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1. Die Baranzahlung ist sofort bei Auftrags-Erteilung, spätestens jedoch bei Lieferung fällig und ist an die Lieferfirma bezw. an den den Auftrag abschließenden Herrn zahlbar. 2. Die dann vereinbarten, laufend fälligen Zahlungen sind pünktlich, spesenfrei und ohne besondere Auf forderung nur an uns oder auf eines der umstehend genannten Konten zu zahlen. Zahlungen an Boten oder Vertreter ohne besondere Vollmacht befreien nicht von der Zahlungsverpflichtung uns gegenüber. 3. Falls die vereinbarte Rate nicht jeweils am 3. Tage nach Fälligkeit gezahlt ist, sind wir berechtigt, dieselbe ohne vorherige Anzeige zuzügl. Spesen durch Postnachnahme oder Boten einzuziehen. 4. Der ganze Restbetrag kann für sofort fällig erklärt werden, wenn der Käufer mit 2 Raten im Verzug ist. Wir sind ferner berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, ohne Anrufung des Gerichts die Maschine abzuholen und zu diesem Zwecke den Raum, in dem sie sich befindet, zu betreten bezw. sich zu dieser Vor nahme durch einen Dritten vertreten zu lassen. Dieses Recht verlieren wir durch Annahme einer Abschlagszahlung nicht. 5. Falls wir von unserem Recht, zurückzutreten, Gebrauch machen, werden die bereits gezahlten Raten an den Besteller zurückgezahlt, soweit deren Betrag die Forderung der Verkäuferin für Bearbeitung des Auftrags und Ueberlassung und Abnugung der Ware übersteigt. Als Tagessag für die normale Wertminderung der Maschine wird RM. 1.- je Tag in Ansag gebracht. Für Beschädigungen ist voller Ersag zu leisten. 6. Bis zur baren Bezahlung der legten Rate und etwa entstehender Kosten und Zinsen bleibt die Ware unser Eigentum und darf weder veräußert, vertauscht, verpfändet, verliehen oder einer anderen Stelle in Obhut gegeben werden. Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ist vom Besteller sorgfältig aufzubewahren und zu behandeln. Im Falle eines Schadens durch Feuer, Diebstahl usw. verpflichtet sich der Besteller, jedes Risiko und jeden Verlust zu tragen und uns gegenüber dafür aufzukommen. 7. Die Annahme der Bestellung behalten wir uns bis zur schriftlichen Bestätigung innerhalb 14 Tagen vor. 8. Wohnungs-, Berufs- und Stellenwechsel ist uns spätestens innerhalb 8 Tagen anzuzeigen. — Im Falle einer Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware hat der Besteller die Pflicht, uns unverzüglich das Pfändungsprotokoll und eine eidesstattliche Versicherung 1 , daß die gepfändete Ware mit der von uns gelieferten identisch ist, einzusenden. Die entstehenden Kosten usw. trägt in voller Höhe der Besteller. 9. Reparaturen während der Garantiezeit sind nur von uns auszuführen. Arbeiten, die unter die Garantie fallen, werden nur in der Kundendienstwerkstatt kostenlos vorgenommen. - Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Chemnig. — Die Preise verstehen sich ab Werk ausschl. Verpackung. Etwaige Stempelsteuer usw. hat der Besteller zu tragen. 10. Ergänzende oder abändernde, insbesondere mündliche Abmachungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Carl Weis Nachf.