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(Zebiete gilt aber: die Leute erst zum Sprechen bringen. Manche erreichen das überkaupt nicht, anderen källt es leicht. Je nach der Veranlagung des Sammlers werden auch ganz fremde Leute schnell Vertrauen zu ikm kaben. Man muß nur den (Zedankengängen des Volkes nachgeken und darin mit vveiterschreiten. Da seken die Leute, daß man sie versiebt, keine koch gebenden Erörterungen anstellen! Volkstümlich, okt kumorvoll, oft ernst erzäklen und plaudern. Huk den Llnkänger wird der „Ernst" des Volkes zuerst lächer lich wirken. Er küte sich aber, durch ein Wort sein Mißfallen kund zu geben. Dann Kat er von vorn- kerein alle Llussichten auf Erfolg verloren, lkm werden die still träumenden Veilchen im löerzensgarten unseres Volkes ikren wundervoll süßen Duft vorentkalten. Es ist ein eigenartiges Sekükl, abends die Poesie der Sage auf sich wirken zu lassen. Erschauernd und ekrfurchtsvoll zugleich kört man das gekeimnisvolle Slucksen des krischen Quells, der durch den gekeiligten Sain des Volkes fließt. Und, o Wunder, in dem klaren Wasser der löeimat siekt man sein eigen (Zesicht! Das erste Jahrhundert in der Geschichte des Landratsamtes Hoyerswerda 1825-1925 Georg Wcrchau, Hoyerswerda er Tag an der Schwelle eines neuen Jahres — wie oft ist er zum Markstein wichtiger Entscheidungen geworden. Dies gilt auch vom 1. Januar des Jahres 1825. Ein bedeutungsvoller Tag im Blick auf die Verselbständigung unseres Kreises. Denn an diesem Tage wurde unser heutiges Kreisgebiet von der Verwaltung des Spremberger Kreises getrennt. Es gehörte nun zum Bereich der Regierung in Liegnitz Ein Jahrzehnt mar erst vergangen, seitdem Preußens Adler feierlich ausgenommen worden war. In der Fülle der Territorialveränderungen des Wiener Kongresses von 1815 hatten Europas Staatsmänner auch unseren Heimatgau dem preußischen Königreiche zugesprochen. Noch jetzt können wir es in urkundlicher Fassung lesen, wie König Friedrich August von seinen ehemaligen Untertanen Abschied nimmt: „Durch den am 18ten dieses Monats abgeschlossenen und am 21ten desselben ratificirten Friedenstractat zwi schen Mir und der Kaiser!. Oesterreichischen, Kaiser!. Russischen und Königl. Preußischen Höfen habe ich in die Abtretung desjenigen Teils meiner Erbstaaten ge willigt, über welchen auf dem Longresse zu Wien verfügt worden war, und wobei zugleich festgesetzt wurde, daß Mir nur gegen Meine Einwilligung in die verlangten Cessionen der übrige Teil Meiner Erbstaaten zurück gegeben werden sollte. Während Meiner langen Regierung hat nur die Für sorge für das Wohl der Mir anvertrauten Untertanen Mich in meinen Handlungen geleitet. Der Erfolg aller menschlichen Unternehmungen ruht in der Hand Gottes. Meine Bemühungen, so schmerzliche Opfer abzuwenden, sind vergeblich gewesen. Ich soll von Euch scheiden und das Band muß getrennt werden, das durch eure treue Anhänglichkeit Mir und Meinem Hause so teuer war, und auf welches seit Jahrhunderten das Glück meines Hauses und eurer Voreltern sich gründete. Infolge der den verbündeten Mächten erteilten Zusage entlasse Ich euch, ihr Untertanen und Soldaten der von Mir abgetre tenen Provinzen eures Eides und eurer Pflichten gegen Mich und Mein Haus, und Ich empfehle euch, treu und gehorsam zu sein euerm neuen Landesherrn. Mein Dank für eure Treue, Meine Liebe und Meine heißen Wünsche für euer Wohl werden euch stets begleiten. Laxenburg, den 22ten Mai 1815 Friedrich August. An die Bewohner des abgetretenen Teils des Königreichs Sachsen." So wurde unser Kreis für kurze Zeit der Südzipfel der Provinz im Herzen des deutschen Vaterlandes. Da bestimmt eine Kabinettsordre des Jahres 1824 anderweitig über die Zugehörigkeit dieses nördlichsten Gebietes der Oberlausitz. Die Regierung zu Liegnitz erläßt darauf im Amtsblatt fol gende Verfügung: „Durch die Allerhöchste Cabinets-Ordre vom 13. März 1824 ist verordnet worden, daß derjenige Teil des Mark grafentums Oberlausitz, welcher bis jetzt zum Regierungs- Bezirk Frankfurt gehört hat, von demselben abgesondert, und mit den übrigen dem Regierungs-Bezirk Liegnitz einverleibten Bestandteilen der Oberlausitz vereinigt wer den solle. Nachdem die behufs dieser Geschäftsübergabe und -Übernahme erforderlichen Vorbereitungen von den beiden betreffenden Königlichen Regierungen eingeleitet worden, ist durch ein Rescript der hohen Ministerien der Finanzen und des Innern vom 16. v. Mts. verordnet worden, daß der Zeitpunkt jener Übernahme von Seiten der unter zeichneten Königlichen Regierung mit dem Anfänge des laufenden Jahres erfolgen solle, und zwar in Hin sicht des Umfangs des zu übernehmenden Verwaltungs bezirks, in der Art, daß auch das früher zum Meißen'schen Kreise des Königreichs Sachsen gehörige Dorf Heiners dorf, welches zuletzt zum Spremberg-Hoyerswerda'schen Kreise geschlagen worden, zu dem bisherigen Regierungs bezirk mit übergehe, dagegen der kleinere Oberlausitzsche Teil des Dorfes Terppe, mit Ausschluß der Grundsteuer und Dominialleistungen, welche mit denen aus allen übrigen Oberlausitzschen Bestandteilen des Regierungs bezirks Frankfurt an das Departement von Liegnitz über gehen, sonst aber für alle übrige Zweige der Verwaltung beim Departement Frankfurt verbleibe. Sämtliche Einsaßen des an Uns übergehenden Landes teils, sowie die Beamten benachrichtigen Wir von dieser getroffenen Einrichtung und fordern dieselben auf, sich in allen auf die Administration desselben Bezug habenden Angelegenheiten, in so weit solche bisher zum Ressort der Königl. Regierung zu Frankfurt gehörten, für die Folge mit ihren Berichten, Anträgen und Gesuchen, an die un terzeichnete königliche Regierung zu wenden. Königlich-Preußische Regierung. Liegnitz, den 8ten Januar 1825." Und nun lassen wir die alten Schriftstücke sprechen, die die Kreisbehörde in liebenswürdiger Weise zur Verfügung stellte. „Acta, die Organisation des Hoyerswerdaer Kreises betreffend", vergilbte Plätter, auf starkem Papier schnörkel reiche Schriftzüge von kunstfertiger Hand, die Siegel noch teilweise erhalten, zuletzt als Zeichen der Moderne die gleich-