Volltext Seite (XML)
Wann ihnen doselbst zu besagten Wilthen Marckt- undt Stadtgerechtigkeit sambt der freyheit, allerhand Hand- wergke zu setzen, danebenst auch einen gewißen Wochen Marckt undt ein baar ordentliche Jahrmärckte, ieder auss zmeen Tage undt an derenselben beiden Frembden undt Einheimischen mit Viehe undt allerhand Maaren zu han deln verftattet werden möchte.... Uns denn darbey gehorsambst gebethen, Wir alß der Chur- undt Landesfürst wollten ermeltes s- genanntes) sein Ritter Guth Wilthen ihme undt seinen armen Unter- thanen zum besten mit dergleichen Gerechtigkeiten versehen undt Unsere schriftliche Conzeßion darüber ihme ertheilen laßen. Daß Wier dahero in ansehung seiner undt seines Vaters, Herrn Reinhardts Freiherrn von Taube sowohl deßen Gebrüdern, Herrn Dietrichs undt Claußens seelig, Uns undt Unserem Churfürstenhause von langen Zeiten her geleisteten treuen Dienste, deren Wir Uns auch ferner zu ihme vast versehen (— die wir auch ferner von ihm er warten) undt weil zumahl auß Unseres Ambtsmanns zum Stolpen, Andreen Beckers, dießfalls eingeholten unterthä- nigsten Berichte (Wilthen gehörte bis zu Anfang des 19. Jahrhunderts in das ausgedehnte Amt Stolpen, das in eine deutsche und wendische Pflege eingeteilt wurde) so wohl zu befinden, wie gemelter orth fast gar in äußersten Winkel Unseres Marggrafthumbs Meißen gelegen undt durch dergleichen Conzeßion niemanden präjuüiciret werden könte s— schädigen, vorherurteilen, benachteiligen). Wir auch ohne dies Unserer Lande verderbeter Unter- thanen Nuz, Gedeyen undt auffnehmen zu befördern, ieder- zeit geneigt, seinem unterthänigsten bitten statt gegeben, undt Ihme bey seinem Ritter Guthe Wilthen die gesuchte Marckt- und Stadtgerechtigkeit sambt der Freyheit, aller hand Handwerge zu sezen, undt was deine mehr anhängig, benebenst einem Wochen undt zween Jahrmärckte aus gnaden verliehen undt bewilliget, dergestalt undt also: Daß er undt künftige Besitzer des Ritter Gnths Wil then allerhand Handwerge zu sezen, solche sambt denen übrigen Unterthanen zu Wilthen, denen er es iezo oder künfftig vergönnen wird, sich der verliehenen Marckt- und Staütgerechtigkeit mit Handel undt Wandel inn- undt außerhalb Landes nun hinförder jederzeit zu bedienen, den Wochenmarckt iedesmahl an der Mitwochen, die zween Jahrmärckte aber, den ersten Montags nach dem anderen Sontag nach Trinitatis undt den lezten Montags vor Mar tini, ieden zween Tage lang mit kauften undt verkauffen, wie üblich, von mäniglichen ungehindert, zu halten undt sich deren zu ihrem besten gebürlich zu gebrauchen, auch von denen ordentlichen Jahrmärckten beides, Frembde undt Einheimische, mit Viehe undt allerhandt Wahren zu han deln befugt seyn sollen undt mögen. Confirmiren demnach undt bestätigen die ermelten Unserm Geheimen Rath, dem Freyherrn von Taube, bey seinem Ritter Guth Wilthen verwilligte Marckt undt Stadt gerechtigkeit undt was derselben anhengig l— was dazu gehört) neben dem Wochen- undt denen jährlich zween Jahrmärckten aus hoher landefürstlicher Macht undtObrig- keits wegen, hiermit krafft dieser Unserer Conzeßion undt gebiethen darauff unseren iezigen undt künfftigen Haubt- undt Ambtslcnthcn zum Stolpen, wie auch allen Unseren Beambten undt Unterthanen, so hierüber ersuchet werden, Daß sie ermelten Unserem Gehaimen Rath undt künff tigen Besiegern sambt denen Unterthanen des Ritter Guths Wilthen bey dieser Vnserer Begnadigung undt Confirma- tion der Marckt- undt Stadtgerechtigkeit, auch was dem selben mehr anhängig, neben dem Wochen- undt Jahr märckten jederzeit wie an Uns treulich schützen, schirmest undt handhaben sollen, damit ihnen hiervon zur ungebühr kein Eintrag geschehen möge. Jedoch soll diese Unsere Conzeßion dem Freyherrn von Taube zu seinen Diensten undt Schuldigkeiten, welche die Unterthanen von alters her bey bestellung des Forwergks Wilthen undt sonsten vermöge des Erbbuchs zu leisten schuldig, ingleichen an seinen Brau-, Schenk- undt anderen Gerechtigkeiten, Rechten undt Freyheiten ohnschädlich seyn sd. h. die Wilthener sollten auch als Städter noch weiter Dienste auf dem Vorwerk tun. Auch dursten sie nicht selbst Bier brauen oder fremde Biere in ihren Wirtshäusern schenken, sondern nur Wilthener Rittergutsbier). Uhrkundlich haben Wier diesen Brief eigenhändig unter schrieben undt unser Cammer Secret (— Geheimsiegel) hiervon hengen laßen.... So geschehen undt geben zu Dreßden, am 22. Decem- bris nach Christi im 1668 Jahre." Festgruß zur geselligen Winter-Versammlung des Verbandes .Lusatia in LWn (5. Januar 19M Wo unsre Berge stolz gen Himmel ragen Und unsre immergrünen Wälder rauschen, Da fühlen wir die Herzen rascher schlagen, Wenn wir dem heimlichen Geflüster lauschen, Das uns von Baum zu Baum die Lüfte tragen: Das wollen wir mit keinem andern tauschen; Da ziehn wir hin auf leichtbeschwingten Füßen: Denn das ist unsrer teuren Heimat Grüßen! Der heut'ge Tag soll wieder uns gemahnen, Weshalb wir einst zusammen uns gefunden: Der Dienst der Heimat steht auf unsern Fahnen, Die wir in der Lusatia verbunden, Und graden Weges ziehn wir unsre Bahnen, Die Heimatliebe fröhlich zu bekunden; Und wenn wir willig unsre Kräfte straften, Dem Dienst der Heimat gilt all unser Schaffen! Bald wird ein halb Jahrhundert sich vollenden, Seit der Gebirgsverein Oybin entstanden; Ein halb Jahrhundert wird demnächst sich wenden, Seit in der Lausitz sich die zielverwandten Vereinigungen einst zu treuen Händen, Zum Dienst der Allgemeinheit fest verbanden, Und dessen dürfen wir schon heut uns freuen Und unser Treugelöbnis froh erneuen! Wie bitter ernst auch heut die Wirtschaftslage, Und wie sich auch die Zukunft mag gestalten: Es kommen sicher einst auch bessre Tage! In Treue wollen bleiben wir die Alten! Vorwärts und aufwärts! Sei's genug der Klage! Wir wollen weiter fest zusammenhalten: Gemeinsamkeit der Ziele soll uns stärken Zu großen, schönen, segensreichen Werken! Auch künftig immer neu sich offenbare, Daß heut noch schöne Ideale leben, Daß Opferflammen lodern am Altäre, Die über das Alltägliche erheben! Glückauf zum beiderseit'gen Jubeljahre Und zu gemeinsam-hohem Weiterstreben! Erfolgreich mag am gleichen Strange ziehn Lusatia und Gebirgsverein Oybin. Bruno Reichard. Georg Krautivurst» Bautzen Vs/suciisastsi'6rsbsn 2 (stosts Lisinstr.), stsi'rii'us2815 llr! sciigung ftsmcksr Hseßtssogsisgsrißsitsn Vsrmiitslung bsi Lruncksiücks-kn- unck Vssksuisn