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1766 wurde ihre Appellation verworfen. Das war hart, aber sie hatten wenigstens den Trost, daß sie es vor ihren Kindern und Nachkommen verantworten konnten, daß sie ihre schönen Kirchenstände aufgegeben hatten. Altes MHnMMd aus der SbrrlaiM (Siehe Nummer 11 der "Dbeelausihsr Heimatzsitung"). Aasers dort zum Ausdruck gekrackte Ditte hat Erfolg gehabt. Nachstehend bringen wir das bstr. Weihnachtslisd vollkommen und mit Singtveijs. G Fröde über Frode! Ihr Nubbsrn kummt und hisrt, woas Do koam a wsstse Engel bei huchsr Mitternacht, dar durt uf onsrer Äsede ser a Wunder ös poassisrt, sung a schie Gesänge!, doast's Herz an Leibe lacht. Ha soits: Froit such volle, der Heiland is gsburn zu Bethlehem an Stcmlls, dan hoat ha sich dsrkurn. Giht, loost ock im die Wette, looft hie no Bethlehem! und wie ha nu su rsdte, do slug ha wieder heem- Ich bucht: Du willst ni seem und lies) de Schoofs stiehn ns weit vu Nubbers Dsem und lief zun Sloalls his And wie'ch misch nu su wsndls, denkt'ch ock, do koam a Stroahl, dar hoatts goar kes Ende und siehrt misch bis zun Stoall. Dar Stoall woar a Gsnists und herzlich schlaicht verwoahrt, und wider doas Gefriste, doa hoats goar ksene Gart, Doos Dach woar mürb und dinns und ock zu hoalb a Tur; ich ducht: Koann denn do drinne a Kindl sein gsburn? Ich quetscht miech uf de Seite und guckt a bissel nei, do soah isch nu zwee Leuts und o a Kind derbei. Doas Kott zwee ruto Wängl, oals wenn's glei Dusn warn, a Gufchl wie a Engl, zwee Gogn wie zwee Stern. A Köppl wie a Täubl. gskräuslt wis der Klis, a fettes, quatscklich Leibi, no Wester oas der Schnie, und hoat kes Ploihl Betts und ock a Wisch! Struh und loag su wundsrnetts, kes Moler trifft's ns su. Ds Muttsr kniet dsrnabn, nu. dar hoichs oagesahn. dis hätte fer ihr Labn doas Kind ni hargegahn! Ss noahm's oll Gogenblicke, su ging's Se ganze Nacht, ss hoatt's a snn Sticks ock immer oagslacht. Der Noatsr stoand zur Sets, 's woar a hibscher Moann, ka negt sich mit dan Hete und bat't doas Kindl oan. Nu! 's Maul is vill zu geringe, euch oalles oazusoin, drum zieht und satch die Dings ock lieber salber oan. (Melodie von „Skornsiaqsn" aus Warnsdorf, Tlchechollowakei, Mitte des vorigen Jahrhundert»). Dirje Melodie ist die Einfachheit selbst, ganz gewist vom Dolk er funden. Eie eignete sich für die «Sternsinger" insofern, als sie ohne Begleitung dargsboten wurde und, ohne Kunst zu verlangen, auch dargeboten werden konnte. Gertrud Kramer, Sittau. NMlmng für dss Mtlmer Gebirge (Wa n d e r f ah r s ch e i n e) Die Deutsche Reichspost und der Zweckverband der Autobuslinien Zittau—Olbersdorf—Oybin—Jonsdorf hat vom 30. Oktober an Wanderfahrscheine eingeführt, die zur Hinfahrt mit dem Autobus von Zittau nach Oybin oder Jonsdorf und zur Rückfahrt von Waltersdorf nach Zittau oder in umgekehrter Richtung gelten. Der Fahrgast kann die schöne Wanderung von Oybin oder Jonsdorf nach Waltersdorf zu Fuß zurücklegen, er kann aber auch in umgekehrter Richtung von Waltersdorf nach Jonsdorf oder Oybin wandern. Die Wanderfahrscheine werden besonders auch für den Wintersportverkehr von Vorteil sein. Die Wanberfahrscheine kosten für Erwachsene 1,30 RM. und für Kinder 75 Pf. Sie sind daher billiger, als wenn für jede Fahrt ein besonderer Fahrschein gelöst wird. Drei Ähre Brandbriefunwesen in Ivrnhennersdvrs (AnM. Maus Als im Frühjahr dieses Jahres die Heimatspielschar „Thalia" Reichenau ihr 25 jähriges Jubiläum durch meh rere Aufführungen von „Hennerch-Lobels-Feuer" beging, wurde die Erinnerung an Zeiten höchster Spannung und größter Aufregung der Bewohner der Südlausitz wach. In diesem Stücke verwendete nämlich unser Heimatdichter Wilhelm Friedrich, Reichenau, was sich über den Brand briefwerfer von Reichenau, den Bauernsohn Hiltscher im Volksmundc erhalten hatte. Aber nicht nur einmal wurde die Bevölkerung dieser Gegend monatelang, sogar jahre lang in Angst und Schrecken versetzt. Auch in Dornhenncrs- dorf, einem Nachbarorte Reichenaus, führte in den Jahren 1853—56 ein Brandbriefwerfer und Brandstifter sein Schreckensregiment, wie uns die Akten des Amtsgerichtes Reichenau/Sachsen Rep. III Lit. L Loc. 8 f Nr. 19 d (er gangen vor der ehemaligen Justizkanzlei Reibersdorf) er weisen. Wer Hütte bei dem Feuer (Richters im Juli 1853 ge dacht, daß damit eine Kette von 16 Brandlegungen (wenn man sieben Brände des Heckenzaunes am Rittcrgute nicht einrechnets beginnt. Erst als am Morgen des 7. Mai 1854 von den Söhnen des Ortsrichters (Gemeindevorstandes) Gäbler und des Gemetndeültesten Schwarzbach an der Außenwand des Schwarzbach'schen Hauses, unter dem Stubenfenster angelehnt, ein Brief gefunden wurde, den man an seinem Inhalt als Brandbrief erkannte, begann man aufzumerken. Das graue Blatt Papier, das wie eine Depesche zusammengefaltet war, wurde sofort der Justiz kanzlei in Reibersdorf (Dornhennersdorf gehörte zur Standeshcrrschaft Reibersdorf) stbergeben. Diese läßt es dem Dornhennersdorfer Lehrer zur Untersuchung der Handschrift und dem Gendarm vorlegen. Und doch mißt man dem Briefe und zwei weiteren, die innerhalb von acht Tagen gesunden wurden, keine Bedeutung zu. Der Gen darm fügt seinem Berichte sogar hinzu: „Wenn man, nach mehrfach gemachten Erfahrungen, dergleichen Drohungen überhaupt nicht so ängstlich betrachtet.... und scheint mir diese Warnung gleichsam ein kühlendes und heilendes Mittel zu sein." Alle drei Briefe sind an den Ortsrichter Gäbler und Gcmeindeältesten Schwarzbach gerichtet, also an die Män ner, die die Gemeindeangelegenhciten zu regeln haben. Was hat nun den Briefschreiber zu den Drohungen ver anlaßt? Sehen wir in Sen ersten Brandbrief hinein, dessen untere Hälfte Zeichnungen der brennenden Häuser füllen. „Ich habe gehört, daß die armen ertbcrn (Kartoffeln) gekriegt haben und ich hab keine gekriegt ihr hab mirs zum büßen gethan ich will euch auch ivas zum büßen thun wenn ihr es nicht macht wie ich will so get es euch schlägt ihr mist aus den dorfc und wenn ihr nicht aus den dorfe geth so zünten wir das ganze dorf an ihr mist mit ab brennen njen ihr bienen 12 Wochen nicht aus den dorfe seit so get es los ihr mist raus mir sind er 2 mir machen es folget uns nach so seit ihr klttklich und wenn ihr es nicht macht so zünten wir das ganze dorf an es get den Schwarzbach Gärtner an und den Richter (Ortsrichter) bei eich brenüt cs zu erst wenn ihr nicht in ein anderes dorf ziet in 13 Wochen liegt alles in asche wenn ihr noch da seit ihr habt uns fer kirst (vergessen) ihr mist in ein ande res dorf zühn S . . . . ." Zeichnungen) Im zweiten Drohbriefe hält er sich darüber auf, daß die „Biemschen" (Böhmischen) den einheimischen die Ar- heitsplätze wegnähmen. In der dritten Drohung vom 16. Mai sagt er selbst ...... er wird euch auch schon einmal ge schrieben haben", und spricht weiter von dem Schälerschen Brande, der inzwischen stattfand der ist ein böser