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Aus Z 7: Die Hilfsbeiträge an das Stammgut find jedesmal den ersten eines jeden Monats zu entrichten und dem Stammgutsbesitzer steht das Recht zu, gegen die Säu migen mit Execution zu verfahren. Aus 8 8: Dem Besitzer dieses Mühlengrundstücks stehet das Recht zu, den Bauerngutsweg von der Leuters dorfer Kommunikationsstraße ab frei und unbehindert zu befahren, aber verbunden, diesen Weg auf eigene Kosten in einem baulichen Zustande zu erhalten. Aus 8 9: Der Käufer macht sich auch verbindlich, die Parzelle stets als Rasenplan zu belassen und dadurch weder den nach Leutersdorf führenden Fußsteg noch den Bauer gutsweg auf irgend eine Weise zu beeinträchtigen. Auch hat derselbe die über die Parzelle liegende Wasserfurche zu belassen, damit durch das darauf sich sammelnde Wasser den angrenzenden Parzellenbesitzern kein Nachteil oder Schaden entsteht. Aus 8 10: Der Stammgutsbesitzer sowie auch dieser Mühlengrundstücksbesitzer verpflichten sich gegenseitig, in allen auf dem Grundstück ruhenden Steuern, Abgaben, desgleichen auch der zu leistenden Spannfuhren einander solidarisch zu vertreten. Aus 8 11: Alle Kosten des Kaufgeschäfts fallen dem Käufer zu. Interessant ist 812: Käufer und Verkäufer genehmigen nun den Inhalt dieses Kontrakts, sie renunciren und ent sagen allen demselben zuwiderlaufenöen Ausflüchten und Einreden, wie dieselben nur irgend erdacht, ersonnen und gebraucht werden können und mögen, feierlich und aus drücklich. Es folgen noch einige Formalitäten und die Unter schriften. Oswald Gebauer, Neueibau. IM größt Scheunenbrand zu Neustadt. Anw ir«z. Nach Akten des Hauptstaatsarchivs berichtet von Siegfried Störzner, Dresden Zu den Orten unserer Heimat, die in vergangenen Jahrhunderten unter Pestilenz und Feuersnöten schwer zu leiden hatten, gehört auch Neustadt. Nachdem hier schon 1612 und dann besonders 1633 und 1640 die Pest gewütet hatte, starben 1680 in dem Städtlein allein über 300 an dieser Seuche. Schlimmer noch waren die großen Feuers nöte, die im 30 jährigen Kriege Neustadt heimsuchten. 1676 brannte der Ort nochmals zum größten Teile ab, wobei auch das Rathaus in Flammen aufging. Bis 1755 wüteten dann zu Neustadt nicht weniger als vier große Feuers brünste. Eine davon war der Staötbranö am 20. September 1745, der das Scheunenviertel am Badertor heimsuchte und hier 21 meist mit dem letzten Erntesegen gefüllte Scheunen in Flammen aufgehen ließ. Ja, um dem gefräßigen Ele ment Einhalt zu tun, mutzte man noch vier anstoßende Wohnhäuser Niederreißen, da sonst zu befürchten gewesen wäre, daß der Brand in die innere Stadt eindringen würde. Beim Durchblättern verstaubter Folianten stieß ich im Hauptstaatsarchiv zu Dresden auf einen Bericht, den der Hohnsteiner Amtmann Johann George Kasper und der Schösser Christian Wilhelm Ziegra drei Tage nach dem großen Neustäüter Feuer dem König erstatteten. Es heißt darin u. a.: „Ew. Königl. Majestät sollen wir hierdurch in Aller- unterthäntgkeit berichten, wäsmaßen in dem anhero ge hörigen Amts-Städtgen Neustadt vorn Bader Thore in Johann Jacob Tietzens Scheune durch dessen und derer Seinigen Verwahrlosung am 20. hujus eine hefftige Feuers-Brunst entstanden, wodurch 21 Scheunen, welche denen in der hierbeygelegten und von dasigen Rathe an hero übergebenen Specification benannten Besitzern zu gehöret, nebst dem darinnen von heuriger Erndte ein gesammelt gewesenen Vorrathe in die Asche geleget worden. Wobey zugleich etliche nahe daran gelegene Häußer- gen, so die Flammen bereits ergriffen, zu Verhütung mehreren Unglücks nieöergerissen werden mußten, daß also das Feuer nicht weiter um sich greifen können, son dern hierauf nebst göttlicher Hülfe gedämpfet worden. Gleich wie wir nun wegen der von obbemelten Tietzen dabey begangenen Verwahrlosung bereits unseren pflicht schuldigsten Bericht cum Actis zu Ew. Kgl. Majestät hoher Landesregierung erstattet haben, also haben wir auch gleiches zu dero hochlöblichen Cammer-Collegio . . . ein gereicht. — Und nun die in Ergebenheit ersterbende Unterschrift: In Allerunterthänigkeit mit unverrückter Treue und Devotion zeitlebens verharrende, Ew. Kgl. Majest. und Chursürstl. Durchlaucht alleruntertänigst pflichtschuldigste gehorsamste Johann George Kasper, Amtmann Christian Willhelm Ziegra, Schösser. Nach der vom Rate aufgestellten Liste gehören die 21 abgebrannten Scheunen folgenden Besitzern: 1. Heinrich Nacke. 2. Johann George Willig. 3. Johann Christian Bernhardt. 4. Gottfried Berger. 5. Johann Mehnert. 6. Salomon Grübner. 7. Gabriel Rößler. 8. Johann Gottfried Grützner. 9. Herr Immanuel Hetze. 10. Johann Druhel. 11. Johann Jacob Dietze jun. 12. Christian Gottfried Marx. 13. Herr Amtsverwalter Winckler. 14. Christian Grützner. 15. Christian Schmidt. 16. Gottlieb Prätorius. 17. Christian Harttmann und Gottlieb Prätorius. 18. Zacharias Strobach. 19. Johann George SchönfelLt. 20. Herr Amtsverwalter Winckler. 21. Herr Gottlob Friedrich Porschberger. Dazu kamen die vier ans Scheunenviertel stoßenden Wohn häuser. An dem Verzeichnis der Abgebrannten ist interessant, daß deren Nachkommen zum Teil noch heute, nach fast 200 Jahren, in Neustadt wohnen, ein Beweis für die Seß haftigkeit der Bevölkerung, die sich auch durch große Brände, Krtegsnöte und Pestilenz nicht so leicht von der väterlichen Scholle trennte. (H. St. Archiv Loc. 35 061, Die im Lande entstandenen Feuersbrünste betr.) Einsamkeit. Von Helene Helbtg-Tränkner Weiche nicht, du niemals trügerische Einsamkeit, Denn in dir löst jedes Rätsel sich Von Sein und Wesenheit! Mitleidvoll deckst über Lust und Leid den Schleier du, Ungezähmten Drängens Sturm führst Du zur Ruh! Denn in dir schweigt jede Stimme einer Menschenbrust, Dunkle Mächte neigen still ihr Haupt, Ob Schmerz, ob Lust. Einsamkeit, du über Fehl und Irren Herrscherin, Gib zerbrochnen Seelen gütig Ziel und Sinn! — — ,