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234 GberlcmMss HslmaLzslMng Nr. 15 z. B.: „Jir diesem vbstehenden 1652. Jahre am Tage Ritter St. Georg mar der 23. April an einem Dienstag. Auffm Abend nm 9 Uhr ist mein lieber Sohn Friedrich geboren nnd folgenden alten guten Freitag von Herrn Friedrich .Klingern getauft worden." Es folgen nun Aufzählung von 13 Paten, darunter 2 Geistliche mit Frauen, 2 Schulmeister, 1 Rittergutspächter. Oder: „1655 am 20. Marti vor dem Ostermontag früh do die Sonne anfging nm halber 6 Uhr im Zeichen des Steinbocks, gebar mein Weib nach Gottes Willen eine junge Tochter, ward am nachfolgenden Sonntag von Herrn Fried rich Klingern, damaligen Pastor allhier, getauft. Es fol gen 12 Paten. Der Name ist Leonore Dorothea. Gott helfe, daß sie fromm wird nnd ich an derselben Ehre und Freude erlebe. Andreas Seiler." Man muß aber sagen, daß gerade die Tanbenheimer Kirchschulmeister die Kirchbücher ausgezeichnet geführt und durch cingeflochtene Bemerkungen interessanter gestaltet haben, als die meisten Kirchbüchcr der Umgebung, die nur nüchterne Namen nnd Daten enthalten. So erfahren wir zum Beispiel über die Kirche und das kirchliche Leben manch Wissenswertes, z. B. vom Kirchen neubau nach dein 30 jährigen Kriege berichtet Traubnch 1615: Den lO. Oktobris ward Peter Paul Zimmermann allhier mit Jungfer Evam copulirt und war die erste Ko pulation In der Newen auff gebauten Kirche. Gott gebe reichen Segen. Sterbcbuch 1649: 1. Die post trium Regum wardt Hans Scheffers Sein Weib, Christiana genannt, christlicher Weise zur Erde bestattet und wardt ihr mit den neugegossenen Glocken zum Ersten mohl abgeläutet. Derer Seel in der Hand des Herrn. Sterbebnch 1652: An: Tag Walporgis dießes Jahres wardt einen gewesenen Pachtherrn NohmenS Alexander Kepplin von Sullowitz gewesener Herr zu Großlippen in Böhmen, ein Leichcnstein norm Altar gelegen Dieser Herr ist wegen der papistischen Religion mit den seinigen von seiner Herrschaft gewichen, nnd alles, was er Hot gchvt, ümb der lehre nnd ehre Jesu Christi freiwillig übergeben, der Kirche hat die fraw witwe verehret 12 R. — Auch für viele andere protestantische Flüchtlinge ans Böhmen und Schirgiswalde bildete damals Taubenheim eine Zufluchtsstätte. So berichtet Tansbuch 1652: Am Tage Maria Magdalena wardt Hans Tetschner leinweber und ausgewichner exnlaut von Schluckenan ein junger Sohn mit Namen Matthäus getauft. Und: Den 9. August wardt Hans Röttigen ausgewiche- ucn leinweber von Schluckenan eine junge Tochter mit Namen Annam getauft. Und: 1654 am Tag Maria Magdalena ward Christoph Barschen von Kayserswalda, so sich an izv wegen der greu lichen Verfolgung in der Pommerschen Mühle anfhält, eine junge Tochter mit Namen Sabina getauft. Und: 1697 den 17. Septeinbris ward Anna Bartschen, weiland Christoph Bartsches, exulantes von Schirgiswalda, hernachmals Pachtiuwvhners allhier Hinterbliebene Wittibe mit einer Lcichenpredigt christl. zur Erden bestattet. Vom Pastor Pietschmann, dessen Grabmal an der Kirche eingemancrt ist, findet man Taufe und Tod all der kleinen Kinder, die auf dem Grabstein eingemeiselt sind, verzeichnet, dann 1674 den Tod der ersten Frau,' die Trau ung der zweiten nnd schon zwei Jahre später, 1776, den Tod der zweiten Psarrfrau: den 20. Novembris ist in Gott seel. Entschlossen nmb 4 Uhr nach Mittag und also am 11. Tage nach ihrer ansgestandenen Geburtsarbeit und Ge nesung eines jungen Töchterleins hiesige Pfarrfrau Ey- phorsina Pietzschmann geb. Bergmännin. Ward darauf kommenden Donnerstag in folgreicher Versammlung christl. nnd priesterl. Brauch nach zur Erden bestattet und that ihr die Leichenpredigt Herr Johann Lindner, Pfarrer zu Oppach, die Abdankung Herr Jeremias Marche, Pfarrer zu Crostau. Die Seele ruht in Gott. Daß man sehr oft auf den Namen Crostau stößt, hängt damit zusammen, daß der Herrschaft von Tanbenheim zeit weise auch das Rittergut Crostau gehörte. Der Nieder- nnd Oberhof von Taubenheim wird oft erwähnt und von Besitzern: Hans Ernst v. Haugwih, Frau Anna Eberhardt geb. v. Nechenberg, sowie die Familien von Gersdorf, v. Ponitau und E. v. Schliess. Wir erfahren, daß die Herr schaften bei hoch und niedrig gern als Pate genommen wurden. Daß sic einen ziemlich großen Hof führten, läßt sich aus den Namen und der Zahl der Bediensteten schlie ßen: z. B. Quartiermeister, Schesser, Präzeptor oder Jugendlehrer und dem zahlreichen Gesinde. Doch würde das nähere zuweit führen. Herzlich aber muß der Verkehr zwischen Pfarrer und Herrschaft gewesen sein, da sich beide Familien stets als Pate nehmen,' wie auch sonst die Guts herrschaft ihre Patrvnatsgeschäfte sehr ernst nahm. So lautet z. B. die Einleitung zum Kirchenbuch: Im Namen Jesu Christi ist dieses Kirchspiel auf Befehl des hochwohl edlen gestrengen festen hoch- und wohlbenomten Herren Landeshauptmann, Johann Adolph v. Haukwitz, Erbherr auf Taubenheimb ufw. angeordnet worden. Daß hierein alle getaufte Kinder namentlich der Eltern und Paten in bester Form von den verordneten Schulmeister ausgezeich net nnd eingetragen werden sollen — — und ist das zu merken, daß von anno 1642 bis zu 52 aus dem alten Kirch register sind alle getaufte Kinder aufs Neue hier einge schrieben worden, und die Herrschaft verordnet, von Ein schreiben jedesmal 6 g. Gr., und anfzusuchen 1 g. Gr. dem Schulmeister zu geben. Andererseits scheint wieder der Lehnsfrau die Obhut über Zucht und Sitte obgelegen zu haben, wie insbes. die Eintragungen über Unehelichkeit erkennen lassen, welche auch sonst die damalige strenge Zeit interessant beleuchten. So z. B. Tranbuch 1652. Den 18- Julius wardt Zacha rias Ahmer der Geburt von Sebnitz und seines Handwerks ein Müller, mit Jacob Wendlers Tochter Maria copu- lieret. Diese zwei Personen haben sich zuvor vorehelich fleischlich vermischt, und hat er zur Strafe den Fußboden in der Kirche müssen legen, nnd sie muß der Lehnsfrau 6 Stück Garn spinnen. Gott behütte alle frommen Herzen vor solcher Unzucht. Oder 1648 sTraubuch): Wardt Christoph Scheffer mit Maria Paul von Sohland copnliert. Diese beiden Per sonen haben sich zuvor in Unehr fleischlich miteinander ver mischt nnd haben ihr gebührende Strafe und Kirchenbuß getan. Später: NB. Diese Personen sind der Herrschaft eidbrüchig geworden, Oder 1653: Den Juni wardt Hans Kühne mit Ursula des Richters Magd evpnlieret. Diese zwei Personen usw. haben müssen 3 Sonntage nach einander vor dein Altar in der Kirche knien, auch sie hat müssen zur Strafe der Erb- frauen 6 Stück Garn spinnen. Gott behüte alle frommen Herzen vor solchen vorehelichen Wesen. Oder 1658 wardt Christoph Alber mit der Hofekuh- hirtin getraut iudem sie sich zuvor mit unordentlicher Ver mischung wieder die heiligen zehn Gebote zusammengehal- ten. Da her» sie alter Kirchenordnung nach zwei Sonntage vor dem hohen Altar gebüßet und der dritte Sonntag ist ihnen von dem Herrn Pastor auf Vorbitte etzlicher Leute geschenkt worden. Gott behüte alle frommen Ehekinder vor solchem Unheil. 1663 ist ein Paar zur Strafe wieder kreuzweise durch gestrichen mit den Worten: Gott helfe ihnen und verzeih ihnen ihre Sünde. Auch das uneheliche Kind selbst wurde gebrandmarkt, indem die Paten nicht mit verzeichnet wurden, z. B. 1655 „die Paten sind unnötig aufzuzeichnen",' und ihre Beerdi gung ^>hne Leichenpredigt stattfand. So 1658 ward Mah ners Tochter unehelich Kind ohne Leichenpredigt bestattet.