld waren nicht mehr zu er schwingen. Daher hielt es schwer, in die ausgestorbenen, verlassenen und verwüsteten Güter neue Wirte zu bekommen. Statt die väter liche Wirtschaft zu übernehmen, zogen es die Kinder vor, lieber in Dienste zu treten, denn sie wären nicht imstande gewesen, Erb- zinsen und andere Steuern zu zahlen. Selbst für die rückständigen Steuern waren die Güter nicht zu verkaufen. Manche Orte waren bis auf wenige Leute ausgestorben. Recht traurig sah es in den Ortschaften der Radeberger und Bischofswerdaer Gegend aus. Durch fortgesetzte Plünderungen und Quälereien der rohen Krieger, durch Pest, Hunger, Kälte und allerhand Entbehrungen hatten sie furchtbar gelitten. In jedem Dorfe dieser Pflege gab es Grundstücke, die keine Besitzer mehr hatten. So war es auch in Arnsdorf. Daselbst lag das Erb- gericht viele Jahre hindurch völlig wüste. Die Erbrichterfamilie Mehner war ausgestorben, es fand sich niemand, der das wüste Erbgericht gekauft hätte, selbst gegen Erstattung der rückständigen Steuern mochte es kein Mensch haben. Erst ums Jahr 1640 fand sich ein Käufer in der Person des „Wildschütz Hanß Hörnig", der auf Anregung des Kurfürsten das „Erb Richterguth" käuf lich erwarb. Das Amt eines Richters von Arnsdorf war aber bereits nach dem Tode des Erbrichters George Mehner dem „Matthes Mal tern" übertragen worden, dessen Nachfolger dann wenige Jahre später bis 1888 im Besitze des Arnsdorfer Erbgerichtes geblieben sind und mit Wilhelm Walther am 6. Mai 1888 ausstarben. Das Sächsische Hauptstaalsarchiv, Cop. 9828, enthält ein Schreiben des Radeberger Schössers Melchior Richter, das dieser Är. Ss am 10. Februar 1640 wegen des Erbrichteramtes zu „Arnßdorff" an den Kurfürsten richtet. Wörtlich lautet es also: Durchlauchtigster Hochgeborener Churfürst und Lhurfl. Durch laucht seindt meiner Bnderthenigste gehorsambste Dienste getreuen Bleißes jederzeit zuvorn. Gnedigster Herr, Bey Ev. Lhurfl. Durch!, haben die Anspanner der Kleine pflege Dorffschafften zu Wolmßdorff, Wallroda, Klein- rurßdorf, Arnßdorf vnderthenigst clagende anbracht, das nach ab sterben des Richters zu Arnßdorff das Richter Ambt alda Matthes Maliern vffgetragen worden, welcher dann gleich dem verstorbenen Erbrichter der Ostrauischen Forwergsdienste besorget sein wollen, Inmaßen Sie dann auch Bißhero solche Dienste vor den thun Vnd Borrichten müßen wir beygefügte Ihre Supplication mit mehrere besaget. Wann dann Ev. Durch!, die Beschaffenheit Vnderthenigst zu berichten mir gnedigst anbefohlen. Als soll zu gehorsambster Bolge demselben ich nichtVorhalten wie das zwar der Supplicanten für- bringen genoß, des zuvorn abgebrannten Richterguth zu Arnß- dorff durch absterben des Richters George Mehners eine geraume Zeit liegen blieben, vnd weil sich kein Kauffmann sobalde finden wollen, habezuBestallungEv. Churfl. Durch!. Dienste Vnd andere Ambtsoorrichtungen Ich das Richter Ambt Matthes Maliern daselbsten Bffzutragen nicht Bmbgehen können. — Vnd ob wohl nachmale Ev. Churfl. Durch!. Wildschütz Hanß Hörnig angeregt Erb Richterguth /: so zwar von alters Here der Ostrauischen For wergsdienste befrcyet:/ künstlichen an sich bracht. Ist doch das Richter Ambt bißhero bey gedachtem Walter, weile er der Vor richtung bündig Borblieben, Bndt Hanßen Hörnigen wegen seiner Dienstbestallungs Bndt Bffwartung solches füglichen nicht Bffge- tragen werden können, weile auch vnder andern Hanß Hörnig den zur ergözungh mit einer Hufenlandes der Ostrauischen Forwergs dienste zu Bbertragen Versprochen Wir dann Ev. Churfl. Durch!, aus der beylage gnedigst zu ersehen, das am ö.Iannary abgewiche nen 1639 Ihares Bst beschehene Bnderhandlung an den geforder ten 46 Thalern Hanß Hörnig sich mit Supplicanten Bff24 Thaler vorglichen. Derweile dann Hanß Hörnig dießen nicht nachkommen vndt dardurch dießen streit vervrsachet, sondern auch Vorgangene Ihar einige arbeit nicht verrichtet, vndt zu forderst wir Suppli- canten berichten Sie mit Vngestüm abweiset. Vnd noch sein worth giebet; So haben bey Ev.Chnrfl. Durch!, der Hoffnung solch geldt desto eher zu erheben. Sie diese ihre notturft Vnderthenigst zn suchen fürgenommen, demnache um gestalten fachen nach Hanß Hörnig Vermöge angedeuter Vorgleichung Matthes Wallern Herrin zu Bbertragen schuldig. Alß habe ich ihn der Nachbarn Klage Bndt Ev. Churfl. Durch!. Befehl zu erachten andere beschei den Bndt weile er ohne entschuldigungh außenblieben. Bndt die AmbtsBnderthanen vorgeblich Bffwarten laßen. SohabeAmbts- wegen ich ihnen anderweit, damit Ev. Churfl. Durch!, herrunter ferner Bnangebrauchten Borbleiben, bey Vormeidnng der Hasst sich bei Klägern abzufinden anbesohlen, auch so er diese güther lenger haben Bndt behalten will, wegen des Richter Ambts Bndt bestallung der Ostrauischen Forwergs, Vndt gefalle eine gewißheit zo machen Bfferleget. Damit dergl. clagen hinfiiro abgestellet werden mögen, Will erhoffen, er wirds sich herin selbst bescheiden Bndt der gebühr bezeigen. — Welches Ev. Churfl. Durch!, ich mit Wiedersendung der Inlage Vnderthenigst zu erkennen geben sollen, Bndt bei dero gehorsambst zu dienen stehts schuldig Bndt willigs. Datum Radebergk, den 10. Februar ^o. 1640. Ev. Lhurfl. Durch!. Bnderthenigster Gehorsambster Diener Melchior Richter. Die Erbrichter Arnsdorfs sind immer Wohltäter der Gemeinde gewesen. In der Kirche erinnern an die frühere Erbrichterfamilie Walther noch die Kanzel und die Taufschüssel. Letztere ist ein Ge schenk des Erbrichters Johann Christlieb Walther und trägt die Inschrift: „Verehret der Kirche zu Arnsdorf von Johann Christ lieb Walther jun., zukünftiger Erbrichter, den 15. Mai 1797." Der letzte Arnsdorfer Erbrichter aus der Familie Walther, Wilhelm Walther, schenkte der Gemeinde 1881 eine neue Feuer spritze, die bis heute bei Feuersgefahren in der Gemeinde und auswärts schon vorzügliches geleistet hat. — Auf dem westlichen Teile des Kirchhofes befindet sich die Ruhestätte der Arnsdorfer