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-Nr. 15 Gbevlausitzsr Hsimatzsitung 187 Am Schluffe steht bann der Jagdherr angegeben: „Auf vorgemelthen (d. h. oben genannten) gehölzen, dorf- fluren undt Moreckern (Mooren) feint alle jagthen, wie die heißen mugen, dem Churfürsten zu Sachßen, Unserem gnedigsten Herrn, erblich gehörig! . . Und nun zu den einzelnen Adelsgeschlechtern und dem Rate der Stadt Bischofswerda als Jagdherren! Der Stol pener Amtsschösser zählt da u. a. auf: Arnsdorf bei Wilthen. Hanns von Seideliz zu Arnßdorff, gehöret auf seinen undt seiner Unterthannen feltt, Puschen undt morekern die Fuchs- undt haßen jagtt, sampt den Rephünner fangk. Undt hatt hierüber der Churfürst zu Sachßen Ihme aus besondern gnaden die hohe, auch Rehe undt Sau Jagthen biß aus hinderzihen einreumen laßen.... Großharthau. Dr. Andrea Pauli, so das gutt hortta vonn Alexander Krähen erkauffet, ist auf sein Holz, der Fichtigk genannt, vor der Maßeney Börngaßen gelegen, so wohl der zu gehörigen underthanen felt puschen, der hohen undt nieder jagthen berechtiget. Doch soll er der hohen jagt pflegliche brauchen undt der großen Hirsche verschonenn. Herrschaften Putz kau und Wilthen. Christoph von Haugwitz zu Puzkau undt wiltten, hatt ein stuck Holz am hohen walde an den kriegstück hinauf nachm Falckenberga (Hohwald, Valtenberg), die Kuttelbane bey der Weissen, das gehege zwischen Ottendorfs undt Puzkau, den Tannenbergk (zwischen Ottendorf und Rückersdorf), auch uf seinen Furwergs (Vorwerk) undt der unterthanen felth puschen, dann uf den vierhuffen, dem Rath zu Bischofs werda gehörig!, aber sein lehen, undt dann an Rüöen- bergk, dem Churfürsten zu Sachsen zustendigk, ist ermelter (genannter) von Haugwiz aller hoher und anderer Jagthen erblichen berechtigeth. Nedaschütz bei Göda. Heinrich von Bünau zu Nedeschiz uf seinen undt seiner Leuthe güthern, des nieöerweidewergs befugth . .. 8' Bischofswerda. > Dem Rath zu Bischofswerda gehören auf ihren Stadt fluren auch dem auß gekauften Ritterguth Ptgka zu gehörigen feltt puschen undt dem Holz der Koßel genandt, alle hohe undt nieder Jagtten. Damit schließen die Jagdrechte der sogenannten Schrift sassen. Es heißt im Amtsbuche von Stolpen „Borbeschrie bene vom Adel undt der Rath zu Bischofswerda feint Schrifftsaßenn." Es folgen nun die Amtssassen, die keine eigene Ge richtsbarkeit besaßen, sondern dem Amte unterstanden. Steinigtwolmsdorf. George von Starschedell zu Steinigtten Waltersdorfs, ist auf sein undt seiner unterthanen güttern undt gehölzenn alle hohen undt anderen jagtten berechtigt. Nur das Niederweiöwerk, die Niederjagd, besaßen die folgenden Adeligen: Anthonius von Schönbergk zu Pizschschwez (Pietzschwitz bei Göda), Melchior von Gerß- dorff zu Vischdorff, Hanns von Rauschendorff und Peter von Radewiz, beide zu Sprembergk, Christoph von Rade- wiz zu Friedersöorfs, Davith von Lottiz (^ Luttitz) zu Doberschiz, Heinrich Caspar Voigt zu Oberpirka (— Ober- burkau, wird damals auch Oberporckau geschrieben), Peter von Haugwiz zu Neu Kirchen, Die von Bolweriz zum Seyzschen (— Seitschen), Abraham von Haugwiz zu Neu Kirchen undt Hanns Nebur von Mezenhofen (der Ober forstmeister) wegen des Dorffs Tauttewalde. Der Schösser bemerkt hierzu: „Auf vorbenanter zwölff Junkern eigenen auch ihrer pauren fluren undt gemeinen hölzern gehören alle jagtten dem Churfürsten zu Sachßen .... undt seind sie nicht mehr denn des niederweibewergs in offener zeit zugebrauchen befugtt . . ." Interessant ist, daß sich in diesem Verzeichnis der Jagd rechte schon Anfänge der Wtldhege finden, wenn es z. V. Heißt, daß die Niederjagd nur während der offenen Zeit, also nicht während der Schonzeit, ausgeübt werden soll. Oder wenn dem Großharthauer Herren ans Herz gelegt wird, er möge ja der ihm vom Kurfürsten eingeräumten hohen Jagd pfleglich brauchen und der großen Hirsche in der Masseney schonen. Bei den Jagöprivilegien wird auch des Richters zu Rückersdorf gedacht: „Der Richter zu Rückersdorfs hatt vor alters die haßenn jagtt auf seinem gutt gehabt. (Sie) ist aber ins gehege (in die Wildbahn des Landesherrn) gezogen, undt wirdt dem richtter hier kegen jährlichen 1 schock auß dem Ampt gefolgett," also eine Entschädigung für die wohl nicht gerade freiwillige Abtretung des Rechts der Hasenjagd. Auch der Kommandant der Burg Stolpen besaß Jagd rechte, die ihm der Kurfürst aus besonderer Gnade ein geräumt hatte: „Dem Hauptman Balzer Wurmb ist bis uf hinderzihen das Niederweidewergk auff des ampts Dorffluren zu gebrauchen auß gnaden vorgönnett, doch soll ehr Nieder Lange Wulmßdorf, nach der Sturze gelegen (Stürza),, dann die altte Stadt (Altstadt), Halßdorff (Helmsdorf) undt Wilschdorfs genzlichen vorschonen . . . ." Der Besitzer des Vorwerks Helmsdorf hatte sich un befugt der dortigen Jagd angemaßt, die ihm nun unter sagt wird: „Ob auch wohl Magister Magdeburg!, welcher das Fur- werg! zu Halleßdorff ann sich brachtt, sich des nieder weidewergs understahen wollen, so ist ihnn doch solches niemalß vorstattett worden . . ." Ein besonderer Teil des Stolpener Amtsbuches be schreibt dann noch ausführlich die sogenannten Amts gehölze, wie die Masseney, den Caraswald, die Wendischen AuleLten und das Lauterbacher Wäldchen. Doch davon ein andermal. zilivvsdors. Es gibt wohl kaum eine zweite Stelle an der ganzen sächsisch-nordböhmischen Grenze, die so scharfe Gegensätze auf engstem Raum ausprägt, wie Neugersdorf—Filipps- dorf. Neugersdorf ist der typische Jnöüstrieort der Süd lausitz, und Filippsdorf trägt als charakteristisches Merk mal jene weihrauchgesättigte Ruhe und Gelassenheit, wie sie den böhmischen und österreichischen Wallfahrtsorten eigen ist. Und beides, werktätiges Maschinengebraus und andachtsvolle Kirchenstille, liegen nur wenige Meter von einander entfernt, und wenn die Grenze nicht eben durch diesen harten Gegensatz ausgedrückt würde, hätte sie hier bestimmt jeden Sinn verloren. Denn was haben ein paar Steine, ein schmaler Graben und ein verkehrsloser Weg im Gesamtbilde, zu dem sich beide Orte vereinigen, wenn man sie von der Höhe der Felsenmühle sieht, zu bedeuten. Und doch sind es hier diese unscheinbaren Steine mit ein paar buntbestreiften Pfählen, die zwei Länder und damit zwei geistig und körperlich ganz verschiedenartige Welten voneinander trennen. Dem Aufhorchenöen und Empfind samen verkörpert Neugersdorf die arbeitsame, berechnende, von Ordnung geformte kühle Nüchternheit und Zweck mäßigkeit des deutschen Nordens, während Filippsdorf und noch mehr Georgswalde, das sich anschließt, schon mit einem süßlichen Hauch jenes südländischen, freudigen, ordnungs gelockerten Lebens umwoben ist. Obwohl heute Tschecho slowakei — der Name klingt ernüchternd —, hat Filipps dorf noch nicht jene altösterreichische Gemütlichkeit, Ge lassenheit und Unbesorgtheit verloren, die ihm in Vor kriegstagen eigen war. Dieser Abglanz eben ist es zum großen Teil, der unsere sächsischen Bewohner über die Grenze lockt zu den deutschen Brüdern da drüben. Es wird jeder verspüren, daß ihn ein ganz eigenartiger, befreiender