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stellen soll. Verhöre Hauern bis nachts 2 Uhr, der Regie- rungsrat aus Bautzen fährt wieder ab. Erreicht wurde nichts. Da versucht man es auf eine andere Art. Man glaubt die Bewohner durch Belohnungen für den, der den Täter namhaft machen hilft, aus der Zurückhaltung zu locken. In der Windschenke, im Kretscham zu Dornhenners- dorf und Oberweigsdvrf wird die Bekanntmachung ange schlagen. Aber am 16. Juni 1835 klagt der Gendarm in einer Anzeige darüber, daß die Bewohner aus Furcht mit der Wahrheit über Verdachtsmomente nicht herausrücken. Nachdem nun der Brandstifter seine Drohung am Eiflerschen Bauergute wahrgemacht hat, erscheint die Kom mission aus Reibersdorf abermals. Man beschließt, von allen Einwohnern DornhennersdorfS Prvbeschriften zu verlangen. Haus für Haus werden alle ausgezeichnet, die schreiben können. Das wären 468 Probeschriften, die man in Leipzig untersuchen lassen will. Dazu kämen auch die Handschriften derjenigen Oberweigsdvrfer, die noch die Dornhennersdvrfer Schule besuchten. Ehe man aber zur Durchführung dieser Maßnahme schreitet, brennt am 28. Juni 1855 die Windschenke nieder. Auch die Kretscham scheune wurde eingeäschert, worüber ich jedoch in diesen Akten kein Datum auffinden konnte. Da man es scheinbar mit den Probeschriften nicht io eilig hat, getraut sich der Schreiber am 18. Juli mit einem neuen Brandbriefe heraus. Er war aber so schlau, zu dieser Drohung Frakturbuchstaben in roter Farbe zu ver wenden. Wieder gilt die Drohung den betreffenden Bauern und dem Ortsrichter. Die Tochter des Letztgenannten fin det den Brief fünf Schritt vom elterlichen Hause entfernt am Wege von der Haustür zur Straße. Er war mit einem Stückchen Braunkohle in braunes Papier gepackt, mit einem Strohhalm umwickelt und ist scheinbar geworfen worden. Um es mit einer anderen Taktik zu versuchen, verharrt man in großem Stillschweigen über die Auffin dung dieses Briefes, damit sich der Schreiber vielleicht selbst verrät. Das geschieht aber nicht, sondern man findet am 2. und 6. August neue Brandbriefe, die wie die ersten an den Ortsrichter Gäbler und Gemeindeältesten Schwarzbach gerichtet sind. Beide wurden in der Nähe der betreffenden Häuser gesunden, der erstere von Gottlob Gäbler im Gras garten hinter des Ortsrichters Hause, der zweite von dem Sohne des Gemeindeültesten Schwarzbach in der Nähe sei nes Vaters Hause. Der erstere ist wieder mit roter Farbe in Fraktur, der zweite mit Bleistift geschrieben und beide gleichfalls in braunes Packpapier eingeschlagen. Andere Bewohner, diesmal die Gärtner Seifert, Gäb ler, Richter und Neumann, werden unter Drohungen aus gefordert, dafür zu sorgen, daß der Ortsrichter Gäbler und Gemeindeälteste Schwarzbach binnen vier Wochen aus dem Dorfe ziehen. Im zwölften Drohbriefe wendet er sich wieder persönlich an die Bedrohten und sagt: „. . . . wen ihr auch nicht aus dem Dorfe zieht da seit ihr dessen wegen in einen Jahr nicht mehr hier wen Ihr einmal auf eine stelle geht da müst Ihr auch denken Ich weiß nicht kom ich glücklich nach Hause oder nicht oder werde ich vor dem Freunden missen Sterben wen euch wird diser Feund das Kraut auf dem Felde wird Vergiften und das wasser Ver giften da werdet Ihr nicht mehr lange da sein wen Ihr werdet aus dem dorfe sein dan ist Ruhe im dorfe in 4 Wochen werdet Ihr denken Ach Gott wen wihr werden aus dem dorfe gezogen ..." Das Ministerium genehmigt ab 1. August 1855 die Stelle eines Hilfsgendarms für Dornhennersdorf. Die Belohnung bis zu 50 Talern für den Entdecker des Brand briefschreibers wird nun auch in den „Zittauischen Wöchent lichen Nachrichten" bekannt gemacht. Außerdem wird eine Abschrift dieser Bekanntmachung durch den Ortsrichter von Haus zu Haus gesandt, eine an der Tür des Kretschams, eine in der Gaststube, je eine in den Gaststuben des Kret ¬ schams zu Oberweigsdvrf und der Glaserschen Schenke zu Mittelweigsdorf und eine an der Kirchentür zu Weigsdorf befestigt. Kein Bewohner ist vor Verdächtigungen, keine Familie vor Haussuchungen sicher. Da bei dem zwölften Drohbriefe in der Bleistiftschrift Abdrücke von Jahres ringen zu sehen sind, werden sogar Tischplatten und Truhendeckel nach Eindrücken untersucht. Am 9. September 1855 wurde der letzte Brandbrief von der Tochter des Ortsrichters im Grase zwischen den Wegen zu den Häusern des Genannten und des Gemeinde ältesten Schwarzbach gefunden. Das Äußere des' Briefes, sowie die Ausdrücke lassen erkennen, daß es der Brand briefwerfer selbst satt hat. Die Lust zu diesem verächtlichen Tun ist ihm vergangen, deshalb fährt er bet dem in Frak tur begonnenen Briefe in gewöhnlicher Schrift fort. Noch einmal versucht er die Bewohner zu erschrecken und ge braucht die grassesten Schimpfworte und Flüche, er bringt neue Anschuldigungen und klagt einen Sohn des Orts richters an (Selbstanklage?!). Deshalb sei dieser Brief in seinem vollen Inhalte gebracht: „ich mus eich nun doch noch anders kommen ihr ver fluchten zwei Gärtner eich soll der Teufel holen Wenn ihr nicht aus den dorfe züht ihr verfluchten Spitzbuben ihr solt zerissen werden wie der Teufel ihr mist fort ich mus eich wegschaffen ich du (tu) es um meine Not halben und ihr reichen luter ihr könt auf freier Straße ange troffen werden das ihr anzüntet eich wieder fährt nichts wie Richters fOrtsrichters Sohn) und ein armer Teufel wird im schlafe aufgriffen der nichts weis ihr verfluchten Luter und ihr Spitzbube wen ein armer noch ein rendel § gras hat dem wirt es genommen und weggehackt ihr Spitz buben ihr zwei dürren Kerlen ihr werdet wohl ort (Platz) haben auf der Straße ich schaf eich weg ihr solt durch einen backt Bulfer zerrissen werden, wen ich es mache ihr habt meinen Verdienst dabei der arme Heidrich der soll dafor ktnnen Richters der hat die Wintschänke angezunt." Das Vierteljahr für den Hilfsgendarm ist um. Trotz dem der Ortsrichter um Beibehaltung des Hilfsgendarmes vorspricht, wird dies nicht genehmigt, da nichts erreicht wurde und die Unkosten, ohne die Kosten für den Hilfs gendarmen, in diesem Jahre schon an die 75 Taler betragen. Erst nachdem am 25. Januar 1856 das Armenhaus ab gebrannt ist, erwartet die Kreisdirektion Bautzen auf den Bericht der Justizkanzlei Reibersdorf, daß eine abermalige Bekanntmachung der Belohnung erfolgen solle. Sie tadelt auch die Justizkanzlei, daß man wegen der Verstärkung der Polizeinachtwachen nichts unternommen habe. Dazu finden wir in der letzten Niederschrift am 29. April 1856 i eine Bemerkung des Ortsrichters, daß sich nur einige j wenige Männer bereit fänden, Wachen zu übernehmen, > ohne dadurch in eine Pflicht einzntreten, „da eben von ! ordentlichen Leuten sich ein Jedes scheue, mit den in Frage ! kommenden Individuen auch nur in entfernteste Berüh rung zu kommen". Scheinbar ist überhaupt nur die übergroße Zurück haltung der Bevölkerung an dem Mißerfolge aller Er örterungen schuld,- denn nach der Volksüberlieferung kam infolge verschiedenartigster Beobachtungen als Drohbrief schreiber und Brandstifter kein anderer in Frage, als der eine Sohn des Ortsrichtcrs, der ohne die Mithilfe der Bewohner nicht gefaßt werden konnte, weil er von allen polizeilichen Handlungen durch das Amt seines Vaters unterrichtet war. So ist es uns erklärlich, daß die Ver handlungen in diesen drei denkwürdigen Jahren der Ge schichte Dornhennersdvrfs im Sande verliefen und die Akten ohne Schlußprotokoll abschließcn. es. durch Erteilung von Drnckausträgeu. — Verlangt Angebote