Volltext Seite (XML)
anzniveisen, die vom Manrermcistcr Stübner in Zittau entworfene Brücke, die „einen Bogen Vorsicht", znm wirk lichen Beginn des Banes zn bringen. Diesem Anträge ist auch entsprochen worden. Da aber die Gemeinde auf ihrer Weigerung bestehen blieb und keinerlei Anstalten zum Baubeginn machte, ersuchte vorgenannter Bittsteller im Juni desselben Jahres, anderweit unter Androhung „nam hafter Strafe den sofortigen Anfang des Baues anzu- befehleu". Auf diese dau» erfolgte Anweisung hat die Ge meindevertretung erneut zur Frage Stellung genommen und in einer recht ausführlichen Eingabe an Herrn Ernst Wilhelm Friedrich Inst, den damaligen Gerichtsdircktor, nochmals ihre Weigerungsgründc dargclcgt. Neben den schon erwähnten wirtschaftlich schlechten Verhältnissen der Einwohner wird auf den begonnenen Bau eines neuen Schulhouses (der jetzigen kleinen Schule) hingewiesen. Um diesem Hin nnd Her ein Ende zu bereiten, verfügte unterm 6. Juni 1829 der Herr Amtshauptmann der Sächsischen Amtshauptmannschaft der Oberlausitz in Bndissin eine „Localer örterung", die auch stattgcfnndcn hat. Aber auch trotz der dabei anerkannten Notwendigkeit traf man noch lange keine Anstalten, die auf einen Baubeginn schließen ließen. Hinzu kommt noch, daß sich die Gntsherrschaft mit der Anlieferung noch verschiedener Baumaterialien, vor allem sogen. Werkstücken, im Rückstand befand. Diese vci- zubringen, war ihr unmöglich, da sie wegen der Jahres zeit (Juli 1829) von den ortsansässigen Bauern nicht ver langen konnte, der Erntcarveiten wegen ihre Geschirre zur Verfügung zu stellen. Es wurde jedoch die Versicherung abgegeben, daß kommenden Winter (1829/30) das noch Feh lende herangcschafft werden würde. Aber auch dieser Win ter verstrich, ohne daß es hierzu gekommen wäre. Nun mehr griffen die zuständigen Stellen wohl zu dem letzten Mittel und erhoben Vorstellungen beim König Anton von Sachsen. Dieser ließ dann durch seine Beauftragten kund tun, daß die Notwendigkeit znm Ban einer neuen Brücke unbedingt vorliegt. Trotz allem aber sträubte sich die Ge meinde aufs neue, das Werk zn beginnen. Hiugewiesen wird hierzu auf den damals allem Anschein nach vorhanden gewesenen hohen Wasscrstand der Mandan, zufolge dessen der Rau der Brücke zu gefahrvoll sei. Im übrige« sei die Maudau in ihrem natürlichen Laus dadurch behindert wor den, als der Obermüller ans der rechten Uferseite einen Dam n aufgeboscht habe. Zudem, so fährt die Gemeinde vertretung fort, sei man sich über den Platz der Brücke noch gar nicht im klaren nnd so nimmt es dann nicht wun der, daß die Gemeinde, als sie die sich immer mehr zu spitzenden Verhältnisse wahrnehmen mußte, sich dazu cnt- schlvsi, eine Brücke im Mitteldvrf zu errichten. Vorgesehen hierfür war der Platz der jetzigen Oberkretscham-Brücke. Zugunsten dieses Bauplatzes führte man auch an, daß zu folge Ser Verbindung von Zittau nach Großschönau über diese Brücke im Mittcldorfe benachbarte Orte ein großes Interesse hätten und man betonte, daß es „nicht nur ans den Vorteil des Einzelnen ankäme, sondern das Ganze zu berücksichtigen sei". Die nm Begutachtung hierzu befragten von Kuaw'schen Gerichte teilten sodann unterm 9. Mai 1830 mit, daß die Gemeinde sehr wohl in der Lage sei, zwei Bauten nebeneinander auszuführen, zumal die Gerichts herrschaft „mit lobcuSive>'tem Eifer alle Materialien längst verschaffen ließ, so daß sie überall zur Hand lägen". Aber auch dieses fruchtete noch nicht. Unterm 28. Juni 1830 wur den Sann die Gerichte zu Hainewalde veranlaßt, die Ge meinde anzuweisen, die Brücke im Oberdorfe nach dem Nisse des Maurermeisters Stübner zur Ausführung zu bringen. Da die Gemeinde sich auch weiterhin ablehnend verhielt, erfolgte unterm 28. Juni 1830 eine erneute Orts besichtigung, in deren Verlauf die Gemeindevertretung Anweisung erhielt, noch in diesem Jahre mit dem Brücken bau zu beginnen. Der sofortige Bau wurde jedoch ans wiederholtes und nachhaltiges Drängen der Gemeinde hin- ansgeschoben und eine Frist bis zum Jahre 1831 bewilligt. Erst denn ging man ans Werk, um nunmehr der nicht mehr umzustoßenden Anweisung nachzukommen. Unterm 29. April 1831 teilte die Gemeindevertretung dem Gerichts direkt ir Dr. Richter mit, daß sie ihr möglichstes bis jetzt getan habe. Jedoch dürfte sich der Bau iu diesem Jahre nicht ganz fcrtigstellen lassen, zumal die benötigten Steine nicht alle an der Baustelle Platz hätten. Wiederum ver flocht dabei die Gemeinde den Hinweis der finanziellen Unmöglichkeit und gleichzeitig den Antrag, daß der Ober müller Scholze ausreichend Geldmittel zinslos borgen sollte. Weshalb der Bau im Jahre 1831 nicht begonnen worden ist, läßt sich leider aus den zur Verfügung stehen den Unterlagen nicht feststellen. Der ernste Wille zur Aus führung des Baues findet vielmehr erst seinen Nieder schlag iu dem Mühlenbrücken-Contract vom 1. März 1832. Leider lassen sich keine Unterlagen finden, die den ge nauen Tag des Baubeginnes und der Bauvollenöung aus weisen. Soviel aber steht fest, daß die Brücke nicht vor dem Spätherbst 1832 fertiggestellt worden ist. Unterm 26. Juni 1877 teilte die Amtshauptmannschaft dem Gemeinderat mit, daß die Beschaffenheil der oberen Brücke in Hainewalde dem Verkehr solche Erschwernisse, um nicht zic sagen Gefahren, bereite, daß sie schon längst die Frage ins Auge zu fassen gehabt habe, ob nicht ein Umbau dieser Brücke aus wegepolizeilichen Rücksichten ge fordert werden müsse. Da eine gleiche Ansicht auch inner halb der Gemeinde Platz greife, stellt die Amtshauptmann schaft die Umgestaltung dieses verkehrsstörenden Bauwer- kes nur noch als eine Frage der Zeit hin. Eine zu diesem Zwecke damals durchgeführte Ortssammlung hatte 1338 M. ergeben. Der Gemeinderat hat dieses Ergebnis angenom men und damit die Notwendigkeit des Umbaues anerkannt Später wurde jedoch die dahingehende Entschließung ins Gegenteil gekehrt. Die Angelegenheit blieb auf sich be wenden, bis am 17. Dezember 1880 der damalige Gemeinde vorstand Tannert der Amtshauptmannschaft mitteilte, daß letzte Nacht die linke Wiedcrlags- und Settenmauer der Obermühlbrücke zu Hainewalde eingestürzt und dadurch die Brücke selbst nnfahrbar geworden sei. Die Behebung dieses Schadens ist im August 1881 durch den Maurer meister F.E. Walther in Seifhennersdorf zum Preise von 1280 Mark erfolgt, da die Amtshanptmannschaft mit Rück ächt aus die finanzielle Notlage der Gemeinde von der Forderung eines Brückenumbaues Abstand genommen hatte. Damals stand im Vordergründe, die Brücke durch eine eiserne zn ersetzen. Unter gleichzeitiger Ermäßigung der Steigungen der Brückenauffahrten auf 1:20 sollte die Instandsetzung der alten Brücke einen Kostenaufwand non 19 000 Mark erfordern. Die Herstellung einer neuen stei nernen Brücke sollte 22 350 Mark kosten, während die Her stellung einer eisernen Brücke mit doppeltem Steinbelag und Schotterung 17 900 Mark, mit eichenem Pfostenbelag aber nur 16 520 Mark betragen sollte. Wenn man bedenkt, daß dorfabwärts die Straße kurz vor der Brücke um etwa 1 in, dorfaufwärts um 1,50 in erhöht worden ist, dürfte es nicht verwundern, wenn damals die Brücke als verkchrS- gcfährlich nnd verkehrserschwerend hingestcllt wurde. Seit der im Jahre 1888 erfolgten Ausbesserung hat die Brücke nennenswerte Reparaturen nicht erfordert. Erst im Jahre 1921 machte sich die Neuansftthrung der vorstehenden Stützmauer auf der rechten Seite der Mandan notwendig. Nach dem Eindringen von Straßenwässern hatte der Frost des Winters 1920/21 sein übriges getan und den Verfall der Stützmauer beschleunigt. Obwohl an der Tragfähigkeit und Haltbarkeit der Brücke kein Zweifel ist, dürfte mit Rücksicht auf den sich immer steigernden Verkehr ein Neubau einer Brücke sich nicht umgehen lassen.