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rungszeit von Herzog Heinrich und Churfürst August, zwei festen Stützen der evangelischen Lehre, gilt für die Stolpener der Name eines Mag. Ant. Lauterbach, des Reformators Stolpens, als einer der Wichtigsten. Er, ein Stolpener Kind, war dazu berufen, sich um die ganze evangelische Kirche und Stolpen selbst große Verdienste (bis 1569) zu erwerben. Er starb als Superintendent in Pirna. Der erste in Stolpen tätig gewesene evangelische Lehrer (etwa 1560) war Diac. y. Brehm. Hauptportal des Schlosses in Stolpen Seit 1764 hat Stolpen drei Kirchen aufzuweisen gehabt: die Schloß-, Stadt- und Begräbnis-Kirche. Sämtliche aus Stolpen gebürtige Gelehrte hier zu nennen, würde zu umfangreich werden. Manchem werden bekannt sein die Namen Senfs. Freybergk (auf Freyberg), Gercken, deren einzelne Familienglieder frühere Jahrhunderte hin durch bedeutende Männer an deutschen Hochschulen gewesen sind. Wer jedoch weiß vom ersten Gelehrten, der als Stol pener Kind seinen bedeutenden Namen errungen hat? Es war 1426, also vor nunmehr 500 Jahren, als Ioh. Freg- bergk de Iockrim in Leipzig „in iVlugi8trum promovirte". Das „Amt Stolpen",welches ursprünglich den Bischöfen zu Meißen, seit etwa 1500 jedoch dem Churfürstlich Säch sischen Hause gehörig war, grenzte zusammen mit dem Mark graftum Oberlausitz, dem Königreiche Böhmen und den Ämtern Hohnstein, Lohmen und Radeberg. Noch um 1760 wurde das Amt Stolpen in deutsche und wendische Pflege eingeteilt. Don der Stadt selbst bezw. vom Stadtrate möge kurz das Folgende Erwähnung finden. Etwa um 1760 gehörten zur Stadt: Neudörffel — gegen Abtretung vom Vorwerk Langenwolmsdorfs (jetzt Schäferei Forker) — und der Bürgerbusch. Das Stolpener Wappen ist: Bischofs Brustbild zwischen zwei Türmen; die Siegelfarbe ist schwarz. Erst seit 1600 befindet sich das Rathaus neben der Apo theke, zuvor stand es neben dem „Malzhause" am Markte. Die Abhaltung von Jahr-, Vieh-, Getreide-, sowie (Don nerstags) Garn- und Flachs-Märkten wurde geregelt durch Churfllrstliche Special-Privilegii Dresden am 28. Martii 1646.—Der Rat besaß die Konzession von Wein, Brannt wein und Salz; er durfte Stättegelder, Geleite und dergl. erheben. Gemäß Statuta von Lhurf. Foh. George dem Andern (1659) und Churs. Ioh. George III (1689) bestand der Rat aus neun Personen, wovon drei wechselweise je ein Jahr das Bürgermeister-Amt führten. Die jährliche Ratswahl er folgte durch das Kollegium selbst je zu Walpurgis, die Be stätigung hingegen durch das Königliche Amt. Auch die Jahres-Rechnung prüfte der in Stolpen tätige Königliche Beamte. Ium Schluß möge noch interessieren, daß die „Stadt- Schreiber jeweils das Organistenamt mit versehen mußten". Im Zusammenhänge mit dieser in groben Umrissen ge zeichneten Allgemeingeschichte Stolpens vergesse man nicht M gedenken der langen Dulderin auf Schloß Stolpen, der Gräfin Cosel. Sie schloß am 31. März 1765 ihre müden Augen für immer. MaxVogel. Bemerkung: Uber Gräfin Cosel siehe Artikel in einer der nächsten Nummern der „Oberlausitzer Heimatzeitung". Spüler Gesang Non Theodor Schütze, Hainitz Tönt bisweilen durch dis Nacht fernes, spätes Singen, bin erschreckt ich aufgswacht, hör's verwehn, vsrNingen. Mar's auch nur ein rauher Sang, leichten Dockes Freude: in mir selber plötzlich schwang sine wehe Saits. Leben ist mir, schön und bang, ost vorbeigejchritten, ist wie jener fremde Klang rasch davongeglittsn. And so lieg ich träumend wach, lausche still den Winden ; fernen Klängen sinn ich nach, kann nicht Lluh mehr finden.