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Nr. 7 Gderlauflhev Helmatzeitung SS folgende Hauptpunkte entnehmen: Als am 28. Mai in der Frühe Wilhelm sein Revier beging, fand er, daß „boshafte Menschen am Schilfteichel den Damm bis auf das Gerinnigt des Nachts durchgegraben, auch den Ständer mit Gewalt herausgebrochen und dadurch die im Teiche auf Strecke stehenden zwei Schock Karpfensamen zu entwenden versucht hatten." Doch wurden sie von einem Bauern in ihrer Arbeit gestört. In einigen Teichen waren ganze Stücke aus den Ständern herausgerissen und dadurch den Teichen das ohne hin geringe Wasser genommen worden. Der Verdacht, diese Gewalttat begangen zu haben, fiel auf die Müller, die diesen Wasserzufluß benutzen konnten. Außerdem fanden sich im Großen Teiche 16 Stück sog. Nachtangeln. Dieser ohnehin schlechte Zustand der Zittauer Fischwirt schaft verschlimmerte sich dadurch, daß es Wilhelm infolge der Drohungen der Leutersdorfer Untertanen böhmischen Anteils nicht mehr wagen durfte, am Tage den Großen Teich zu begehen. Um aber doch den Übergriffen Einhalt zu ge bieten, war der Fischmeister Köther mit einigen handfesten Teichwärtern und dem Jäger Frey aus Großschönau mehrere Wochen hindurch nachts den Großen Teich abgegangen. Doch wurde ihr Vorgehen dadurch erschwert, daß das Wasser in dem Teiche ein Stück auf böhmisches Gebiet übertrat und deshalb der Teich nur über böhmischen Grund und Boden begangen werden konnte. Infolgedessen lag die Hauptaufgabe für den Magistrat darin, sich sofort mit dem Amte Rumburg über diese letzte Frage zu einigen und sich dessen Unterstützung zu sichern. Diesen Schritt tat Zittau schon am 6. Juni 1791 in Form eines Schreibens an den Amtmann Joseph Karl Kratky, der an Mays Stelle ge treten war. Kratky zeigte sich bei weitem entgegenkommen der, als dies bei May jemals der Fall gewesen war, und teilte in einem Erlasse den Niederleutersdorfer Gerichten mit, daß er dem Zittauer Teichaufseher bewillige, auch auf böhmischem Grund und Boden die nötigen Maßregeln zu treffen, um die Diebe ertappen zu können. Gleichzeitig er teilte er den Gerichten die Weisung, den Zittauer Aufsehern ohne weiteres Beistand zu leisten und ihnen auf ihren Wunsch einen Gerichtsmann zuzuteilen. Infolge dieses Entgegenkommens sollte am 18. Juni der Fang eines Fischdiebes glücken, wobei es allerdings beinahe zu einem schweren Zusammenstoß gekommen wäre. Gottlieb Scholze, der Sohn des Hältermeisters Gottlob Scholze, der Teichwärter Wilhelm, Gottfried Augustin, Komturteich wärter, Gottlob Linke, Weber und Teichwärter in Groß schönau sowie dessen Söhne Gottlob und Johann Christoph erhielten am 18. Juni vom Fischmeister Köther den Auftrag, den Seifhennersdorfer Teich abends zu begehen. Als sie hinauskamen, bemerkten sie Diebe im Teiche, die sie jedoch, um sie nicht zum Entlaufen zu veranlassen, ungestört ließen. Um zehn Uhr nachts gingen sie wieder um den Teich und wurden gewahr, daß der Graben, der aus dem Leutersdorfer in den Seifhennersdorfer geht und bei trockener Witterung kein Wasser führt, geöffnet worden war. Das hatten die Diebe deshalb getan, weil die Fische stets dem frischen Wasser entgegenziehen, so daß die Diebe die in den Graben gelockten Fische mit Leichtigkeit herausangeln konnten. Um zehn Uhr trafen die Wärter jedoch niemanden am Teiche an. Am nächsten Morgen in der Frühe gingen sie wieder aus. Vier hielten sich auf der Leutersdorfer, die übrigen auf der säch sischen Seite. Als sie an den Abflußgraben kamen, sahen sie am Rande einen Mann sitzen und angeln und bemäch tigten sich seiner sofort. Da ihn Wilhelm als einen gewissen Gottlob Schierts aus Niederleutersdorf erkannte, wollten ihn die Wächter in die Niederleutersdorfer Gerichtsstube abführen. Schierts jedoch begann laut um Hilfe zu rufen und lockte damit einige böhmische Gärtner herbei, die den Teichknechten „mit verfluchten Reden zusetzten", sie mit iyren Sensen bedrohten und sie fragten, was sie auf ihrem Grund und Boden zu suchen hätten. Und da Schierts außer dem kräftige Ohrfeigen austeilte, sahen sich die Wächter ge nötigt, den Dieb laufen zu lassen und den Fall bei dem Niederleutersdorfer Richter anhängig zu machen. Seit diesem Vorfall nahmen die Diebereien eher zu als ab, und obwohl die genannten Teichknechte regelmäßig ihren Dienst versahen, so wagten sie doch keine Festnahme mehr, da sie wußten, daß die Leutersdorfer Einwohner allesamt fest zusammenhielten und fast alle eigene Netze und Fisch halter hatten, in die sie die gestohlenen Fische einsetzten, „bis sie soviel beisammen hätten, daß sie ordentlich damit zu Markte gingen". Natürlich ließ der Rat ein Protokoll über den Vorfall aufnehmen und wurde bei Kratky in Rumburg vorstellig. Kratkys Antwort liegt uns zwar nicht vor, doch können wir aus bestimmten Merkmalen schließen, daß'er scharf durch griff und die Täter, namentlich den genannten Schierts, hart bestrafte. Trotzdem erfolgten am 24. und besonders am 27. Juni schon wieder Fischdiebstähle seitens einiger Niederleuters dorfer Einwohner, die, als sie ihre an den Teich stoßenden Wiesen mähten, die Wate*) zogen und sie, sobald sich der Teichwärter näherte, im Grase versteckten. Dann begaben sie sich wieder an ihre Arbeit, als ob nichts geschehen sei. Bei dieser Gelegenheit traf Wilhelm mit einem Fischer zu sammen, der von Kratky mit Besichtigung des Leutersdorfer Teichs, der ganz-und gar zum Amte Rumburg gehört, be auftragt worden war. Der Fischer erklärte Wilhelm, der Amtmann sei entschlossen, die Fischdiebe „exemplarisch zu bestrafen" und in Form von gründlichen Haussuchungen die Fischgerätschaften aufzufinden und zu beschlagnahmen. Diese Mitteilung bewirkte, daß sich der Zittauer Rat sofort mit einer dahin lautenden Bitte an Kratky wandte. Dem Amtmann kam das Schreiben seiner von ihm offen bar hochgeschätzten Nachbarn sehr gelegen. Er erließ deshalb an die Leutersdorfer Gerichte schon wenige Tage nach Ein gehen des Zittauer Gesuchs die Weisung, „eine allgemeine Hausvisitation mit Zuziehung des Zittauer Fischmeisters, der hiervon zu verständigen sei, sogleich mit allem Ernste und auf das Strengste vorzunehmen, nach vollendeter Visi tation aber die vorgefundenen Fischerrequisiten beim Ge richte aufzubewahren und den Befund dem Amte anzuzcigen." Da sich aber dieHaussuchungen um eine Woche verzögerten, und zwar sehr zum Leidwesen des Amtmanns Kratky, der dem Magistrate mit außerordentlichem Gerechtigkeitssinne alle Wege zu ebnen und ihm zu seinem Rechte zu verhelfen bestrebt war, so fand vorerst am 12. Juli in Rumburg eine Vernehmung der Personen statt, die in dem Verdachte standen, unausgesetzt Fische gestohlen zu haben und die am 24. und 27. Juni als Fischdiebe bestimmt erkannt worden waren. Angeklagt waren Gottlieb Neumann, Johann Friedrich Neumann und Gotthelf Wünsche. Allen drei Personen wurde Gelegenheit zur Verteidigung gegeben, in der sie natürlich die Beschuldigungen als völlig unbegründet hinstellten. Ihren verdächtigen Aufenthalt ans der Wiese *) Die Wate--ein großes Zugnetz, das die Diebe im Teiche aus gestellt hatten.