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Hungerbrunnen berührt. Von hier aus erreicht man Bad Jonsdorf entweder direkt oder auf dem Umweg über den Berg „weißer Stein" oder auf dem Mühlenweg. Alle drei sind gut gekennzeichnet. 2. Von der Wittigschenke führt der sogenannte „grüne Weg" nach dem Hungerbrunnen,' die Anschlußmöglichkeiten nach Bad Jonsdorf sind vorstehend genannt. 3. Von Bahnhof Bertsdorf aus kann man auch den aussichtsreichen Bleichen- oder Grenzweg benutzen, der durch idyllische Bauernbüsche führt nnd in Bad Jonsdorf endet. Wenn diese Zeilen dazu helfen, eine halb verschollene Perle der Zittauer Umgebung der Vergessenheit zu ent reißen, so haben sie ihren Zweck erfüllt. Bruno Reichard. Die Plackereien in wendischer Pflege Von Walter Hein ich Die Nachrichten über den 30 jährigen Krieg sind in unserer Lausitz ziemlich spärlich und recht lückenhaft. Es ist daher erklärlich, wenn ich versuche, den Inhalt eines Akten stückes mit der oben verzeichneten Aufschrift auszuwerten. (Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, Loc. 8638.) Sachsen war damals im Bunde mit dem Kaiser. Die vereinigten Truppen hatten seit Juni 1637 die Schweden bis Stettin zurückgedrängt und Sachsen war bis März 1639 frei vom Feinde. Am Weihnachtsfeiertage 1637 kamen „zwei Stunden vorm Sonnen Untergang" 10 kaiserliche Reiter nach Spremberg (Neusalza-Spremberg), das damals zum Amte Stolpen gehörte, und verlangten Quartier. Sie hatten aber keine gültige Quartieranweisung vom „General-Kriegs- Commissario", da sie „14 Wochen herum terminieret und von der Armee außen gewesen", sondern nur ein „blindes Balet". Also eine gefälschte oder längst verfallene Quar tieranweisung (Bittet), mit der sie wohl manche unwissende Ortsobrigkeit getäuscht haben mochten. Der Spremberger Richter bedeutete Sen ungebetenen Gästen, weiter zu ziehen oder hier gegen eigene Bezahlung zu übernachten und zu zehren. Er berief sich dabei auf einen Kurfürstlichen Be fehl, daß ohne vollgültige Anweisung durch die Kriegs- Kommissare keine Einquartierung ausgenommen werden dürfte. Der Richter war zweifellos im Rechte, aber Siegis- mund von Rauschendorf, der Onkel des Lehnsinhabers von Nieder-Spremberg, Wolf-Ulrich von Rauschendorf, befahl trotzdem, den Reitern Quartier zu geben. Siegis- mund besaß und bewirtschaftete vermutlich das halbe Ritter gut Nieder-Spremberg. Er war wahrscheinlich früher selber in Kriegsdiensten gewesen, denn er „nimmt auch etliche zu sich und schmeichel mit ihnen die ganze Nacht in Brannt wein". Die Verhältnisse zwischen diesem Siegismund und den Bauern waren offenbar recht gespannte. Die Bauern sagen ihm nach, daß er jedem Soldaten Quartier gebe und die Soldaten gegen die Bauern aufhetze. „Und ist seine höchste Lust, wenn er uns in äußerste Verderbnis und Untergang . . . könnte einführen." Dieser Siegismund scheint nach Allem also ein wenig sympathischer Herr ge wesen zu sein. Auch am Morgen nach jenem Weihnachts feiertage 1637 forderte er die Soldaten auf, „sie sollten den anderen Tag auch dableiben", denn die Bauern, „die Schelme", wären wohlhabend genug und „hätten genug zu geben". Daraufhin sind die Soldaten „so mutig worden, daß sie "auf sein Angeben etlichen Bauern die Fenster ein schießen und schlagen!" Erst gegen Mittag ist dann die Rotte aufgebrochen und abmarschiert. Der Richter gab ihnen sogar einen Boten als Wegweiser mit. Diesen armen Mann Haben aber die Unmenschen „also mit Pferden zer treten und zerschlagen, daß es erbärmlich anzusehen ge wesen" ... So sind die Weihnachtstage 1637 in Sprem berg mit Aufregung und Gewalttat hingegangen. Offenbar hat ein Zusammenhang zwischen dem Branntwein des Herrn Siegismund und dem Mut der Soldateska be standen. Aber die Niedergemeinde war nicht gesonnen, solche Zustände zu dulden. Unter dem 31. Dezember 1637 be richtete sie an den Amtsschösser nach Stolpen über diese Vorgänge. Dabei wird zum Ausdruck gebracht, daß man schon „über zwei Jahre lang mit den herumschweifenden Soldaten-Rotten gar sehr und übermäßig" beschwert und geplagt worden ist. Spremberg hätte bei der Soldateska schon einen gewissen Ruf, „daß man die Soldaten gern sehe und einquartieren" lasse. Das soll soweit gehen, daß Truppenteile Umwege machten, um hier „zu zusprechen". Schuld daran sollen aber die Rittergutsherrschaften sein, die sich der Gemeinden garnicht annehmen. So soll auch der Pfandinhaber des Rittergutes Ober-Spremberg, Jacob Gulich (Gulysch), der seit 1638 das Gut verwaltete (es wurde ihm erst 1639 förmlich übergeben — siehe Sprem berg' Ortsgeschtchte Seite 40), mit dem von Rauschendorf „unter einer Decke" stecken und sich höhnisch so stellen, als „wenns ihm sehr Leid täte, ist aber kein Ernst dabei". Die Bauern drohen, daß sie gesonnen sind, künftig ihren „Eid und Handschlag nicht eher zu leisten, es sei denn", daß ihnen das Recht werde. Diese Andeutungen beziehen sich darauf, daß Gulich mit Ober-Spremberg belehnt werden soll und Wolf-Ulrich seinen Anteil an Nieder-Spremberg an seinen Onkel und Schwiegervater, eben diesen Siegis- munü abtreten wird. Dann würde dieser Lehnsinhaber und Gerichtsherr in Spremberg werden. Aus diesen An gaben des Schreibens kann man ersehen, daß die Bauern ihre Rechte kräftig zu wahren wissen. Jedenfalls war da mals das harte und selbstbewußte Bauerngeschlecht der Vorkriegszeit noch nicht ausgestorben. Erst die Nöte einer 30 jährigen Pest- und Kriegszeit haben dann den Bauern das Rückgrat gebrochen und sie zu „Untertanen" der Guts herrschaften gemacht. Die Grundlage des Selbstbewußtseins war die wirtschaftliche Kraft des Bauernstandes, die sich aber unter den Kriegslasten der Folgezeit in Armut und Abhängigkeit verwandelte. Schon am 4. Januar 1638 antwortete der Amtsschösser Johann Großmann auf die Beschwerden der Nieder gemeinde. Gleichzeitig schrieb er aber auch an den Erb- Herrn Wolf-Ulrich von Rauschendorf und an Jakob Gu lich (Gulisch). An diese beiden und an die Gerichte zu Spremberg ergingen auch gleichzeitig 3 gleichlautende Pa tente. Damit war für die hohe Obrigkeit die Angelegen heit erledigt. Wir hören weder etwas davon, daß der „seit 14 Wochen herumterminierenden" Soldatenrotte nachge forscht worden märe, noch daß das Verhalten des Siegis mund von Rauschenöorf untersucht worden ist. In dem „Patent" ist ausgeführt, daß der Kurfürst bei seiner jüngsten Anwesenheit in Stolpen erneut mündlich befohlen habe, daß die Amtsuntertancn mit den „durch marschierenden Soldaten zu Fuß und zu Roß nicht be schweren zu lassen". Es soll Soldaten ohne Paß weder Futter noch Quartier gegeben werden . . ." Das wußten aber die Bauern schon längst. Gewalt ging leider vor Recht und da die Landesobrigkeit viel zu schwach war, ernstlich zu helfen, so dürfte alles beim Alten geblieben sein. Die Soldaten, die von der Truppe abwesend waren, ver sprachen vielleicht bei der Aufnahme Bezahlung, wenn sie aber beim Abmarsch daran erinnert wurden, brauchten sic ihre Waffen und der Bauer hatte das Nachsehen, wenn er bei einem Kampfe nicht gar Leben und Gesundheit dran geben mußte. Die Rittergutsherren scheinen es an manchen Orten verstanden zu haben, sich mit den Landplagern „zu stellen", eigener kleiner und ärmlicher Vorteile wegen. Es gab aber auch Gutsherren, die in jenen schlimmen Zeiten ihre Bauern bewaffneten und strenge Polizei über Streif parteien hielten. Dorthin werden sich Soldaten mit „blin den Baleten" gar nicht erst getraut haben.