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Die Mmtlsbrükke tn Hainewalde M ZMe alt Von Erich Kremnitz, Hainewalde Inmitten einer schnellebigen und voll Kummer und Gram für so viele unserer Mitmenschen ausgefüllten Zeit konnte die Himmelsbrücke im Oberdorfe, die im Volksmunde auch vielfach „Ochsenbrücke" genannt wird, ihren 100. Geburtstag feiern. Wohl war man schon vor Jahren bestrebt, sie vor diesem Festtage verschwinden zu lassen, da sie sich als ein Verkehrshindernis erster Güte erwiesen hat. Aber für sie waren die Nöte der Zeit das alleinige Rettungsmittel, denn einem unter günstigen Zeitverhältnissen sich entwickelnden Verkehr hinlänglich zu sein, hätte sie nicht erfüllen können. Schon oft sind über den Entstehungsgrund dieser Brücke Meinungsverschiedenheiten entstanden. Deshalb soll hier versucht werden, auf Grund der bei verschiedenen Be hörden vorhandenen Unterlagen die Entstehung der Brücke an uns vvrüberziehen zu lassen. Unterm 30. März 1810 ließen die von Kyaw'schen Gerichte in Hainewalde an den damaligen Gemeinde ältesten Christian Gottlieb Müller zu Hainewalde die Anweisung ergehen, dafür Sorge zu tragen, daß die „Passage über die 1752 erbaute und nunmehr schadhaft gewordene Obermühlbrückci wegen des zu befürchten den und vou der Gemeinde zu verhütenden Verun glückens von Menschen als auch Vieh einstweilen durch Vorsetzung eines Schlages gehemmt werde". Obwohl die Akten Einzelheiten hierüber nicht erkennen lassen, ist aus deu wiederholten Schriftstücken zu entnehmen, daß es sich nur um eine Holzbrücke gehandelt haben kann. Die Ausführung dieser Anweisung wurde am 6. April 1810 den von Kyaw'schen Gerichten anaezeigt. Wenn auch durch diese Vorkehrung der Verkehr gej- hemmt worden war, so scheint er doch nicht aufgehört zu haben, denn der Verfall der Brücke muß sehr schnell vvnstatten gegangen sein. Unterm 18. Mai 1810 ersucht Johann Gottlieb Wagner, Obermüller in Hainewalde, um Beseitigung der gefahrvollen Brücke, zumal der Zustand ein „bekannt schlechter" sei. Er bittet um einen entsprechenden Neubau, da er unter den gegebenen Ver hältnissen seine ganze Kundschaft einbüße (er war durch den Mandan-Lauf vollkommen vom übrigen Dorf abge- schnittenj. Das diesbezügliche Ersuchen wurde an den da maligen Amtshauptmann Ernst August Rudolph von Kyaw gerichtet. In seinen Ausführungen beschwert sich Wagner über die Stellungnahme der Gemeinde, die sich nicht im mindesten bequeme, irgendetwas zu tun. Die von der Ge meinde angeführte finanzielle Unmöglichkeit zu einem Brückenbau wird von Wagner bestritten. In einem unterm 15. Juli 1810 abgefaßten Protokoll erklären die damaligen Gemeindeältesten und der Oberrichter namens der Ge meinde, daß man verlange, nicht die Gemeinde zur all einigen Kostentragung heranzuziehen, sondern daß airch der Hauptinteressent, der Obermttller Wagner, seinen Teil dazu beitragen 'möge. Diesem verschließt sich der Ober müller ganz und gar und es sei hier zugleich vorweg genommen, daß diese Weigerung nicht nur von dem Ober müller Wagner, sondern auch von dessen Nachfolger Jo hann Gottfried Schvlze weiterhin und auch mit Erfolg ver treten worden ist. Aber nicht nur diese Hauptinteressenten, die beiden Obermüllcr, haben der Gemeinde jede Unter stützung verweigert, sondern auch verschiedene Landwirte weigerten sich zur Leistung von Fuhren und dergl. deshalb, weil sie schon anderweit genug mit Spanndiensten belastet waren. Schließlich war auch einer der hartnäckigsten Geg ner des Brückenbaues die Gemeindevertretung selbst. Sie erklärte den von Kyaw'schen Gerichten gegenüber sowohl als auch dem Herrn Amtshauptmann, daß sie mangels ver ¬ fügbarer Gelder nicht in der Lage sei, an den Ban heran zutreten. Die finanzielle Notlage der Gemeinde ergab sich auch schon daraus, als die ortsansässigen Leinen- und Haarbvöenweber keine Arbeit und damit keinen Verdienst hatten, somit auch der Gemeinde keine Stellern zahlen konnten. Zum andern erachtete es die Gemeindevertre tung für durchaus wertvoller und für die Gemeinde dien licher, zunächst die Talstraße auSzubauen. Trotz all dieser Weigerungen aber wuchs unter den Beteiligten die Er kenntnis, daß keinesfalls länger mit dem Bau der neuen Brücke gewartet werden konnte. Nicht zuletzt gab wieder der Obermüllcr Veranlassungen zu einey eiligere» Be handlung durch Anftthren der auch von der Gemeinde nicht bestrittenen Tatsache, daß während der letzten Winterszeit wiederholt mit Getreide beladene Fuhrwerke beim Pas sieren der zugefrorenen Mandan durch das Eis gebrochen seien, demzufolge auch die Getreidcladnngen unbrauchbar geworden waren. Die anfänglich erwähnte, ausbesscrnngs- bedürftige Brücke war nämlich im Juni des Jahres 1825 wegen ihrer Baufälligkeit abgetragen worden. Damals wurde entschieden, daß der Ban der neuen Brücke der Herr schaft und der Gemeinde dergestalt obliegt, daß erstere die Baumaterialien und letztere die Arbeitslöhne zu geben hatten. In Erkenntnis dieser wohl nicht mehr zu ändern den Verpflichtung bittet Herr Friedrich Gustav von Scheib- ner in Vollmacht des Majoratsherrn von Kyaw unterm 24. Mürz 1828 die Gerichte zu Hainewalde, die Gemeinde