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zuhelfen, als allein durch seine Hände und durch die Ar beitskraft seiner Familienmitglieder. Anders der Grund-, der Rittergutsbesitzer. Er nahm die Arbeitskraft seiner Dorfinsassen, die ihm hörig waren, stark und stärker in Anspruch, oft so, daß Aufstände ausbrachen (Schönbrunn im Kreise Lauban). Dann wurde das Oberamt in Budissin (Bautzen) als Berufungsbehörde angerufen. Für die Widersetzenden setzte es Geld- und harte Gefängnisstrafe. Die Schöppenbucheintragungen erhärten und beweisen meine Behauptungen. Während vor dem 30 jährigen Kriege der übliche Schöppenbuchvermerk: „Gefalle wie den übrigen Gärtnern oder Häuslern" verzeichnet steht, sind die einzelnen Arbeits- und Geldleistungen nach dem 30- jährigcn Kriege genau aufgeführt. Alle Arten Leistungen und ihre Umwertung in Geld. Sie wurden von dem ge legten Kaufgclde ohne weiteres abgezogen oder bei der Buchung von Restkaufgeld an bevorzugte erste Stelle ge schrieben. Dazu traten dann noch im Laufe der Zeit Sonder lieferungen: Eine Anzahl Hühner oder Capauner, im Winter Feldhühner von der Jagd, die den Dörflern nur dann frcistand, wenn die Herrschaft viermal gejagt hatte. Gewundert habe ich mich darüber, daß niemals von einer Gans- oder Entenlieferung die Rede war. Andererseits sorgte die Gutsherrschaft für Ruhe und Ordnung im Dorfe. Sie gab an Bedürftige freies Acker oder Bauland zum Errichten „von Freihäusern" ab. Sie hatte ein scharfes Auge auf die Abfassung der in den Schöppenbüchern nieüergelegten Rechtshandlungen. Im Falle der Nichterfüllung rechtlicher Forderungen trat sie in die strittige Angelegenheit regelnd ein. Sie sorgte dafür, daß verwaiste Kinder Vormünder be kamen. Nach dem 30 jährigen Kriege führten diese den Namen „Kriegsvormünder". Dann stattete sie die halb öffentlichen Grundstücke der damaligen Zeit: „Die Kret schams und Mühlen" mit einer Menge Rechte aus. Treuen Untertanen verlieh sie einen Freibrief oder eine Los sagung für die Person, für die Frau, für Kind und Kindes kind. Auch durch Zahlung einer Loslösungssumme konnte sich ein Untertan freikaufen. Ein wachsames Auge hatte die Herrschaft auch dafür, daß im Dorfe kein Gut (wie es nach dem 30 jährigen Kriege vorkam) wüste lag. Dann teilte sie das Gut auf und vergab die einzelnen Acker-, Wiesen- und Buschteile an Dorfinsassen. Wer gegen die alten grundherrschaftlichen Rechte, die der Freizügigkeit arge Fesseln anlegten, verstieß, der wurde mit harter Strafe belegt. Dafür ein Beweis aus dem Schöppenbuche von Thiemendorf. In ihm findet sich ans der Mitte des 18. Jahrhunderts die Eintragung: „Für die der Erbuntertänigkeit entwichene Maria Rosina: 32 Reichstaler. Sie wurden als Hypothek auf einen Groß garten, der 100 Reichstaler an Wert hatte, eingetragen, mußten verzinst und nach einer bestimmten Anzahl Jahre an die Herrschaft bar bezahlt werden. Nach der Restkaufs liste sind sie auch bar entrichtet worden. Die Schule wird in den Schöppenbüchern wenig er wähnt. Der Schulmeister ist gewöhnlich „Gemeinde-, Kirchen- und Gerichtsschreiber. Seine Eintragungen sind von peinlichster Genauigkeit und Sorgfalt. Das Schulhaus habe ich, trotz der Durchsicht von drei breiten Schränken von Schöppenbüchern aus alter und neuerer Zeit nur zweimal gesunden. Einmal als Grenz- bestimmnng für ein verkauftes Nachbarhaus, das andere Mal als Verkaufsöbjekt der Gemeinde an einen Frei häusler. Man hat, die Schulchronik stimmt hier mit dem Schöppenbuche genau überein, in dem fraglichen Jahre ein neues Schulhaus errichtet. Nun Sie Schreibleistungen der Dorfbewohner in den Unterschriften: Sie treten uns in den Unterschriften der Erbkäufe, der Testamente und Schuldverschreibungen ent gegen. Bor dem 30 jährigen Kriege fehlen sie oder sind — fast ausnahmsweise — mit drei bezeichnet. Später treten die eigenhändig untermalten oder unterschriebenen Züge der Beteiligten auf. Manche sind recht ungelenk. Dem Bauer machte eine gerade Schreibliuie mehr Mühe als eine gerade Furche. Bon den alteingesessenen Bauerngeschlechtern sind die Weithergereisten, „die die Welt gesehen haben": die ein gewanderten Handwerker, die hinter ihrer zunftmäßigen Wanderzeit standen, und die sich ankaufenden alten Sol daten, die sich als Freihäusler im Dorfe niederließen oder einheirateten, scharf zu unterscheiden. Sie werfen ihren Namen mit einem zierlichen Gewandtheitsschwunge zwischen die drei -s—f- der Dörfler. So heißt z. B. heute noch ein Dorfgasthaus in einem Nachbarorte „Zum Husar". Ihr einstiger Inhaber und Käufer war ein Ziethenhusar, der im Winterquartier zwischen 1758 und 1759 sein Herz an eine Dorfschöne verlor, nach dem Friedensschlüsse zu Hubertusburg einen Gasthof kaufte und ihn zur Erinne rung an seine Dienstzeit „Zum Husar" nannte. Er hat seinen Namen mit selbstbewußtem Schwünge ins alte Schöppenbuch eingeschrieben. In den Klosterdörfern, die rund um Lauban liegen, machen wir noch eine andere merkwürdige Entdeckung. Dort konnten die Frauen besser schreiben als ihre Män ner. Oft unterzeichneten die Herren der Schöpfung mit drei -s-i-P. Die Bauerntöchter mögen die Klosterschule, der Magdalenerinnen in Lauban besucht haben. Der Bauer der damaligen Zeit hatte wenig Interesse daran, ob sein Bub schreiben konnte. Das konnte ja seine Frau. Der Vater wollte seinen Sohn an die Scholle, die er seit urdenklichen Zeiten von seinen Vorfahren übernommen und vererbt, fesseln. Schickte er seinen Sohn erst auf eine Schule, so lernte der andere Verhältnisse kennen, bekam Flügel und flog, wenn er sich später losgekauft, in die weite Welt hin aus, die damals ebenso lockte als heutzutage unsere Jugend. Wir haben allerhand Kulturhistorisches und Heimat geschichtliches aus den alten Schöppenbüchern heraus gelesen. Ihr Studium hat sich gelohnt. Die Arbeit war interessant, wenn auch mühevoll. Sie wird nach dem Lesen meiner Plauderei locken, selbst mit Hand anzulegen, um auch diesen Weg der heimatkundlichen Geschichtsforschung zu begehen. AeberlaiMer Brief. P i l z z e i t. Mei lieber Korle! Wenn se a dr Grußstoadt de Sauregurknzeit hoann tun, do is ba uns uffm Dürfe de Pilzzeit. Und die is vill, vill schinner oas de Sauregurknzeit. A ür Pilzzeit muß mer Glick hoann, sunst findt mer keene — keene Pilze. Mer muß de richtgn Fleckl, abm de Pilzfleckl wissn und ahles Zeug zen Oaziehn hoann. An steifm Kroagn doarfste do ne ock durchn Buusch schlendern, do mußte Dich o a bissl bickn kinn und amool durchs Dickcht krichn. Is Pilzesuchchn, doas macht Freede und 's is dr anne ganz eegnoartge Freede, wenn ees su an schin'n Herrnpilz oör a Rutheetl unter an Fichtl afier guckn sahn tutt. Diejengn, die'ch ne su ufblosn kinn, die'ch ne mit ar Flinte rimschpreesn kinn, die keene Joijd pachtn kinn, aber o garne an Busche rimjajgern tun, fenn Pilzjajger. Die Pilzjajgerfreedn hoat no kee grußer und o no kee Heimat dichter besungn und kee Tonsetzer vertont. — Mer tutch o do drbei eisaun mieher os de Sache wart is, Reisgästl zer- krähln ecn'n nfte is Gesichte und mit noaßn Klunkern kimmt mer heem und hoat moanchmool nischt gfunn. Unter dann Pilzjajgern gibts nn ficke und siche. Sicke, die oalles reeneraubm, wegmurksn und — siche, die dann klenn und armlchn Pilzln no en oder zwee Tage Schun- zeit ginn tun — und wenn se se o ne wieder finn tun.