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1826 die gleiche Zahl, aber nur 10 Häusler verzeichnet sind. 1853 stehen 61 Wohngebäude. 1861 nennt dieselbe Zahl mit 146 männlichen, 144 weib lichen Einwohnern. 1930 hat das Dorf 530 Einwohner. Während man in anderen Dörfern Familien findet, die schon viele Jahrhunderte ansässig sind, scheint in Taute- walde größere Wanderlust geherrscht zu haben, sodaß die Gemeinde 1792 ein Einzugsgeld für Fremde, die sich hier ankauften, erhob. Von 100 Talern Kaufsumme mußten 5 Taler an die Gemeinde abgeführt werden, was der heute üblichen Besitzwechselsteuer von 5?L entspricht. Genauer wird 1813 festgesetzt, daß das Einkaufsgelö für einen Knecht, der hier gearbeitet hat, 1)4^, für Fremde 3^ beträgt, aber „wer eine Tochter mit heiratet, dieses Individuum ist als Einheiratenüer frei". So kommt es auch, daß wir von den gegenwärtigen Bewohnern nur wenig Namen in alten Akten verzeichnet finden, so 1640 Eyhsler, Mitscher, diesen letzten Namen finden wir immer wieder in den alten Schöppenbttchern als Gerichtsschöppe unterzeichnet,- 1663 Ritscher, 1666 Peltz, 1678 Neck, 1762 Bür. Auch die Schreibweise des Ortsnamens ist verschieden, da aber früher Namen so geschrieben wurden, wie man sie hörte, denn Geburtsurkunden gab es nicht, und da selbst die Schreiber nicht immer die gelehrtesten Leute waren, so finden wir in alten Akten folgende Abweichungen: Um 1400 Tutenwalde, 1469 Tawtinwalde sw und v galten früher als u), 1619 Tautenwalde, 1556 Tauttewalde, diese Schreibweise finden wir am häufigsten bis zum Jahre 1845, seit dieser Zeit findet man öfters Tautewalde, 1586 Tautenwald, 1618 Tautewalda und Taute Walda, 1712 Dauttewalda, 1808 Tauttewalda. Die Herren von Haugwitz auf Putzkau und später Neukirch sind schon seit alter Zeit, vielleicht seit allem Anfang an Besitzer des Dorfes gewesen. Bischof Johann VI. zu Stolpen belehnte 1488 Balthasar von Haugwitz mit dem Dorfe nebst Teichen und die Hälfte des Waldes, die „Laupe" genannt, samt einer Wiese dabei. Ihm folgte 1493 Peter von Haugwitz, der auch den größten Teil von Neukirch an sich brachte und vom Bischof Johann VII. 1519 die Zinsen der Leute von Tautewalde und des bischöflichen Teiles von Rtngenhain kaufte. Nach seinem Tode 1620 wurde der große Besitz unter seine 11 Söhne geteilt, Heinrich v. H. erhielt mit Tautewalde. Er bewohnte den Niederhof von Neukirch und sein Bruder Jakob den Oberhof, beide waren Förderer der Reformation, und so wurde bereits 1524 in Neukirch ein lutherisch gesinnter Geistlicher angestellt. Ein Bruder, Christof v. H., war selbst als Domkapitular in Budissin eifriger Bekenner von Luthers Lehre, aber nach seinem Tode wurden durch einen bischöflichen Erlaß alle Dörfer, außer Ringenhain, von Neukirch getrennt, und so kam auch Tautewalde zum Kirchspiele Wilthen. Die Familie der Haugwttze verarmte rasch, und viele Rechte mußten verpfändet und Dörfer veräußert werden. So erwarb 1556 Caspar von Wirandt, sonst Vogt genannt, Tautewalde von Peter von Haugwitz auf Schwarznauslitz. Der Bischof be lehnt diesen Mann für seine Dienste noch mit den Steuern der Dörfer Ober Gorgka (Gurig) und Sora. Doch hat dieser Besitzer das Dorf bald an seinen Schwager, den Ober forstmeister zu Radeberg, Hans Nebur von Metzenhofen, sonst Selwiz oder Selbiz genannt, verkauft. Dieser bittet 1574 den Kurfürst um Auswechselung des Dorfes, das ihm zu weit entlegen ist, und in dem er auch keinen Aufenthalt habe, gegen das Dorf Heinersdorf bei Sebnitz, das dieselbe Einwohnerzahl habe. Der Kurfürst ist auch mit dem Wechsel einverstanden und fordert eine genaue Aufstellung aller Rechte und Besitzungen ein, die auch geliefert wird. Den noch zieht sich der Tausch viele Jahre hin, und 1588 wird an den Hof berichtet, daß Hans von Nebur ein „gütlein in Heinersdorf erkauft habe, sein Weib und seine vielten Kin dern zum besten". Dem Oberforstmeister wird es zu lange gedauert haben, und die kurfürstlichen Kanzleien arbeiteten früher nicht besonders schnell, zumal man an solchem Tausche nichts verdiente und auch wenig Interesse hatte. So scheint die ganze Angelegenheit eingeschlafen zu sein,- denn von der Witwe und den Erben des Besitzers kauft die Gemeinde sich im Jahre 1618 frei von „Frohnen und Diensten, Lehen und Zinsen, die sie ihrem Juncker und Erbherrn thun und abstatten müßen, und hat hierüber die Gerichte, Jagten, und Fischereyen an sich gebracht". Die Kaufsumme für die Lasten und „Hühnerzinsen" betrug 2300 Gulden, 1 Gulden zu 20 Groschen gerechnet. Die „freierkaufte Gemeinde" unterstellte sich und das Gericht über „Hals und Bauch" dem Amte Stolpen und entrichtete dahin 3 Taler 20 Silber- Groschen Erbzins. Die Kaufurkunde, im Jahre 1619 voll zogen, und die Bestätigungsurkunden von den Jahren 1657 und 1682 auf Pergament geschrieben und mit großem Siegel in einer Holzkapsel versehen, wurden hochgeschätzt und noch 1732 im Beisein sämtlicher Gemeindevertreter in ein feuer festes Gewölbe des Landrichters Benisch gelegt, kamen aber nach dessen Tode wieder in die Gemeindelade zurück. Das Dorf hatte von diesem Freikaufe viele Vorteile. Es wurde ein neues Schüppenbuch angelegt, das mit den „Rügen des Dorffs Taute Walda Wie solche am Gerichtstage zu Göda dies 1 Marty Anno 1619 dem Churs. Sächs. Herrn Ambt- schösser zum Stolpen S. E. Und als den folgendem Gerichts Tage Nebergebeu" wurden, beginnt. Als letzte Rüge (Ein gabe) ist verzeichnet: „Lezliches rügett die Gemeinde, das Sie sonst nichts Wisse Zu diesenmahl Vorzubringen, das einer dem Andern Liebes Und Kuttes nachzusagen", und das im zweiten Jahre des 30 jährigen Krieges. Die Gemeinden hatten aber auch noch andere Lasten zu tragen, so mußten die Dörfer wendischer Pflege, wozu auch Tautewalde gerechnet wurde, den auf dem Vorwerke Rennersdorf erbauten Flachs gegen 2 gl Bezahlung für das Stück spinnen, die Menge des Flachses richtete sich nach Ser Anzahl der Hufen, die jedes Dorf besaß. Jede Ge meinde kam im dritten Jahre zu dieser Arbeit. Da sich Wölkau 1831 weigert, die Spinnfrohn zu entrichten, findet auf dem Rathause zu Bischofswerda eine Verhandlung mit den Vertretern sämtlicher beteiligter Gemeinden statt, in der gegen eine Ablösungssumme von 400 Talern die Auf hebung des Spinnzwanges beschlossen wird. Zu einer ande ren Ablösung althergebrachter Verpflichtungen kam es im Jahre 1843. Vis dahin hatten sich alle Gemeinden in die Gerichtskosten jedes Streitfalles zu teilen. Das Gericht über „Hals und Bauch" war ja seit dem Freikaufe an das kurfürstliche Amt Stolpen gegangen, aber für kleinere Ver gehen bis zu „etwas Peinlichem", dazu rechnete man ein Vergehen, das wenigstens sechs Wochen Gefängnis als Sühne heischte, war der „Dingstuhl" Göda zuständig. Der Vertrag über die „Ablösung der subsidarischen Übertragung der Untersuchungskosten" nennt folgende 23 Gemeinden und ihre Anteile nach der Anzahl der Wirte: Bauern : Gärtner: Häusler: Schwarznaußlitz 6 — 8 Pitschwitz 3 — 8 Semichau — 4 11, nm, Zockau 9 1 stütz „.,4 Sinkwitz 3 3 16, Obergurk Ober-Neukirch 5 9 ,20 iu.'> Steinigtwolmsd. Anteil l 6 - 1-11 -!,ioi Muschelwitz 8 - 'S ns. Sorau 1 68-,MM,p.' no6—tti äriis Großhähnchen Zni'n 2c, 4 > Pottschapplitz ns, NN 3,16 ',IÜ Wölkau än nj >N-!l Birkau . n '3 3 tzvci Göda ! l5 18 nn, mm ., ÜliwnisU Ober-Neukirch, Amts-Anteil 3 3 ,giüH nsrnm Tautewalde 8 4 -stsnifllnsguyl Gössern 6 — —