Volltext Seite (XML)
Gbsvlausitzer Heimaizeituttg -r!r. 26!) sichert ist, wenn der Zahn der Zeit mit Erfolg an ihrem Bestände arbeiten sollte. Die Stege besteht aus 5 Feldern von je 11 m Länge, die außer von 2 massiven Uferjochen von 4 Holzböcken getragen wurden. Jeder Bock besieht aus 8 paarweise in den Grund eingerammten Pfählen, die am oberen Ende durch Querbalken verbunden sind, worauf die Trohmen ruhen (jetzt I-Träger). Jeder der hölzernen Böcke ist stromaufwärts durch einen schrägliegenden Eichstamm (Eisbaum) gesichert, dem flußabwärts je 2 Gegenstreben entsprechen. Die Gangbahn — Im breit — ist auf beiden Seiten durch ein Stangengeländer abgeschlossen und liegt etwa 4 m über dem Flußbett. Jene Aufzeichnungen, Iahresrechnungen, füllen zwei dicke Bände. Der älteste reicht bis 1602 zurück und schließt mit dem Jahre 1718 ab. Mit guten Gründen kann aber behauptet werden, daß bereits lange vorher Rechnung geführt worden ist, worüber aber bisher nichts zu ermitteln war. Der zweite reicht von da bis 1870. Bon da an sind die Rechnungen nicht mehr in einem besonderen Bande vereinigt. Im 2. Bande fehlen leider die Rechnungen von 1719—22 und die Hälfte von 1723, sowie die Jahrgänge 1727—29. Man erkennt deutlich, daß sie herausgerissen sind. Der 1. Band beginnt mit einer Einleitung, die folgenden Wortlaut hat: „Anno 1602, den 24. Ianuarii, haben mit Gunst und Zulassungk der Gnedigen Erbherrschaft und stadt derselben des Edelsten Gestrengen Ehrenvesten Baltasar von Gers- dorf zu Tauchritz, die Zeit Klostervoigt zu Marienthal, Richter und Schöppen und die verordneten Stegeoäter zu Blumbergk diß Buch neu einbinden lassen, darin sollen sie die Rechnungen alle Jahre wegen der Stägegclder richtig einschreiben lassen, die ruttunZ aber sotten sie jähr lich den 24. Januar hallen und der Herrschaft gebühr lichen sürbringen, welches der Herr Klostervoigt mit seyner eigen Handschrifft confirmiret und bestätiget. Hiezu wolle die heilige Dreifaltigkeit einen glücklichen Ansang, mittel und Ende verleihen. 1602." Der Anordnung entsprechend fand am 24. Januar 1602 die erste Sitzung statt, über die nachstehender Bericht in das Stegebuch eingetragen wurde: „Anno 1602, den 24. Ianuarii, haben Richter und Schöppen im Beisein der ganzen Gemein für dem Edeln Gestrengen Ehrenoesten und wohlbenambten Balthasar von Gersdors zu Tauchritz, dieser Zeit Klostervoigt zu Marienthal an Stadt unserer Gnedigen Herrschafft im Stifft auffm Amtshause neben den verordneten Stäge- vätern, der Stägegelder ihre richtige Rattunge gethan, und sind folgende Perschonen darzu schuldigk und soll ein Iederer des Iars die Marg mit drey kleinen Groschen verzinsen." Es folgen nun die Namen derer, die Beträge aus der Stegekasse entliehen haben. Diese Anleihen belaufen sich aus Beträge von 1—49 Marg, zusammen sind es 278 Marg Zitt. und 32 Gr. Die Zahl der Entleiher ist 24, davon 2 aus Rusdorf. Die Namen derselben sind: Richter, Maucke, Weidder, Ebermann, Posselt, Heidrich, Ricker, Ecke, Bierlin, Wünsche, Rupprecht, Hil scher, Biemer, Fritsche, die lange Kette, Kretschmer, der Hirte, Teschner. Darauf werden auch die Restanten angeführt, die mit der letzten Zinszahlung im Rückstände geblieben waren, sowie der Bargeld-Vorrat, was alles zusammen 325 Marg 54 Gr. 1 Pfg. betrug. Dazu noch 573 Marg 36 Gr. Erbgelder „nach besage der Kerbhölzer". Bei diesem Kassengeschäfte bediente man sich nämlich der sogen. Kerbstöcke, in die man die Höhe der Beträge durch Einschnitte (Kerben) kenntlich machte. Diese Hölzer hatten Beweiskraft, und es wurde bei jedem Jahres abschlüsse ihre Zahl genau angegeben, so z. B. bei dem von 1602 mit den Worten: „Der Kerbstöcker sind 16 Stück." ' Nunmehr folgen die Einnahmen der Stegekasse. Sie setzen sich zusammen: 1. aus den Zinsen der entliehenen Stegegelder (1603: 14 M. 50 Gr., allmählich steigend), 2. aus den sogen. Erbegeldern, die jährlich rund 20 M. betragen, 3. aus dem sogen. Kuhzins»), 4. zuweilen aus einem Betrage vom Berkaus des Abraums (1622: 5 M.) Hierzu traten während der ersten Jahre, wo Stege- und Geme'.ndekasse vereinigt waren, auch noch einige andere Posten, z. B. 1603 „vom Getreide gemein geld eingenommen" oder: Der Hirt von seiner Haupisumme 5 Marg 27 Gr. abgeleget 10 Gr. Dem entsprechend gab es auch Ausgaben, die mit der Stege garnichts zu tun hatten, z. B. „Zu Hellebahrten in der Gemein", oder: „Als die zween Diebe zu Ostritz ihrem Verbrechen nach gerechtfertiget wurden, Henkergeld zahlt 8 M." Diese gemeinsame Kassenführung muß sich nicht be währt haben, denn 1610 tritt bereits eine Änderung ein: „^o 1610 wird die ruttunZe zum erstenmale am 11. Febr. unter Beisein des Balthasar von Gersdors und des Ehren oesten Herrn Paul Kühn,») welcher von einem Hoch edlen Rat der Stadt Zittau umb bewegender Ursache willen hiezu abgefertigt, gehalten." Zugegen war auch Herr Georg Wagner, „Schultheiß furm Kloster Marienthal", Christoph Hilscher und Matz Weider, verordnete Stegeoäter zu Blumberg, Richter und Älteste und die ganze Gemein. Ort der rattunge war das Amtshaus zu Marienthal. Hierbei wurde, wie schon oben bemerkt, das Gemein geld vom Stegegeld abgesondert, und zwar so, daß die Stege von dem Bargeld 2 Teile, die Gemein 1 Teil er hielt. In diesem Verhältnisse sollte auch in Zukunft der Bedarf der Stege gedeckt werden. 4) Der Anteil, den die Stege von den 63 Mk. 17 Gr. 1 Pfg. erhielt, betrug 42 M. 11 Gr. 1 Psg. Bon den ausgeltehenen Stegegeldern waren ihr zuständig 268 M. 8 Gr. Die Erbegelder im Betrage von 774 M. verblieben der Stege allein. Der Grund für diese Änderung im Kassenwesen waren gewisse Mängel und Irrungen, die in den bisherigen Rechnungen enthalten gewesen waren. Die Stegeväter sollten zum Schadenersatz herangezogen werden. Auf ihr Ersuchen wurde ihnen derselbe von der gnädigen Herr- 2) Im 1. Stegcbuch heißt es: „Aus Lorenz Richters Gutte zu Blumberg ist eine Khu und davon ist ein ewiger 3inß, des Jahres 4 Gr. Wenn aber die Khu gegeben wird, sällct der 3inß." Der selbe, zuletzt auf 1 Gr. 7 Pfg. festgesetzt, wurde bis I82l gezahlt, und zwar von Joses Hillscher. 9 Die Vertretung der Stadt Zittau geschah aus dem Grunde, weil der dortige Rat in Blumberg ein Bauerngut (das Griblerschc), und außerdem vier Gartennahrungen und ein Haus besaß. 9 In den schweren Kriegssahren von 1636 ab konnte die Ge meinde ihre Verpflichtungen nicht erfüllen, sodaß die Etegekasse den Bedarf allein decken mußte.