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sich an eine Verwechselung gedacht habe und der Täter nicht Gottfried Neumann sei, sondern der älteste Sohn eines ge wissen Hans Christoph Neumann, der das Grundstück neben Gottfried Neumanns Vater im Besitz habe. In dieser seiner Vermutung werde er noch durch den Umstand bestärkt, daß er doch vier Angeln in einem an den Teich grenzenden Korn felde gefunden habe und daß dieses Kornfeld besagtem Hans Christoph Neumann eigentümlich gehöre. Im übrigen halte er seine Aussagen über die angezeigten Personen soweit ausrecht, daß er bereit sei, sie durch einen Schwur eidlich zu bekräftigen. Der Senator Christian August Hering, der gleichzeitig das Amt eines Fischurbar inspektors bekleidete, sowie der Aktuar Joachim Ernst Hertzog, vor denen Wilhelm seine Ausführungen gemacht hatte, waren entschlossen, den andauernden Übergriffen nunmehr endgültig entgegenzutreten und das Amt Rumburg zu einer Bestrafung der Schuldigen zu zwingen. Sie machten des halb von Wilhelms Anerbieten sofort Gebrauch und ließen ihn folgenden Eid schwören: „Ich schwöre zu Gott dem Allmächtigen einen wahren leiblichen Eid, daß ich Gotthelf Wünschen und Hans Christoph Neumanns ältesten Sohn, beide aus Nieder- leutersdorf, im heurigen Sommer sowohl als anhero zu verschiedenen Malen über der Fischdieberei angetroffen habe, So wahr mir Gott helfe und sein heiliges Wort!" Noch am selben Tage wurde ein Bericht der ganzen Ver handlung unter Beifügung einer Abschrift des Eidesproto kolls an das Amt zu Rumburg gesandt und um Bestrafung der Fischdiebe gebeten. Der Ton des Schreibens läßt dabei deutlich erkennen, daß man sich in Zittau nicht wenig freute, endlich einmal den Amtmann May zu strengem Vorgehen gleichsam zwingen zu können. Man ahnte freilich nicht, wie lächerlich man sich dabei machte nnd wie lückenhaft Zittaus Vorgehen war. Zunächst antwortete May in Ruinburg reichlich vierzehn Tage überhaupt nicht auf das Gesuch des Magistrats, und als er endlich am 17. September eine Ent gegnung in Zittau vorlegen ließ, so enthielt diese mancherlei, was die Zittauer Senatoren wahrscheinlich recht ungern gehört haben werden. Wir lesen darin: „Ans Euer. . Schreiben habe ich auf den von dem Teich wärter abgelegten Eid den meinem Amte untergebenen Gotthelf Wünsche mit einer dreitägigen Arbeit in opere Oominiouli bestraft, weil hierzulande Geldstrafen verboten sind, um dadurch zu beweisen, daß das fürstliche Amt der wehrtesten Nachbarschaft keinen Schaden zufügen zu lassen gemeint sei; was jedoch den angegebenen zweiten Lomplicen belangt, da kann ich verläßlich versichern, daß in Nieder- leutersdorf nnd Iosephsdorf kein Mann namens Hans Christoph Neumann existiere, folglich dessen ällestcn Sohu nicht bestrafen können, intuitu dessen hat sich also der Teich wärter in Ablegung seines Eides sehr verstoßen." „Übrigens", fährt May in seiner Entgegnung fort, „ver wundert es das gesamte hiesige Amtspersonal eben nicht wenig, daß Hochdieselben auf die von mir bereits unterm 26. Februar eingesandte Beschwerde wider Dero Untertanen aus Eibau in Sachen beträchtlicher Holzdiebereien der hoch fürstlichen Obrigkeit keine Entschädigung angedeihen lassen wollen; ich sehe mich daher verbunden, dieses noZocium zur ehemöglichen Beendigung wiederholt bestens zu emp fehlen." Dieser in zwar höflichem, aber doch sehr bestimmtem Tone gehaltene Vorwurf verfehlte seine Wirkung auf die Heiren des Zittauer Magistrats nicht. Das zeigt sich am besten in Anbetracht eines Protokolles, das der Teichwärter Wilhelm am 30. August nach seiner letzten Vernehmung von dem Fischurbarinspcktor Hering und dem Aktuar Hertzog hatte ausnehmen lassen. Danach war bereits am 27. Juli abends der Schilfteich in Seifhennersdorf heimlich abgestochen worden; als Wilhelm am Tage darauf — einem Sonntage — an den Teich kam, lag dieser bereits völlig trocken. Die Täter selbst waren zwar nicht zu ermitteln, doch führte eine Spur nach Böhmisch-Leutersdorf. Auf Befragen, ob durch diese schändliche Tat der ganze Einsatz des Schilfteiches verloren sei, erklärte der Wärter, daß er vermute, der größere Teil der Fische sei in den Langen Teich übergegangen und befinde sich noch daselbst. Der Fischurbarinspektor Hering hatte diesen Fall offen sichtlich erst nach Erledigung des oben anfgeführten dem Amtmann May vortragen wollen, mag aber wohl noch Ein gehen der unliebsamen Antwort ans Rumburg davon ab gesehen haben. Jedenfalls findet sich bei dem Aktenstück der später hinzugekommene Vermerk „re8 u6 uctu", woraus hervorgeht, daß die Sache auf sich beruhen bleiben sollte. (Tchlus; fa!at.) Zur Familienforschung Die Hauptschristleitung von „Kultur und Leben" (Monats schrift für kulturgeschichtliche und biologische Familienkunde) beabsichtigt im Laufe des Sommers dieses Jahres ein Sonder heft für Oberlausitzer Familien-, Wappen-und Siegel kunde herauszugeben. Dem Charakter des Heftes entsprechend sollen nur Aufsätze, Artikel, Notizen, familiengeschichtliche Quellen, Buch- und Zeitschriftenbesprechungen zur Veröffentlichung ge langen, die mit der Oberlausitz Beziehungen näherer Art auf weisen. Gleichzeitig sind außer Familienforschern auch Raffen hygieniker höflichst zur Mitarbeit eingeladen. Alle, die geneigt sind, an diesem Sonderheft mitzuarbeiten, werden höflichst gebeten, sich in beiderseitig unverbindlicher Weise zu wenden an den Herausgeber genannter Monatsschrift Willy Hornschuch, Schorndorf Württbg. Heft Nr. 3 der tzornschuch'schen Schristensammlung betitelt sich: Anschristenverzeichnis von namens-gleichen und -ähnlichen Per sonen nebst einer kurzen Einführung über Ursprung, Herkommen und Verbreitung des Geschlechtes Hornschuch. Die Verfasser dieser Schrift: Dr.phil. Friedrich und Willy Hornschuch, bringen mit diesem Büchlein ihr-n Stammverwandten in Thüringen einen Auszug der längst erwarteten Geschichte des Geschlechtes Hornschuch und zugleich eine umfassende Zusammenstellung aller bis heute bekannt gewordenen Anschriften, rund 500 an der Zahl, wobei besonders bemerkenswert ist, daß mit sehr wenigen Aus nahmen von jeder aufgeführten Person der genealogische Zu sammenhang nachgewiesen wird. Aus der Schrift geht hervor, daß das Geschlecht Hornschuch erstmalig 1335 erwähnt wird im Zusammenhang mit dem heute nicht mehr bestehenden Orte Gertles (bei Themar). Sie all', die Hornschuchs, einander näher zu bringen, mit der Geschichte ihres Geschlechts bekannt zu machen, haben sich Dr. phil. Friedrich und Willy Hornschuch zur Aufgabe gestellt. Die Forschung hat sich ganz in den Dienst der Wissen schaft begeben und schon zu wiederholten Malen wurden durch Vermittlung des Anthropologischen Instituts d r Universität München durch einen Arzt Untersuchungen auf dem Gebiete der Vererbungslehre gemacht. Es soll durch eingehende Messungen und photographische Ausnahmen festgestellt werden, ob und welche körperlichen und geistigen Eigenschaften sich bei diesem weit ver breiteten thüringischen Geschlecht gemeinsam vorfinden. Ein Vor bericht über diese anthropologische Arbeit — die erste und bedeut samste ihrer Art in Deutschland — ist bereits in der „Zeitschrist für kulturgeschichtliche und biologische Familienkunde" HeftNr.3 Jahrgang 1924 (Verlag Lorenz Spindler, Nürnberg) erschienen.