Volltext Seite (XML)
liche Unterstützungen zu zahlen; denn sonst könnte der Frater Clemens Schneeberger vom Orden der „Barmherzigen Brüder" zu Prag nicht gut erklären, er habe „die 2 christ lichen Almosen richtig empfangen". Neben die Almosen, die an die Bettelmönche ausgezahlt wurden, treten dann einige Beiträge zu Kirchenbauten und die sogenannnte Btatica an bedürftige Studenten. So er hielt die Pfarrgemeinde Andenhausen im Fürstentum Eisenach 1755 1 Reichstaler Baugelder, Eichelborn im Fürstentum Weimar 1756 8 Groschen zu einem Kirchen- und Turmbau, und 1756 wurden 2 Reichstaler „zu Auf erbauung einer neuen evangelischen Kirche und Schule" so gar bis nach „Neuyork in Nordamerica" abgesandt. Recht namhafte Studienbeiträge, häufig Biatica genannt, erhielten auf ihre Bittgesuche hin Studenten, die wohl ausschließlich Söhne aus Zittauer Familien waren. Natürlich waren in der Mitte des 18. Jahrhunderts die meisten Studenten noch Theologen. Um nur einige Beispiele anzuführen, erhielt der 8tu<1. tkeol. Christian Erdmann Mirus in Leipzig 1755 6 Reichstaler. Er ist wohl derselbe, der 1756 in Zittau Waiseninformator wurde, am 23. Juli 1757 die schwere Aufgabe hatte, die Waisenkinder aus dem Stadtbrande zu retten, und es 1762 zum Pfarrer in Jonsdorf, 1783 zum Pfarrer in Bertsdors brachte. Der otuck Uwol. Christian Gottfried Senftleben in Leipzig erhielt 1755 sogar 13 Reichs taler, Johann Dinglfinger, der sich selbst als tdeolo^rw ab8olutu8 bezeichnet, allerdings mir 6 Groschen, 8tuä. jur. Samuel Pastor in Leipzig 1762 10 Reichstaler und der Medizinstudent Gottlob Angermann in Wittenberg 1755 8 Reichstaler. Das sind natürlich bei weitem nicht alle Studierenden, denen Zittau helfend unter die Arme griff, und es hat den Anschein, als ob in Zittaus Mauern Stu denten sehr gern gesehene und geschätzte Leute gewesen seien. 1755 ließ sich eine Jüdin, 1756 ein Jude namens Christian Wilhelm Engelwurst taufen; ihren Übertritt benützten sie sofort, um sich ein „gütiges viuticum" zu erbetteln, das ihnen denn auch in Höhe von 4 und 8 Groschen gewährt wurde. Freilich machte es eine vom römisch-katholischen zum evangelischen Glaubensbekenntnis übergetretene Frau aus Zittau nicht anders. Zu den schlimmsten Gefahren, die in vergangenen Jahr hunderten einem Bürger, einem Hausbesitzers ja einer ganzen Gemeinde drohten, gehörte die Gefahr einer Feuersbrunst. Auch die heutige Zeit ist ja nicht frei von großen und kleinen Bränden, aber gerade in dieser Beziehung lassen sich zwischen heute und früher kaum Vergleiche ziehen; denn durch Ver sicherungsanstalten und durch unsere neuartigen Sicherheits einrichtungen werden die drohenden Schäden wesentlich herabgemindert, und es kommt hinzu, daß wir das Holz immer mehr als Baumaterial verdrängen. In der Ober lausitz sächsischen und preußischen Anteils besteht seit dem 27. Mai 1732 eine Brandalmosenkasse, und seit dem Jahre 1821 ist in Zittau jeder Hausbesitzer verpflichtet, Mitglied der sogenannten Brandkaffe zu sein. Neben diesem geregel ten Versicherungswesen waren von Brandschäden betroffene Hausbesitzer und Hausbewohner jedoch in hohem Maße auf die Mildtätigkeit und damit freilich auch auf den guten Willen ihrer Mitbürger angewiesen, und daher kommt es denn, daß wir unter den Quittungen zur Honorarienkasse auch sehr viele finden, die von durch Brandunglück Heim gesuchten ausgeferligt worden sind. Gerade durch Brand Geschädigte scheint die Stadt bereitwilligst unterstützt zu haben, und das Traurige, aber auch wieder Erfreuliche in dieser Opferbereitschaft Zittaus ist nur, daß es sich so bald selbst an die Opferwilligkeit des ganzen deutschen Volkes wenden mußte und von diesem nicht abschlägig beschieden wurde. Um nur einige in den Jahren 1755—1763 Unter stützte aufzuführen, nenne ich „einen abgebrannten Mann aus Poignato in Italien" mit 12 Groschen 1755, eine ge wisse Frau von Heidersdorf mit 8 Groschen, den Bauern Krauße von Böhmisch-Kunnersdorf, Christof Böhme von Rumburg, Christof Rauch und Christof Teich von Mittel- sohland 1756 und den Kirchen- und Pfarrbauern von Taubenheim 1763, der sogar 2 Reichstaler erhielt, während sonst 16 Groschen selten überschritten, 8 Groschen allerdings kaum unterboten wurden. Jeder von den Genannten be zeichnet sich als einen „abgebrannten Mann", wohl ohne zu ahnen, daß dieser Ausdruck heute einen sehr zweideutigen Sinn hat. Auch bei den „Abgebrannten" ist zu erwähnen, daß für die Jahre 1757—1762 keine Quittungen vorliegen. Wie die Stadt Zittau von allen Seiten mit Brandunter stützungsgesuchen angegangen wurde, so mußte sie sich auch gefallen lassen, daß sich ihr immer und immer wieder alte öder verarmte, gebrechliche oder verkrüppelte Bürger und Nichtbürger mit Bittbriefen nahten; denn um die Armen- und Krankenfürsorge der alten Zeit war es schlecht bestellt, und die vorhandenen Unterkunftsmöglichkeiten reichten bei weitem nicht aus. Unsere Stadt besaß für derartige wohl tätige Zwecke das Hospital, das Kloster, das Siechenhaus, zwei Armen- und Krankenhäuser im böhmischen und Weber zwinger und das Waisenhaus. Doch die Zahl derer, die aus genommen werden konnten, war beschränkt und zudem in den meisten Fällen an Einlagen von oft nicht unbeträcht licher Höhe geknüpft. So fiel denn der Honorarienkasse die Aufgabe zu, Sonderunterstützungen zu gewähren, die in den meisten Fällen nicht regelmäßig, sondern von Fall zu Fall gezahlt wurden. Und gerade die Quittungen, die von solchen besonders Unterstützten ausgefertigt wurden, sind recht lehr reich; denn sie spiegeln uns mehr als einmal die Freude wieder, die solch ein armes Menschenkind empfand, das in folge von Erwerbsunfähigkeit nicht mehr wußte, wovon es sich ernähren sollte, und dem nun auf seine Bitte ein mehr oder minder reiches Almosen zuteil wurde. Das ist z. B. der Fall bei Gottfried Scheffel von yirschfelde 1756, einem Blinden, der einen Taler erhielt, oder bei Friedrich Geißler von Seitendorf oder — wie es damals noch hieß — von Setgensdorf, dem „in Ansehung seines verlorenen Gesichts und sonst miserablen Zustandes" gleichfalls 1 Reichstaler gereicht wird. Er ist außerdem einer der wenigen, die regel mäßig in jedem Jahre ihr Almosen empfingen. Etwas merk würdig dagegen mutet es uns an, wenn sich Meister Gott lob Knobloch dafür bedankt, daß er „in Ansehung seiner blödsinnigen Umstände" mit 16 Groschen bedacht worden sei. Wie heute, so mag es wohl auch um die Mitte des 18. Jahr hunderts gewesen sein. Krieqsinvalide, „Blessierte", wie man damals sagte, zogen von Stadt zu Stadt und bettelten um ihren Lebensunterhalt. So finden wir denn auch 1757 den „dimmittierten preußischen Soldaten Martin Räger," der nur 4 Groschen erhielt, während der Zittauer Stadtsoldat Johann George Drüßig mit mannhaften Schriftzügen die Auszahlung von 2 Reichstalern bestätigen konnte. Obwohl das Armen- und Krankenhaus im Weberzwinger erst 1791 auf Veranlassung des Bürgermeisters Just erbaut wurde, scheint der Zwinger selbst doch schon 1757 für ähn liche Zwecke verwandt worden zu sein; denn in diesem Jahre wurde von Christian Weber ein Mann, der das Bein ge-